Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1997 - 1 StR 418/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ermöglichung einer anderen Straftat - Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit - Tatentschluß bei Verlassen des Kellers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 203
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92
Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher …
Auszug aus BGH, 07.10.1997 - 1 StR 418/97
Bei dieser Sachlage begegnet die Verurteilung des Angeklagten als Mittäter des Mordes - zur Ermöglichung einer anderen Straftat (…vgl. BGH Urt. vom 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85) - in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge (BGHSt 39, 100 ff.) keinen rechtlichen Bedenken. - BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59
Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom …
Auszug aus BGH, 07.10.1997 - 1 StR 418/97
Das festgestellte Unvermögen des Angeklagten zur Tötung seines Adoptivvaters schließt die Freiwilligkeit des Rücktritts aus (vgl. BGHSt 14, 75, 81; BGH bei Dallinger MDR 1958, 12;… BGH GA 1977, 75, 76; 1986, 418). - BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92
Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung - …
Auszug aus BGH, 07.10.1997 - 1 StR 418/97
Anders als in dem in BGHR StGB § 22 Ansetzen 16 entschiedenen Fall war der Angeklagte bereits beim Verlassen seines Verstecks im Keller unbedingt zur Tatbegehung entschlossen, kannte den Tatort und die sich durch das Einschlafen der Adoptiveltern bietende Gelegenheit zur Tatbegehung. - BGH, 01.10.1985 - 5 StR 450/85
Voraussetzungen der Heimtücke bei einem Angriff von hinten auf das Opfer - …
Auszug aus BGH, 07.10.1997 - 1 StR 418/97
Bei dieser Sachlage begegnet die Verurteilung des Angeklagten als Mittäter des Mordes - zur Ermöglichung einer anderen Straftat (vgl. BGH Urt. vom 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85) - in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge (BGHSt 39, 100 ff.) keinen rechtlichen Bedenken.
- LG Heilbronn, 17.10.2007 - 3 Ks 12 Js 857/07
Urteil nach Mord an Bad Rappenauer Geschäftsfrau rechtskräftig
Eine andere Straftat liegt nach ständiger Rechtsprechung deshalb auch dann vor, wenn - wie hier - die Tötungshandlung gerade die für den Raub eingesetzte Gewalteinwirkung darstellt und mit der Handlung noch ein weiterer Teilakt, nämlich die Wegnahme, ermöglicht werden soll (vgl. zum Ganzen BGHSt 39, 159, 160 f.; BGH NStZ-RR 1998, 203 [BGH 07.10.1997 - 1 StR 418/97]).
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