Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 19.12.2013 - 18 WF 291/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 150 Abs 2 S 1 FamFG, § 150 Abs 4 FamFG
Scheidungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme des Scheidungsantrags wegen Versöhnung der Eheleute - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 150 Abs. 2 ; FamFG § 150 Abs. 4
Kostenentscheidung bei Rücknahme des Scheidungsantrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Antragsrücknahme und Kostentragungspflicht im Scheidungsverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anfechtung isolierter Kostenentscheidungen in Familiensachen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenentscheidung bei Rücknahme des Scheidungsantrags
Verfahrensgang
- AG Reutlingen, 11.11.2013 - 2 F 965/13
- OLG Stuttgart, 19.12.2013 - 18 WF 291/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 965
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11
Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2013 - 18 WF 291/13
Rn. 2 Mit Beschluss vom 28.9.2011 (FamRZ 2011, 1933) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass isolierte Kostenentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen, die nach streitloser Hauptsacheerledigung erfolgen, mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567 ff. ZPO anfechtbar sind.
dejure.org
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