Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.12.2022 - 19 ZB 22.2473 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 55d S. 3, S. 4
Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der Übermittlung als elektronisches Dokument
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 11.10.2022 - W 9 K 22.114
- VGH Bayern, 13.12.2022 - 19 ZB 22.2473
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 02.05.2022 - 6 ZB 22.30401
Glaubhaftmachung einer technischen Störung bei dem Versand von einem besonderen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 19 ZB 22.2473
Die Einhaltung der Vorschrift ist eine Frage der Zulässigkeit und daher von Amts wegen zu beachten; sie steht nicht zur Disposition der Beteiligten (BayVGH, B.v. 2.5.2022 - 6 ZB 22.30401 - juris Rn. 2 m.w.N).Die Möglichkeit der Ersatzeinreichung ist verschuldensunabhängig ausgestaltet und erfordert nur die (unverzügliche) Glaubhaftmachung der technischen Störung als solcher (…BayVGH, B.v. 1.7.2022 - 15 ZB 22.286 - juris Rn. 10 mwN; BayVGH, B.v. 2.5.2022, a.a.O. Rn.5).
Es kann hier dahinstehen, ob im Interesse des dahinterstehenden Beschleunigungsgedankens diese Formulierung so zu verstehen ist, dass die Glaubhaftmachung mit der Ersatzeinreichung grundsätzlich vorrangig zu erfolgen hat (so BayVGH, B.v. 1.7.2022 - 6 ZB 22.30401 - juris Rn. 6 mwN.; BayVGH, B.v. 2.5.2022, a.a.O. Rn. 6) und daher lediglich dann, wenn der Rechtsanwalt erst kurz vor Fristablauf feststellt, dass eine elektronische Einreichung nicht möglich ist und bis zum Fristablauf keine Zeit mehr verbleibt, die vorübergehende technische Störung darzutun und glaubhaft zu machen, es genügt, die Glaubhaftmachung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern nachzuholen oder ob die unverzüglich nach der Ersatzeinreichung erfolgende Glaubhaftmachung als gleichwertige Alternative gegeben ist.
Nach Ablauf einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben (BayVGH, B.v. 2.5.2022 a.a.O. Rn. 8;… vgl. auch OVG NW, B.v. 9.5.2022 - 16 B 69/22 - juris Rn. 7;… OVG SH, B.v. 25.1.2022 - 4 MB 78/21 - juris Rn. 5 ff.;… LAG SH, U.v. 13.10.2021 - 6 Sa 337/20 - juris Rn. 128 m.w.N.).
Rn. 10 Fehlt die (unverzügliche) Glaubhaftmachung, so ist auch die Ersatzeinreichung unwirksam (BayVGH, B.v. 2.5.2022, a.a.O. Rn. 8;… Siegmund, NJW 2021, 3617/3618 Rn. 13).
- BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 19 ZB 22.2473
Anders als bei § 121 BGB ist keine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit zu gewähren, sondern der Rechtsanwalt hat die Glaubhaftmachung gegenüber dem Gericht abzugeben, sobald er zu einer geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände in der Lage ist (vgl. BGH, B.v. 21.9.2022 - XII ZB 264/22 - juris Rn. 17 mwN.). - LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2021 - 6 Sa 337/20
Elektronischer Rechtsverkehr, Nutzungspflicht (aktive), Nutzungspflicht …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 19 ZB 22.2473
Nach Ablauf einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben (…BayVGH, B.v. 2.5.2022 a.a.O. Rn. 8;… vgl. auch OVG NW, B.v. 9.5.2022 - 16 B 69/22 - juris Rn. 7;… OVG SH, B.v. 25.1.2022 - 4 MB 78/21 - juris Rn. 5 ff.; LAG SH, U.v. 13.10.2021 - 6 Sa 337/20 - juris Rn. 128 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2022 - 4 MB 78/21
Aktive Nutzungspflicht der elektronischen Form nach § 55d Satz 1 VwGO; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 19 ZB 22.2473
Nach Ablauf einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben (…BayVGH, B.v. 2.5.2022 a.a.O. Rn. 8;… vgl. auch OVG NW, B.v. 9.5.2022 - 16 B 69/22 - juris Rn. 7; OVG SH, B.v. 25.1.2022 - 4 MB 78/21 - juris Rn. 5 ff.;… LAG SH, U.v. 13.10.2021 - 6 Sa 337/20 - juris Rn. 128 m.w.N.). - VGH Bayern, 01.07.2022 - 15 ZB 22.286
Keine zur Ersatzeinreichung per Telefax berechtigende Unmöglichkeit bei …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 19 ZB 22.2473
Die Möglichkeit der Ersatzeinreichung ist verschuldensunabhängig ausgestaltet und erfordert nur die (unverzügliche) Glaubhaftmachung der technischen Störung als solcher (BayVGH, B.v. 1.7.2022 - 15 ZB 22.286 - juris Rn. 10 mwN;… BayVGH, B.v. 2.5.2022, a.a.O. Rn.5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2022 - 16 B 69/22
Voraussetzungen für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2022 - 19 ZB 22.2473
Nach Ablauf einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben (…BayVGH, B.v. 2.5.2022 a.a.O. Rn. 8; vgl. auch OVG NW, B.v. 9.5.2022 - 16 B 69/22 - juris Rn. 7;… OVG SH, B.v. 25.1.2022 - 4 MB 78/21 - juris Rn. 5 ff.;… LAG SH, U.v. 13.10.2021 - 6 Sa 337/20 - juris Rn. 128 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - 3 L 34/24
Zur Ersatzeinreichung nach $ 55d VwGO
Die Einhaltung der Vorschrift ist eine Frage der Zulässigkeit und daher von Amts wegen zu beachten; sie steht nicht zur Disposition der Beteiligten (vgl. NdsOVG…, Beschluss vom 27. Februar 2024 - 14 LA 117/23 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 13. Dezember 2022 - 19 ZB 22.2473 - juris Rn. 2).
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