Rechtsprechung
| LAG Hamm, 26.11.2010 - 13 TaBV 54/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Betriebsratswahl; Wahl; Betriebsrat; Anfechtung; Verstoß; Wahlvorschriften; Frist; Zweiwochenfrist; Einreichung; Vorschlagslisten; Uhrzeit; Ablauf um 16.00 Uhr
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 19 BetrVG; § 6 Abs. 1 Satz 2 WO; § 8 Abs. 1 Nr. 1 WO
Betriebsratswahl; Wahl; Betriebsrat; Anfechtung; Verstoß; Wahlvorschriften; Frist; Zweiwochenfrist; Einreichung; Vorschlagslisten; Uhrzeit; Ablauf um 16.00 Uhr - Betriebs-Berater
Neue Betriebsratswahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Betriebsratswahl bei Zulassung von Vorschlagslisten nach Ablauf der Einreichungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mißlungene Taktik vor der Betriebsratswahl
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betriebsratswahl bei Zulassung von Vorschlagslisten nach Ablauf der Einreichungsfrist
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 11.05.2010 - 2 BV 19/10
- LAG Hamm, 26.11.2010 - 13 TaBV 54/10
- BAG - 7 ABN 5/11 (anhängig)
Papierfundstellen
- BB 2010, 3148
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77
Wahlvorstand - Wahlvorschlag - Unterzeichnung - Begrenzung der Frist - Frist für …
Auszug aus LAG Hamm, 26.11.2010 - 13 TaBV 54/10
Denn im Rahmen der als bloße Auslegungsvorschriften zu verstehenden §§ 186 ff. BGB (i.V.m. § 41 WO) ist es rechtmäßig, dass ein Wahlvorstand sich am üblichen Arbeitszeitende im Betrieb, hier 15.00 Uhr, orientiert und dementsprechend als Endzeitpunkt am 09.02.2010 "um 16.00 Uhr" festgelegt hat (vgl. BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 2).
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