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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15612
VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03 (https://dejure.org/2007,15612)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22.03.2007 - 15 A 1150/03 (https://dejure.org/2007,15612)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22. März 2007 - 15 A 1150/03 (https://dejure.org/2007,15612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 73 Abs. 1; GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Verfolgungssicherheit, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgung durch Dritte, mittelbare Verfolgung, Schutzbereitschaft, Reformen, politische ...

  • milo.bamf.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …

    Auszug aus VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03
    Da die neu eingeführte Vorschrift des § 73 Abs. 2a AsylVfG auf vor dem 1. Januar 2005 ergangene Widerrufsentscheidungen keine Anwendung findet (BVerwG…, Urteil vom 1.11.2005, BVerwGE 124, 276 ff., Juris Rn. 42; Urteil vom 18.7.2006, AuAS 2006, 246 ff., Juris Rn. 12), kann der Kläger auch nicht in den Vorteil der Bestimmung des § 73 Abs. 2a Satz 3 AsylVfG kommen, die unter den dort genannten Umständen einen Widerruf in das Ermessen der Beklagten stellt.

    Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ist die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung insbesondere zu widerrufen, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht (BVerwG…, Urteil vom 1.11.2005, BVerwGE 124, 276 ff. Juris Rn. 17; Urteil vom 18.7.2006, AuAS 2006, 246 ff., Juris Rn. 16;… Beschluss vom 18.10.2006, 1 B 174/06, Juris Rn. 4) .

    Selbst wenn der Beklagten diese Heirat bei ihrer Entscheidung über die Gewährung von Asyl nicht bekannt gewesen sein sollte, wäre dies für einen Widerruf unerheblich, da es sich lediglich um ein neues Erkenntnismittel in Bezug auf die Einschätzung seiner Verfolgungslage handeln würde (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1.11.2005, BVerwGE 124, 276 ff. Juris Rn. 17; Urteil vom 18.7.2006, AuAS 2006, 246 ff., Juris Rn. 16;… Beschluss vom 18.10.2006, 1 B 174/06, Juris Rn. 4) .

    Ein Ausschluss maßgeblicher Verfolgungsmaßnahmen mit "hinreichender Sicherheit" verweist dabei auf den herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der auch vorverfolgt eingereisten Asylsuchenden im Rahmen ihrer Asylanerkennung zugebilligt wird (so auch Beck, jurisPR-BVerwG 11/2006 Anm. 1, Abschnitt C). Indes ist ein Widerruf nicht schon dann auszusprechen, wenn die zur Anerkennung geführt habenden Verfolgungsmaßnahmen nicht mehr "beachtlich wahrscheinlich" sind, wie dies im Falle unverfolgt eingereister Asylsuchender verlangt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.7.2006, AuAS 2006, 246 ff., Juris Rn. 27) .

    Allerdings ist dieser Wahrscheinlichkeitsmaßstab auch in Widerrufsfällen dann anzuwenden, wenn nunmehr nach Wegfall der früheren Bedrohung eine gänzlich neue, andersartige Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 18.7.2006, AuAS 2006, 246 ff., Juris Rn. 27). Diese führt nur bei beachtlicher Wahrscheinlichkeit zur Erhaltung des Schutzes.

    Eine Gruppenverfolgung wird dann angenommen, wenn - sofern nicht sogar ein (staatliches) Verfolgungsprogramm besteht - die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. zuletzt BVerwG…, Beschluss vom 5.1.2007, 1 B 59/06, Juris Rn. 7; Urteil vom 18.7.2006, AuAS 2006, 246 ff., Juris Rn. 20; vgl. grundlegend BVerwG…, Urteil vom 5.7.1994, BVerwGE 96, 200 ff., Juris Rn. 18 ff.) .

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …

    Auszug aus VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03
    Da die neu eingeführte Vorschrift des § 73 Abs. 2a AsylVfG auf vor dem 1. Januar 2005 ergangene Widerrufsentscheidungen keine Anwendung findet (BVerwG, Urteil vom 1.11.2005, BVerwGE 124, 276 ff., Juris Rn. 42;… Urteil vom 18.7.2006, AuAS 2006, 246 ff., Juris Rn. 12), kann der Kläger auch nicht in den Vorteil der Bestimmung des § 73 Abs. 2a Satz 3 AsylVfG kommen, die unter den dort genannten Umständen einen Widerruf in das Ermessen der Beklagten stellt.

    Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ist die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung insbesondere zu widerrufen, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 1.11.2005, BVerwGE 124, 276 ff. Juris Rn. 17;… Urteil vom 18.7.2006, AuAS 2006, 246 ff., Juris Rn. 16;… Beschluss vom 18.10.2006, 1 B 174/06, Juris Rn. 4) .

    § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG entspricht seinem Inhalt nach der "Beendigungs-" oder "Wegfall-der-Umstände-Klausel" in Art. 1 C Nr. 5 Satz 1 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) (BVerwG, Urteil vom 1.11.2005, BVerwGE 124, 276 ff. Juris Rn. 19) , und dem entsprechenden Erlöschenstatbestand des Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der seit dem 10. Oktober 2006 unmittelbar abzuwendenden EU-Richtlinie 2004/83/EG vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Staatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (sog. Qualifikationsrichtlinie) .

    Unabhängig von einer solchen äußeren Veränderung der Verhältnisse im Verfolgerstaat ist eine Asyl- und Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG auch dann zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung deshalb nicht mehr vorliegen, weil sich in der Person der Ausländers verfolgungs- oder schutzrelevante Umstände geändert haben, insbesondere der Ausländer nach der Anerkennung einen der Tatbestände des § 60 Abs. 8 AufenthG verwirklicht hat (BVerwG, Urteil vom 1.11.2005, BVerwGE 124, 276 ff. Juris Rn. 31 ff.)..

    Selbst wenn der Beklagten diese Heirat bei ihrer Entscheidung über die Gewährung von Asyl nicht bekannt gewesen sein sollte, wäre dies für einen Widerruf unerheblich, da es sich lediglich um ein neues Erkenntnismittel in Bezug auf die Einschätzung seiner Verfolgungslage handeln würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.11.2005, BVerwGE 124, 276 ff. Juris Rn. 17;… Urteil vom 18.7.2006, AuAS 2006, 246 ff., Juris Rn. 16;… Beschluss vom 18.10.2006, 1 B 174/06, Juris Rn. 4) .

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …

    Auszug aus VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03
    Denn § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG verpflichtet unter den dort genannten Voraussetzungen auch zum Widerruf einer ursprünglich rechtswidrigen Anerkennung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.8.2004, NVwZ 2005, 89 f., Juris Rn. 10; Urteil vom 19.9.2000, BVerwGE 112, 80 ff., Juris Rn. 13 ff.), da andernfalls zu Unrecht als asylberechtigt Anerkannte gegenüber den zu Recht Anerkannten bevorzugt würden.

    Es spricht ohnehin manches dafür, dass gar nicht mehr glaubensgebundene Yeziden, die sich erkennbar von ihrer Religion und ihrer religiösen Gemeinschaft abgewandt haben, bereits damals nicht als Gruppe verfolgt wurden, sodass in Bezug auf diesen Personenkreis schon denkgesetzlich keine Verbesserung der Verfolgungssituation eingetreten sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.9.2000, BVerwGE 112, 80 ff., Juris Rn.14) .

    Schließlich scheidet auch eine an sich mögliche Rücknahme nach allgemeinen Regeln (§ 48 HmbVwVfG) (BVerwG, Urteil vom 19. September 2000, BVerwGE 112, 80 ff., Juris Rn. 23 ff.) hier schon deshalb aus, weil diese im Ermessen der Beklagten steht und dessen jeglichen Ermessenserwägungen fehlt ..

  • BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, Verfahrensrecht, …

    Auszug aus VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03
    Auch wenn es mittlerweile eine Reihe von Entscheidungen gibt, die türkischen Yeziden die Asylberechtigung verweigern (OVG Münster, Urteil vom 14.2.2006, 15 A 2119/02.A, Juris, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 5.1.2007, 1 B 59/06, Juris; OVG Schleswig, Urteil vom 29.9.2005, 1 LB 38/04 u.a., Juris, allerdings wegen mangelhafter Sachaufklärung aufgehoben durch BVerwG, Beschluss vom 24.5.2006, 1 B 129/05, Juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2006, 17 K 3041/04.A, Juris; VG Münster, Urteil vom 20.7.2006, 3 K 1748/04.A, Juris, und Urteil vom 23.11.2006, 3 K 2025/04.A, Juris; VG Hannover, Urteil vom 30.4.2003, 1 A 389/02, und vom 17.11.2003, 5 A 494/03; VG Osnabrück, Urteil vom 17.11.2003, 5 A 494/03), kann hieraus nicht auf eine Verfolgungssicherheit geschlossen werden, wie sie für den Widerruf einer bereits erfolgten Asylanerkennung zu verlangen ist.

    Eine Gruppenverfolgung wird dann angenommen, wenn - sofern nicht sogar ein (staatliches) Verfolgungsprogramm besteht - die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 5.1.2007, 1 B 59/06, Juris Rn. 7;… Urteil vom 18.7.2006, AuAS 2006, 246 ff., Juris Rn. 20; vgl. grundlegend BVerwG…, Urteil vom 5.7.1994, BVerwGE 96, 200 ff., Juris Rn. 18 ff.) .

    Auch für sehr kleine Gruppen ist dieser Maßstab anzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 5.1.2007, 1 B 59/06, Juris Rn. 7)..

  • VG Neustadt, 01.06.2006 - 4 K 493/06

    Zum Widerruf der Feststellung von Abschiebungshindernissen im Falle eines …

    Auszug aus VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03
    Vielmehr wurden die Widerrufsbescheide stets aufgehoben (so VG Neustadt, Urteil vom 1.6.2006, 4 K 493/06.NW, Juris; VG Freiburg, Urteil vom 25.7.2006, A 6 K 11023/05, Juris; entsprechend auch VG Hamburg, Urteil vom 19.10.2005, 7 A 571/05, unveröffentlicht)..

    Gleichwohl hat der Gutachter ... in seinem Gutachten vom 17. April 2006 (Blatt 273 ff. d.A.) eine so erhebliche Liste an aktuellen asylerhebliche Verfolgungshandlungen zusammengestellt, dass die hier geforderte hinreichende Sicherheit von Rückkehrern nicht als gewährleistet erscheint (so auch mit detaillierter Begründung VG Neustadt, Urteil vom 1.6.2006, 4 K 493/06.NW, Juris Rn. 27 ff.). Im Einzelnen nennt er eine Reihe von Körperverletzungen, insbesondere Schläge mit z. T. erheblichen Verletzungsfolgen, Bedrohungen (mit dem Tode), Erpressungen, physische Gewalt, durch die Behörden unterstützten Landraub und Vertreibungen der ansässigen Yeziden, die Vernichtung sämtlicher yezidischer Kultstätten durch Moslems mit Unterstützung der türkischen Behörden, Vernichtung von Ackerland, Verminung von Gelände, Entführung, Verschleppung und sogar vier Morde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 8 A 792/96

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit und …

    Auszug aus VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03
    Zur Zeit der Asylanerkennung des Kläger wurde von der Rechtsprechung ohne Ausnahme vertreten, dass Yeziden in der Türkei jedenfalls in ihren angestammten Siedlungsgebieten einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt seien, ohne dass ihnen eine inländische Fluchtalternative offen stehe (OVG Hamburg, Urteil vom 13.4.1994, Bf V 3/88, Juris; OVG Münster, Urteil vom 22.1.2001, 8 A 792/96.A, und Urteil vom 24.11.2000, 8 A 4/99.A, Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29.5.1997, 11 L 6286/91, Juris, und - grundlegend - Urteil vom 28.1.1993, 11 L 513/89, Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 23.04.1992, 12 S 762/90, Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 1.4.1992, 13 A 11860/90, Juris; VGH Kassel, Urteil vom 18.05.1992, 12 UE 3905/88, Juris; VGH München, Urteil vom 11.10.1993, 11 B 90.31837; OVG Saarlouis, Urteil vom 10.2.1993, 3 R 57/92, Juris; OVG Bremen, Urteil vom 19.10.1993, 2 BA 35/91, Juris). Voraussetzung war jeweils die Abstammung von yezidischen Eltern, aber auch die fortdauernde Glaubensgebundenheit des jeweils um Asyl nachsuchenden Yeziden.

    Ihm kann allenfalls entgegengehalten werden, dass er die Beklagte nicht über seine Heirat mit einer alevitischen Türkin informiert hätte, die für ihn ein Ausscheiden aus der yezidischen Glaubensgemeinschaft bedeutet habe (siehe speziell zur Situation des Klägers hierzu die gutachterliche Stellungnahme von ... an das VG Gelsenkirchen vom 27.11.1999 über die Tochter des Klägers, Bl. 23 ff. und Bl. 44 ff. d. A.; vgl. zu einem solchen Fall auch VG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2003, 17 K 5699/03.A, Juris; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 22.1.2001, 8 A 792/96.A, Juris Rn. 42). Indes hat der Kläger gegenüber den maßgeblichen Behörden aus seiner erneuten Eheschließung kein Geheimnis gemacht.

  • VG Düsseldorf, 17.10.2003 - 17 K 5699/03

    Asylanspruch eines türkischen Staatsangehörigen bei politischer Verfolgung im …

    Auszug aus VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03
    Vielmehr wäre dann allenfalls eine Rücknahme zu erwägen (so z.B. VG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2003, 17 K 5699/03.A, Juris)..

    Ihm kann allenfalls entgegengehalten werden, dass er die Beklagte nicht über seine Heirat mit einer alevitischen Türkin informiert hätte, die für ihn ein Ausscheiden aus der yezidischen Glaubensgemeinschaft bedeutet habe (siehe speziell zur Situation des Klägers hierzu die gutachterliche Stellungnahme von ... an das VG Gelsenkirchen vom 27.11.1999 über die Tochter des Klägers, Bl. 23 ff. und Bl. 44 ff. d. A.; vgl. zu einem solchen Fall auch VG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2003, 17 K 5699/03.A, Juris; vgl. auch OVG Münster…, Urteil vom 22.1.2001, 8 A 792/96.A, Juris Rn. 42). Indes hat der Kläger gegenüber den maßgeblichen Behörden aus seiner erneuten Eheschließung kein Geheimnis gemacht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - 15 A 2119/02

    Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, mittelbare Verfolgung, Verfolgungsdichte, …

    Auszug aus VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03
    Auch wenn es mittlerweile eine Reihe von Entscheidungen gibt, die türkischen Yeziden die Asylberechtigung verweigern (OVG Münster, Urteil vom 14.2.2006, 15 A 2119/02.A, Juris, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 5.1.2007, 1 B 59/06, Juris; OVG Schleswig, Urteil vom 29.9.2005, 1 LB 38/04 u.a., Juris, allerdings wegen mangelhafter Sachaufklärung aufgehoben durch BVerwG, Beschluss vom 24.5.2006, 1 B 129/05, Juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 6.6.2006, 17 K 3041/04.A, Juris; VG Münster, Urteil vom 20.7.2006, 3 K 1748/04.A, Juris, und Urteil vom 23.11.2006, 3 K 2025/04.A, Juris; VG Hannover, Urteil vom 30.4.2003, 1 A 389/02, und vom 17.11.2003, 5 A 494/03; VG Osnabrück, Urteil vom 17.11.2003, 5 A 494/03), kann hieraus nicht auf eine Verfolgungssicherheit geschlossen werden, wie sie für den Widerruf einer bereits erfolgten Asylanerkennung zu verlangen ist.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

    Auszug aus VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03
    Eine Gruppenverfolgung wird dann angenommen, wenn - sofern nicht sogar ein (staatliches) Verfolgungsprogramm besteht - die Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. zuletzt BVerwG…, Beschluss vom 5.1.2007, 1 B 59/06, Juris Rn. 7;… Urteil vom 18.7.2006, AuAS 2006, 246 ff., Juris Rn. 20; vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 5.7.1994, BVerwGE 96, 200 ff., Juris Rn. 18 ff.) .
  • BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …

    Auszug aus VG Hamburg, 22.03.2007 - 15 A 1150/03
    Denn § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG verpflichtet unter den dort genannten Voraussetzungen auch zum Widerruf einer ursprünglich rechtswidrigen Anerkennung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.8.2004, NVwZ 2005, 89 f., Juris Rn. 10;… Urteil vom 19.9.2000, BVerwGE 112, 80 ff., Juris Rn. 13 ff.), da andernfalls zu Unrecht als asylberechtigt Anerkannte gegenüber den zu Recht Anerkannten bevorzugt würden.
  • BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92

    Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen - …

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 1 LB 38/04

    Asyl, Asylrecht, Gruppenverfolgung, Syrien, Türkei, Yezide

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 129.05

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Ablehnung der Beweiserhebung

  • VG Dessau, 18.02.2004 - 1 A 389/02
  • VG Hamburg, 22.01.2007 - 15 A 1731/04

    Einzelfall einer Duldung eines ehemaligen PKK-Guerilla-Angehörigen wegen …

  • VG Freiburg, 25.07.2006 - A 6 K 11023/05

    Asylanerkennung; Widerruf; keine Verbesserung der Verhältnisse für Yeziden in der …

  • VG Köln, 12.01.2007 - 18 K 3234/06

    Irak, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, …

  • VG Münster, 23.11.2006 - 3 K 2025/04

    Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, mittelbare …

  • VG Düsseldorf, 06.06.2006 - 17 K 3041/04
  • VG Münster, 20.07.2006 - 3 K 1748/04
  • VG Osnabrück, 17.11.2003 - 5 A 494/03
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90

    Yezidische Glaubensgemeinschaft; Gruppenverfolgung in Südost-Türkei; Inländische …

  • VGH Hessen, 18.05.1992 - 12 UE 3905/88

    Bejahung der Voraussetzungen des Familienasyls nach AsylVfG § 7a Abs 3 - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2000 - 8 A 4/99

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als …

  • OVG Niedersachsen, 28.01.1993 - 11 L 513/89

    Türkischer Staatsangehöriger; Yezidischer Glaube; Rückkehr; Heimatland; …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90

    Feststellung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 2 Nr 1 unabhängig von …

  • OVG Niedersachsen, 29.05.1997 - 11 L 6286/91

    Politische Verfolgung; Yeziden; Türkei; Zugehörigkeit zu einer …

  • VGH Bayern, 11.10.1993 - 11 B 90.31837
  • OVG Bremen, 19.10.1993 - 2 BA 35/91
  • OVG Saarland, 10.02.1993 - 3 R 57/92

    Jeziden; Siedlungsgebiet; Süd-Ost-Türkei; Gruppenverfolgung; Religion; …

  • VG Köln, 16.08.2007 - 15 K 475/07
    Rn. 33 Vgl. insoweit OVG NRW, Urteil vom 19.04.2005 - 8 A 273/04.A - ferner auch VG Hamburg, Urteil vom 22.03.2007 - 15 A 1150/03 -.

    Rn. 42 So bereits VG Hamburg, Urteil vom 22.03.2007 - 15 A 1150/03 - .

    NW -, VG Koblenz, Urteil vom 28.11.2006 - 1 K 1297/06.KO -, VG Freiburg, Urteil vom 25.07.2006 - A 6 K 1123/05 - ferner auch VG Hamburg, Urteil vom 22.03.2007 - 15 A 1150/03 -, VG Darmstadt, Urteil vom 19.04.2007 - 7 E 2413/05.A - und VG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2007 - A 9 K 1159/06 -, sowie inzwischen auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.06.2007 - 10 A 11576/06.OVG.

  • VG München, 14.08.2008 - M 24 K 07.51023

    Yeziden; Türkei; Widerruf der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus; mittelbare …

    32 ff.; VG Hamburg, Urt. v. 22.3.2007, 15 A 1150/03, RdNrn.
  • VG Hamburg, 24.04.2008 - 10 A 382/07

    Abschiebungsschutz nach Änderung der politischen Lage in Afghanistan

    Dabei ist nach Art. 11 Abs. 2 RL zu untersuchen, ob die Veränderung der Umstände erheblich und nicht nur vorübergehend ist, so dass die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung nicht länger als begründet angesehen werden kann (vgl. zum Ganzen VG Hamburg, Urteil vom 22.03.2007 - 15 A 1150/03 -, juris; Urteil vom 10.04.2008 - 20 A 604/07 -, n.v.; BVerwG, Vorlagebeschlüsse vom 07.02.2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07 -).
  • VG Freiburg, 18.03.2008 - A 4 K 61/07

    Türkei, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Jesiden, …

    Gemessen daran sind Jeziden im Südosten der Türkei auch derzeit nicht hinreichend sicher vor politischer Verfolgung (…so auch: VG Freiburg, Urt. v. 25.07.2006 - A 6 K 11023/05, AuAS 2007, 70; VG Hamburg, Urt. v. 22.03.2007 - 15 A 1150/03 - zitiert nach juris;… VG Darmstadt, Urt. v. 19.04.2007 - 7 E 2413/05.A, VG Neustadt/Weinstr., Urt. v. 01.06.2006 - 4 K 493/06.NW;… a.A.: VG Osnabrück, Urt. v. 12.12.2006 - 5 A 311/06 - zitiert nach juris).
  • VG München, 14.08.2008 - M 24 K 07.51024

    Yeziden; Türkei; Widerruf von Asylanerkennung und Zuerkennung des …

    32 ff.; VG Hamburg, Urt. v. 22.3.2007, 15 A 1150/03, RdNrn.
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