Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 22 - Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis (§§ 780 - 782) |
1Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis), ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich. 2Die Erteilung der Anerkennungserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. 3Ist für die Begründung des Schuldverhältnisses, dessen Bestehen anerkannt wird, eine andere Form vorgeschrieben, so bedarf der Anerkennungsvertrag dieser Form.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13.07.2001
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2001 | Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr | 13.07.2001 |
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Rechtsprechung zu § 781 BGB
1.990 Entscheidungen zu § 781 BGB in unserer Datenbank:
- LG Karlsruhe, 17.08.2026 - 6 O 12/25
Zu Fragen der Abgrenzung von abstraktem und deklaratorischem Schuldanerkenntnis, ...
- OLG Saarbrücken, 12.08.2026 - 5 U 9/26
BU-Vergleich schließt spätere Rentenerhöhung für aktuellen Versicherungsfall aus
- OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 13 UF 83/19
Rechtsnatur der Anerkennung einer Forderung
- OLG Hamm, 24.06.2026 - 8 U 45/26
Abgrenzung des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses vom abstrakten ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 29.05.2026 - 8 U 45/26
Vergütung aus einer Geschäftsbeziehung über Lieferung und Leistungen auf der ...
- OLG Hamm, 29.05.2026 - 8 U 45/26
- LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2016 - L 9 SO 78/12
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Schleswig, 24.06.2025 - 7 U 197/22
Verkehrsunfall: Auslegung eines Vorbehalts in einer Abfindungsvereinbarung; ...
- LG Stralsund, 24.03.2025 - 2 O 164/24
Abstraktes Schuldanerkenntnis als taugliches Kondiktionsobjekt; Formlose ...
- OLG Düsseldorf, 26.04.2022 - 23 U 196/20
Verstoß Regelungen in Generalunternehmervertrag gegen AGB-Vorschriften des BGB ...
§ 781 BGB in Nachschlagewerken
- § 781 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Schuldanerkenntnis
Querverweise
Auf § 781 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Erbrecht
- Erbvertrag
- § 2301 (Schenkungsversprechen von Todes wegen)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsgeschäfte
- Allgemeine Vorschriften
- § 350
Redaktionelle Querverweise zu § 781 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)