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| OLG Hamm, 12.03.2020 - I-15 VA 50/19 |
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Papierfundstellen
- NJW 2020, 3181
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- OLG Hamm, 24.04.2020 - 9 UF 78/19
Herausgabe einer Ehewohnung; Überlassung einer Immobilie aus …
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2020 - 15 VA 50/19
Der Beteiligte zu 3) wird angewiesen, den Antrag des Beteiligten zu 1) vom 28.08.2019 auf Gewährung von Akteneinsicht in das VKH-Heft zur Verfahrensakte 9 UF 78/19 OLG Hamm unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.Mit Beschluss vom 21.08.2019 hat der 9. Familiensenat den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückgewiesen (9 UF 78/19).
- BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14
Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die …
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2020 - 15 VA 50/19
Rn. 22 Soweit sich der Präsident des Oberlandesgerichts bei seiner Entscheidung zum Nichtbestehen eines rechtlichen Interesses auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2015 (FamRZ 2015, 1176) berufen hat, greift diese Argumentation zu kurz. - OLG Frankfurt, 01.02.2017 - 20 VA 1/17
Verfahrenskostenhilfe: Antrag des Gegners auf Einsicht in Erklärung über …
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2020 - 15 VA 50/19
Dieses gilt jedenfalls dann, wenn das Verfahren über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe selbst - wie hier - durch den Beschluss des Fachsenats abgeschlossen ist (OLG Frankfurt FamRZ 2017, 1590 und FamRZ 2018, 608).
- AG Lemgo, 21.02.2019 - 9 F 120/18
Ehewohnung, Zuweisung, Herausgabeanspruch
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2020 - 15 VA 50/19
Mit Beschluss vom 21.02.2019 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Lemgo die Beteiligte zu 2) zur Räumung verpflichtet (9 F 120/18). - BGH, 22.01.1952 - IV ZB 82/51
Todeserklärung. Rechtliches Interesse
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2020 - 15 VA 50/19
Rn. 19 Unter einem rechtlichen Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (vgl. BGHZ 4, 323, 325; Senat NJW-RR 1997, 1489; OLG München ARB 2011, 79; KG OLGZ 1988, 190 = NJW 1988, 1738; OLG Hamburg NJW-RR 2002, 408; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1419; OLG Köln NZG 1998, 156). - OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00
Akteneinsicht; Löschung; Insolvenzeröffnungsverfahren; Insolvenzakte; Insolvenz; …
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2020 - 15 VA 50/19
Rn. 19 Unter einem rechtlichen Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (vgl. BGHZ 4, 323, 325; Senat NJW-RR 1997, 1489; OLG München ARB 2011, 79; KG OLGZ 1988, 190 = NJW 1988, 1738; OLG Hamburg NJW-RR 2002, 408; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1419; OLG Köln NZG 1998, 156). - OLG Frankfurt, 09.10.2003 - WpÜG 2/02
Kontrollerwerb durch den Mehrheitsaktionär einer Aktiengesellschaft: …
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2020 - 15 VA 50/19
Ein rechtliches Interesse ist regelmäßig gegeben, wenn die erstrebte Kenntnis von dem Inhalt der Akten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist (OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 1194). - OLG Brandenburg, 25.07.2000 - 11 VA 7/00
Voraussetzungen der Akteneinsicht durch Dritte
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2020 - 15 VA 50/19
Rn. 19 Unter einem rechtlichen Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (vgl. BGHZ 4, 323, 325; Senat NJW-RR 1997, 1489; OLG München ARB 2011, 79; KG OLGZ 1988, 190 = NJW 1988, 1738; OLG Hamburg NJW-RR 2002, 408; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1419; OLG Köln NZG 1998, 156). - OLG Köln, 03.05.1999 - 7 VA 6/98
Akteneinsicht eines Konkursgläubigers
- KG, 09.02.1988 - 1 VA 5/87
Rechtliches Interesse des Gläubigers an Akteneinsicht bei Hoffnung des Gläubigers …
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2020 - 15 VA 50/19
Rn. 19 Unter einem rechtlichen Interesse im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO ist ein Interesse zu verstehen, das sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergibt und ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraussetzt (vgl. BGHZ 4, 323, 325; Senat NJW-RR 1997, 1489; OLG München ARB 2011, 79; KG OLGZ 1988, 190 = NJW 1988, 1738; OLG Hamburg NJW-RR 2002, 408; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1419; OLG Köln NZG 1998, 156). - OLG Hamm, 28.08.1996 - 15 VA 5/96
- OLG Köln, 18.08.1997 - 7 VA 4/97
Grenzen des Akteneinsichtsrechts im Konkursverfahren
- OLG Brandenburg, 04.08.2021 - 11 VA 7/21
Anspruch eines Verfahrensbeteiligten auf Einsicht in die …
Ob die Justizbehörde eine Ermessensentscheidung i.S.d. § 28 Abs. 3 EGGVG zu treffen hat, wenn die Existenz eines Auskunftsanspruchs hinsichtlich der Einkommens- und Vermögenssituation feststeht oder glaubhaft gemacht wurde (so offenbar OLG Hamm, Beschl. v. 12.03.2020 - 15 VA 50/19, Rdn. 15 ff., juris = BeckRS 2020, 122 80), kann hier offen bleiben. - BayObLG, 28.06.2024 - 102 VA 232/23
Akteneinsicht Dritter in das VKH-Heft
Ob im Einzelfall ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht in das Verfahrenskostenhilfeheft bestehen kann, wenn die Existenz eines materiellrechtlichen Auskunftsanspruchs bezüglich der Einkommens- und Vermögenssituation feststeht oder glaubhaft gemacht wurde, erscheint fraglich (zum rechtlichen Interesse nach § 299 Abs. 2 ZPO: bejahend OLG Hamm, Beschl. v. 12. März 2020, 15 VA 50/19, juris Rn. 15 ff.; offen gelassen von OLG Brandenburg…, Beschluss vom 4. August 2021, 11 VA 7/21, juris Rn. 3). - OLG Saarbrücken, 16.09.2021 - 1 VA 5/21
Antragsbefugnis eines früheren Prozessbevollmächtigten einer Partei im Verfahren …
Vielmehr sind, wenn ein berechtigtes Interesse an der beantragten Akteneinsicht glaubhaft gemacht ist, im Rahmen der von dem Vorstand des Gerichts dann zu treffenden Ermessensentscheidung lediglich das Geheimhaltungsbedürfnis der Parteien - nicht auch dasjenige ihrer Prozessbevollmächtigten - mit dem Informationsbedürfnis des die Einsicht in die Akten beantragenden Dritten abzuwägen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2020 - I-15 VA 50/19, juris Rn. 12;… MünchKomm.ZPO/Prütting, 6. Aufl., § 299 Rn. 25).
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