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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.05.1998 - 12 U 120/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13003
OLG Hamm, 27.05.1998 - 12 U 120/97 (https://dejure.org/1998,13003)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.1998 - 12 U 120/97 (https://dejure.org/1998,13003)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 12 U 120/97 (https://dejure.org/1998,13003)
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Volltextveröffentlichung

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    Formlos wirksamer Schuldanerkenntnisvertrag

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 12 O 28/97
  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 12 U 120/97
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94

    Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.1998 - 12 U 120/97
    Die Auslegung der genannten "Zahlungsvereinbarung" ergibt unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Falles, des eindeutigen Wortlauts der Erklärung und der damaligen Interessenlage beider Parteien, daß ein Schuldanerkenntnisvertrag gemäß § 781 BGB abgeschlossen werden sollte, bei dem die übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, nämlich ihren wirtschaftlichen sowie rechtlichen Zusammenhängen, gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners abgestellt werden sollte (vgl. BGH, NJW 1976, 567 und NJW-RR 1995, 1391 ).
  • BGH, 21.01.1976 - VIII ZR 148/74

    Voraussetzungen für die Pfändung eines hinterlegten Betrags - Anforderungen an …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.1998 - 12 U 120/97
    Die Auslegung der genannten "Zahlungsvereinbarung" ergibt unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Falles, des eindeutigen Wortlauts der Erklärung und der damaligen Interessenlage beider Parteien, daß ein Schuldanerkenntnisvertrag gemäß § 781 BGB abgeschlossen werden sollte, bei dem die übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, nämlich ihren wirtschaftlichen sowie rechtlichen Zusammenhängen, gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners abgestellt werden sollte (vgl. BGH, NJW 1976, 567 und NJW-RR 1995, 1391 ).
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