Rechtsprechung
| BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Keine Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung - Gültigkeit einer Nichtverlesung des Anklagesatzes - Schreibfehler bei der Gesetzesangabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77
- BGH, 11.10.1977 - 1 StR 390/77
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77
Es bleibt deshalb bei der Regel, daß Aussprüche über Einzelstrafen als selbständige, der Rechtskraft fähige Entscheidungen ihre Eigenständigkeit behalten und bei Teilaufhebungen im Rechtsmittelzug ihre volle eigene Bedeutung erlangen (BGH NJW 1966, 509 Nr. 13; vgl. auch BGHSt 24, 268, 269). - BGH, 24.09.1974 - 1 StR 365/74
Berücksichtigung von zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderungen im …
Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77
Die Entscheidung des erkennenden Senats BGHSt 26, 1 ff steht nicht entgegen. - BGH, 10.10.1972 - 1 StR 417/72
Verlesung der Anklageschrift - Freibeweis gegen den Inhalt der …
Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77
Der erkennende Senat hat im Urteil vom 10. Oktober 1972 (1 StR 417/72) ausgesprochen, daß ein Beruhen des Urteils auf der Nichtverlesung des Anklagesatzes ausgeschlossen werden könne, wenn entweder die Sach- und Rechtslage einfach sei oder wenn die Prozeßbeteiligten in anderer Weise über den Untersuchungsgegenstand zweifelsfrei unterrichtet worden seien. - BGH, 30.11.1965 - 1 StR 444/65
Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77
Es bleibt deshalb bei der Regel, daß Aussprüche über Einzelstrafen als selbständige, der Rechtskraft fähige Entscheidungen ihre Eigenständigkeit behalten und bei Teilaufhebungen im Rechtsmittelzug ihre volle eigene Bedeutung erlangen (BGH NJW 1966, 509 Nr. 13; vgl. auch BGHSt 24, 268, 269). - BGH, 21.04.1970 - 5 StR 63/70
Unterlassene Verlesung der Anklageschrift als Verfahrensbeschwerde - Ausstellung …
Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 390/77
Im Urteil vom 21. April 1970 (5 StR 63/70) schließt der Bundesgerichtshof ein Beruhen auf der Nichtverlesung des Anklagesatzes aus, weil - in einem Fall der Zurückverweisung - der Verfahrensgegenstand für alle Beteiligten durch eine Verlesung des Revisionsurteils und eines Auszuges aus dem ersten Urteil deutlich abgegrenzt worden war.
- BGH, 23.05.2024 - 5 StR 68/24
Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Strafzumessungsakt; …
Wird lediglich - wie hier - durch nachträgliche Rechtsänderung die Strafdrohung milder, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass rechtskräftige Einzelstrafen ihre Eigenständigkeit behalten, auch wenn eine neue Gesamtstrafe zu bilden ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. August 1977 - 1 StR 390/77); ein Eingreifen nach § 354a StPO ist dann nicht veranlasst (vgl. OLG Stuttgart NJW 1970, 820;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 354a Rn. 5). - OLG Jena, 30.09.2024 - 1 Ws 328/24
Voraussetzungen der Neufestsetzung einer Strafe aufgrund Inkrafttretens des …
Dass der Verurteilte tateinheitlich noch wegen Marihuanabesitzes für strafbar befunden wurde und insofern eine - im Verhältnis zum Betäubungsmittelhandel ohnehin nur marginale - Minderung des Unrechtsgehaltes der vorbezeichneten Taten vorliegen könnte, führt nicht zu einer Herabsetzung auch der insofern rechtskräftigen Einzelstrafen (vgl. BGH, Urteil vom 16.08.1977, Az.: 1 StR 390/77).Führt die nachträgliche Rechtsänderung lediglich zur Möglichkeit milderer Bestrafung, verbleibt es hingegen bei dem Grundsatz, dass rechtskräftige Einzelstrafen ihre Eigenständigkeit behalten (vgl. BGH, Urteile vom 23.05.2024, 5 StR 68/24 und vom 16.08.1977, 1 StR 390/77).
- OLG Jena, 25.06.2024 - 1 Ws 204/24
Neubemessung einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund des Cannabisgesetzes
Zwar liegt in dem Wegfall der Strafbarkeit des Marihuanabesitzes insofern eine Minderung des Unrechtsgehaltes der vorbezeichneten Taten, jedoch führt eine solche nach Art. 313 Abs. 4 und 5 EGStGB nicht zu einer Herabsetzung auch der insofern rechtskräftigen Einzelstrafen (vgl. BGH, Urteil vom 16.08.1977, 1 StR 390/77).Führt die nachträgliche Rechtsänderung lediglich zur Möglichkeit milderer Bestrafung, verbleibt es hingegen bei dem Grundsatz, dass rechtskräftige Einzelstrafen ihre Eigenständigkeit behalten (BGH, Urteile vom 23.05.2024, 5 StR 68/24 und vom 16.08.1977, 1 StR 390/77).
- KG, 24.10.2024 - 2 Ws 147/24
Neufestsetzung noch nicht vollstreckter Strafen nach Inkrafttreten des …
Auf den hiesigen Fall übertragbar ist dies nicht, weil das abgeurteilte Verhalten des Angeklagten nach wie vor strafbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 2024 - 5 StR 68/24 - BGH, Urteil vom 16. August 1977 - 1 StR 390/77 -, beide juris).Hierzu war bereits höchstrichterlich anerkannt, dass diese Regelung keine Fälle erfasst, in denen die Strafandrohung durch das neue Gesetz lediglich gemildert wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. August 1977 aaO).
- OLG Hamm, 20.08.2024 - 5 Ws 230/24
Handeltreiben mit Marihuana in nicht geringer Menge nach § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. …
Hierzu war bereits höchstrichterlich anerkannt, dass diese Regelungen keine Fälle erfassen, in denen die Strafandrohung durch das neue Gesetz lediglich gemildert wird (BGH, Urt. v. 16. August 1977 - 1 StR 390/77 -, BeckRS 1977, 233). - OLG Celle, 11.03.2025 - 3 Ws 20/25
Geltung des Meistbegünstigungsprinzips als materiell-rechtliche Regel nur für …
a) Gegen die Annahme einer planwidrigen Regelungslücke spricht zunächst, dass der Gesetzgeber mit Art. 313 EGStGB auf eine bereits seit 1974 bestehende Regelung zurückgegriffen hat, für die schon seit Langem anerkannt ist, dass sie auf Fälle der bloßen Strafmilderung keine Anwendung findet (BGH, Urteil vom 16. August 1977 - 1 StR 390/77 -, Rn. 15, juris). - BayObLG, 17.10.2024 - 203 VAs 380/24
Strafvollstreckungskammer, Vorschaltverfahren, Nicht geringe Menge, …
Die Ausnahmevorschrift des Art. 313 EGStGB ist in diesem Fall nicht anwendbar (vgl. bereits BGH, Urteil vom 16. August 1977 - 1 StR 390/77 -, juris Rn. 14). - OLG Frankfurt, 18.11.2024 - 1 ORs 38/24
Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts bei Verurteilung wegen Verstoßes gegen das …
Die Übergangsvorschrift im Zusammenhang mit dem Konsumcannabisgesetz (Art. 316p EGStGB) verweist aber nur für solche Fälle auf Art. 313 EGStGB, die nach neuem Recht weder strafbar, noch bußgeldbewehrt sind (BGH, Urteil vom 23. Mai 2024 - 5 StR 68/24; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. August 1977 - 1 StR 390/77). - KG, 29.11.2024 - 5 Ws 174/24
Anwendung des Art. 316p EGStGB auf auch nach dem KCanG strafbare Taten
Vorliegend ist die die Strafbarkeit des festgestellten Verhaltens des Verurteilten begründende Vorschrift aber nicht aufgehoben worden; die Strafbarkeit dieses Verhaltens ist vielmehr in einer anderen, wenn auch mit einer milderen Strafdrohung versehenen Vorschrift geregelt worden (vgl. [betreffend die Fassungsänderung des § 332 StGB bei gleichzeitiger Milderung der Strafdrohung] BGH, Urteil vom 16. August 1977 - 1 StR 390/77 -, juris Rdnr. 14 f., mit ausdrücklicher Abgrenzung zu BGHSt 26, 1 ff.). - BGH, 22.10.1985 - 5 StR 382/85
Strafrechtliche Verurteilung wegen Bankrotts und wegen Untreue in 69 Fällen
Das war nicht erforderlich, da nur noch der Rechtsfolgenausspruch anhängig war (vgl. BGH Urteil vom 16. August 1977 1 StR 390/77).
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