Rechtsprechung
| LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 12.11.2008 - 2 Ca 2982/08
- LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08
- BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 749/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08
Eine Feststellungsklage ist trotz möglicher Leistungsklage auch dann zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - juris) .In der Regel ist dabei die zugrunde liegende Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich (BAG, Urteil vom 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - AP Nr. 15 zu § 81 SGB IX; BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - juris) .
Neben schwerbehinderten Menschen können nur noch Frauen der Übergangsjahre vorzeitig Altersrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .
Zudem kann sie, anders als ihre nicht schwerbehinderten männlichen Kollegen in der Zeit ab Vollendung ihres 60. Lebensjahres bis zur Vollendung ihres 63. Lebensjahres keine höheren Rentenansprüche mehr erwerben (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.) .
Dieser dient vielmehr dazu, Versorgungslücken zu überbrücken, die aus einer erwarteten Arbeitslosigkeit nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor bestehender Möglichkeit der Inanspruchnahme gesetzlicher Altersversorgung entstehen (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .
Rn. 51 Mit dem Zweck der Vorruhestandsbezüge, Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Erreichen des Alters, in dem Leistungen der gesetzlichen Altersversorgung gewährt werden, sozial abzusichern, ist es nicht vereinbar, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenrecht dazu führt, dass Frauen und Männer nicht in gleicher Weise sozial abgesichert sind (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.) .
- LAG Düsseldorf, 15.02.2008 - 9 Sa 955/07
Mittelbare Frauendiskriminierung
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gehören hierzu alle gegenwärtigen oder künftigen Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt, sei es, dass sie wegen einer vertraglichen Vereinbarung, aufgrund einer Rechtsvorschrift oder freiwillig erbracht werden (BAG, Urteil vom 14. August 2007 - 9 AZR 943/06 - AP Nr. 1 zu § 33 AGG; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - NZA-RR 2009, 22) .Dabei müssen die dem Anschein nach neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Anteil der Angehörigen des anderen Geschlechts betreffen (BAG, Urteil vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 729/05 - AP Nr. 13 zu § 4 TzBfG; BAG…, Urteil vom 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .
Neben schwerbehinderten Menschen können nur noch Frauen der Übergangsjahre vorzeitig Altersrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen (BAG…, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .
Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem mit der Arbeitgeberleistung verfolgten Ziel (BAG…, Urteil vom 20. August 2002 - 9 AZR 750/00 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .
Dieser dient vielmehr dazu, Versorgungslücken zu überbrücken, die aus einer erwarteten Arbeitslosigkeit nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor bestehender Möglichkeit der Inanspruchnahme gesetzlicher Altersversorgung entstehen (BAG…, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - a. a. O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .
- LAG Hessen, 06.12.2005 - 4 Sa 617/05
Sozialplanleistung - Vorruhestandsgeld - Geschlechtsdiskriminierung
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08
Sie können dann ggf. von der verurteilten Beklagten als Einwand gegenüber einer auf den Feststellungstitel gestützten Leistungsklage geltend gemacht oder zum Gegenstand einer negativen Feststellungsklage gemacht werden (Hess. LAG, Urteil vom 06. Dezember 2005 - 4 Sa 617/05 - juris) .Dieser Grundsatz gilt nicht gegenüber einer hier allein in Betracht kommenden Klage auf zukünftige Leistung (BAG, Urteil vom 07. November 1995 - 3 AZR 952/94 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bühnen; Hess. LAG, Urteil vom 06. Dezember 2005 - 4 Sa 617/05 - juris) .
Auch wenn die Beklagte nicht verpflichtet war, mit der Klägerin eine Vorruhestandsvereinbarung zu schließen und der Klägerin ein vorzeitiges Ausscheiden unter Gewährung von Vorruhestandsbezügen zu ermöglichen, rechtfertigt dies nicht Diskriminierungen zwischen den Begünstigten und entbindet die Beklagte nicht von der Verpflichtung, im Falle der Gewährung Gleichheitsgrundsätze zu beachten (Hess. LAG, Urteil vom 06. Dezember 2005 - 4 Sa 617/05 - a. a. O.) .
Zweck von Sozialplanleistungen ist es, mit einem begrenzten Volumen möglichst allen von der Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmern eine verteilungsgerechte Überbrückungshilfe zu gewähren (Hess. LAG, Urteil vom 06. Dezember 2005 - 4 Sa 617/05 - a. a. O.) .
Die Möglichkeit, gesetzliche Altersrente beziehen zu können, begrenzt regelmäßig ihre Regelungsaufgabe, ohne dass es auf die Höhe der Rente ankäme (Hess. LAG, Urteil vom 06. Dezember 2005 - 4 Sa 617/05 - a. a. O.) .
- BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05
Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem …
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08
Umfasst wird das in Art. 141 Abs. 2 Unterabs. 1 EGV definierte Entgelt (BAG, Urteil vom 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - AP Nr. 1 zu § 8 TV-SozSich) .Aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährte Leistungen sind auch dann Entgelt in diesem Sinn, wenn sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses etwa als Leistung der betrieblichen Altersversorgung oder zu sozialen Zwecken erbracht werden (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - juris; BAG, Urteil vom 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - a. a. O.) .
Dabei müssen die dem Anschein nach neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Anteil der Angehörigen des anderen Geschlechts betreffen (BAG, Urteil vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 729/05 - AP Nr. 13 zu § 4 TzBfG; BAG, Urteil vom 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - a. a. O.; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .
Anders als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Mai 2006 (6 AZR 631/05 - a. a. O.) zugrunde liegenden Rechtsstreit, dient der Versorgungsbezug nicht dem Zweck, die Wiedereingliederung der Klägerin nach Verlust des Arbeitsplatzes aus betrieblichen Gründen zu unterstützen, sondern die Klägerin bis zum Erreichen des Alters, in dem sie Leistungen der gesetzlichen Altersversorgung erhalten kann, sozial abzusichern.
- BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06
Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08
Aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährte Leistungen sind auch dann Entgelt in diesem Sinn, wenn sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses etwa als Leistung der betrieblichen Altersversorgung oder zu sozialen Zwecken erbracht werden (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - juris; BAG…, Urteil vom 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - a. a. O.) .Es ist anerkannt, dass bei Unwirksamkeit einer Vereinbarung, die gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG bzw. gegen § 612 Abs. 3 BGB a. F. verstößt, der diskriminierte Arbeitnehmer einen Anspruch auf die vorenthaltene Leistung hat (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2007 - § AZR 249/06 - AP Nr. 2 zu § 2 AGG = NZA 2008, 532) .
- BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 750/00
Altersfreizeit - mittelbare Diskriminierung
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08
Es ist deshalb nicht von vornherein ausgeschlossen, dass sich die in der Möglichkeit des vorzeitigen Bezugs der Altersrente liegende sozialrechtliche Begünstigung von Frauen arbeitsrechtlich nachteilig auswirkt (BAG, Urteil vom 20. August 2002 - 9 AZR 750/00 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie, m. w. N.) .Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem mit der Arbeitgeberleistung verfolgten Ziel (BAG, Urteil vom 20. August 2002 - 9 AZR 750/00 - a. a. O.; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) .
- BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07
Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08
In der Regel ist dabei die zugrunde liegende Entscheidung des Arbeitgebers maßgeblich (BAG, Urteil vom 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - AP Nr. 15 zu § 81 SGB IX; BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - juris) . - BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08
Altersdifferenzierung in Sozialplan
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08
Dabei entspricht es einem allgemeinen sozialpolitischen Interesse, dass Sozialpläne danach unterscheiden können, welche wirtschaftlichen Nachteile den Arbeitnehmern drohen, die durch eine Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz verlieren (BAG, Urteil vom 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - juris) . - BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06
Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher …
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gehören hierzu alle gegenwärtigen oder künftigen Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt, sei es, dass sie wegen einer vertraglichen Vereinbarung, aufgrund einer Rechtsvorschrift oder freiwillig erbracht werden (BAG, Urteil vom 14. August 2007 - 9 AZR 943/06 - AP Nr. 1 zu § 33 AGG; LAG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - NZA-RR 2009, 22) . - BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 729/05
Abfindung - Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Hessen, 03.08.2009 - 16 Sa 2149/08
Dabei müssen die dem Anschein nach neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Anteil der Angehörigen des anderen Geschlechts betreffen (BAG, Urteil vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 729/05 - AP Nr. 13 zu § 4 TzBfG; BAG…, Urteil vom 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - a. a. O.; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Februar 2008 - 9 Sa 955/07 - a. a. O.) . - LAG Hessen, 22.01.2002 - 15 Sa 1786/01
Diskriminierung wegen des Geschlechts; Vorruhestandsleistung als …
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
- BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96
Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen
- BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 993/94
Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen …
- BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94
Anspruch auf tarifvertragliche Anpassungen der Gagen
- BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 749/09
Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. August 2009 - 16 Sa 2149/08 - wird zurückgewiesen.
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