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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.05.2023 - 2 AV 2.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11337
BVerwG, 09.05.2023 - 2 AV 2.23 (https://dejure.org/2023,11337)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.2023 - 2 AV 2.23 (https://dejure.org/2023,11337)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 2023 - 2 AV 2.23 (https://dejure.org/2023,11337)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im behördlichen Disziplinarverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 2 S 1 BDG, § 9 BDG, § 10 BDG, § 27 Abs 1 S 3 BDG, § 266 Abs 2 StGB
    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im behördlichen Disziplinarverfahren

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmeanordnung i.R.e. Disziplinarverfahrens (hier: Betrug); Anordnung der Durchsuchungen und Beschlagnahme wegen des dringenden Tatverdachts des einem Beamten zur Last gelegten Dienstvergehens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDG § 17 Abs. 1 S. 1; BDG § 27 Abs. 1 S. 3
    Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmeanordnung i.R.e. Disziplinarverfahrens (hier: Betrug); Anordnung der Durchsuchungen und Beschlagnahme wegen des dringenden Tatverdachts des einem Beamten zur Last gelegten Dienstvergehens

  • datenbank.nwb.de

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im behördlichen Disziplinarverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2961
  • NVwZ 2023, 1254
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Freiheit der Berufsausübung; strafprozessuale …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2023 - 2 AV 2.23
    Rn. 6 Dringender Tatverdacht, der dem Strafprozessrecht entnommen ist (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO) und über die Kategorie "tatsächliche Anhaltspunkte" i. S. v. § 17 Abs. 1 Satz 1 BDG weit hinausgeht, ist anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Antragsgegner das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat und die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie seine Schuld nicht ausgeschlossen sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1975/03 - NJW 2005, 1707 f. zum Strafprozessrecht).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04

    Zulässigkeit einer Wohnungsdurchsuchung in einem Dienstordnungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2023 - 2 AV 2.23
    Rn. 9 a) Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt generell, dass Maßnahmen nach § 27 Abs. 1 BDG nur in Betracht kommen, wenn angesichts des Dienstvergehens des betroffenen Beamten die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; sie sind als unverhältnismäßig einzustufen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 - NVwZ 2006, 1282 ).
  • VGH Hessen, 22.02.2024 - 28 E 818/23

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

    Rn. 18 Der nach § 30 Abs. 1 Satz 2 HDG verlangte dringende Tatverdacht, der dem Strafprozessrecht entnommen ist (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO) und über die Kategorie "tatsächliche Anhaltspunkte" i. S. v. § 20 Abs. 1 Satz 1 HDG weit hinausgeht, ist anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat und die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie seine Schuld nicht ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2/23 -, juris Rn. 6 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1975/03 -, NJW 2005, S. 1707 f. zum Strafprozessrecht, vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 35 ; OVG NRW…, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 3d E 619/19.BDG -, juris Rn. 12).

    Rn. 27 aa) Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt generell, dass Maßnahmen nach § 30 Abs. 1 HDG nur in Betracht kommen, wenn angesichts des Dienstvergehens des betroffenen Beamten die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; sie sind als unverhältnismäßig einzustufen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2.23 -, juris Rn. 9;… Senatsbeschluss vom 30. Juni 2023 - 28 E 803/23.D -, juris Rn. 105 ).

    Rn. 36 Soweit die bei der Durchsuchung aufgefundenen Medien und Unterlagen einer Durchsicht bedürfen, um festzustellen, welche davon beschlagnahmt werden sollen, bedarf es keiner Beschlagnahmeanordnung, da die Durchsicht derselben von der Durchsuchungsanordnung umfasst ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 28 A 944/21.D -, n. v.; vgl. auch Herrmann/Soiné, Anmerkung zu BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2.23 -, NVwZ 2023, 1254 m. w. N.).

    Denn ohne diese Durchsuchung droht der Verlust der gesuchten Daten ( § 30 Abs. 1 Satz 3 HDG i. V. m. § 110 Abs. 3 StPO) (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2.23 -, juris Rn. 14).

    Die Übermittlung der aufgefundenen Daten an das Gericht würde zu einer nicht hinnehmbaren Verzögerung führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2.23 -, juris Rn. 16).

    Wegen des durch die Anordnung begründeten Grundrechtseingriffs und wegen der unterbliebenen Anhörung des Beamten im Vorfeld soll die Übergabe des Beschlusses - soweit möglich - vor Beginn der Maßnahme erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2.23 -, juris Rn. 19 m. w. N.).

  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung wegen Inhalten in einem …

    Denn § 30 HDG verlangt bereits einen dringenden Verdacht, was einen auf Tatsachen gestützten hohen Grad an Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2/23 -, www.bverwg.de Rn. 6; Senatsbeschluss vom 11. Mai 2012 - 28 A 944/21.D -, n. v.; OVG NRW…, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 3d E 619/19.BDG -, juris Rn. 12).
  • VG Hamburg, 17.02.2025 - 32 DE 704/25

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegenüber einem Polizeibeamten im …

    Ein dringender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Beamtin oder der Beamte das ihr oder ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat und die Rechtswidrigkeit des Verhaltens sowie ihre bzw. seine Schuld nicht ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.2023, 2 AV 2/23, juris Rn. 6;… Herrmann/Sandkuhl, BeamtendisziplinarR/BeamtenstrafR, Teil II, Rn. 577).

    Wegen des durch die Anordnung begründeten Grundrechtseingriffs und wegen der unterbliebenen Anhörung des Antragsgegners im Vorfeld soll die Übergabe des Beschlusses - soweit möglich - vor Beginn der Maßnahme erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.2023, 2 AV 2/23, juris Rn. 19;… zum Unterrichtungserfordernis im Fall des § 102 StPO: vgl. Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2019, § 106 Rn. 14).

    Rn. 52 Die Kostenentscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, weil es sich bei der Anordnung um eine unselbstständige Nebenentscheidung handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.2023, 2 AV 2/23, juris Rn. 20).

  • VG Hamburg, 23.02.2024 - 32 DE 545/24

    Polizist; disziplinarrechtlichen Durchsuchung und Beschlagnahme; Ausübung einer …

    Rn. 6 Dringender Tatverdacht, der dem Strafprozessrecht entnommen ist (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO)und über die Kategorie "konkrete Anhaltspunkte" i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 1 HmbDG weit hinausgeht, ist anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Antragsgegner das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat und die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie seine Schuld nicht ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.2023, 2 AV 2/23, juris Rn. 6;… Herrmann/Sandkuhl, BeamtendisziplinarR/BeamtenstrafR, Teil II, Rn. 577).

    Denn ohne diese Durchsuchung droht der Verlust der gesuchten Daten ( § 29 Abs. 1 Satz 3 HmbDG und § 110 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 9.5.2023, 2 AV 2/23, juris Rn. 14).

    Wegen des durch die Anordnung begründeten Grundrechtseingriffs und wegen der unterbliebenen Anhörung des Antragsgegners im Vorfeld soll die Übergabe des Beschlusses - soweit möglich - vor Beginn der Maßnahme erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.2023, 2 AV 2/23, juris Rn. 19;… zum Unterrichtungserfordernis im Fall des § 102 StPO: vgl. Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2019, § 106 Rn. 14).

    Rn. 64 Die Kostenentscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, weil es sich bei der Anordnung um eine unselbstständige Nebenentscheidung handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.2023, 2 AV 2/23, juris Rn. 20).

  • VG Hamburg, 11.03.2024 - 32 DE 826/24

    Hamburgisches Disziplinarrecht: Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im …

    Rn. 4 Dringender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Antragsgegner das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat und die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie seine Schuld nicht ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.2023, 2 AV 2/23, juris Rn. 6).

    Denn ohne diese Durchsuchung droht der Verlust der gesuchten Daten ( § 29 Abs. 1 Satz 3 HmbDG und § 110 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 9.5.2023, 2 AV 2/23, juris Rn. 14).

    Wegen des durch die Anordnung begründeten Grundrechtseingriffs und wegen der unterbliebenen Anhörung des Antragsgegners im Vorfeld soll die Übergabe des Beschlusses - soweit möglich - vor Beginn der Maßnahme erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.2023, 2 AV 2/23, juris Rn. 19;… zum Unterrichtungserfordernis im Fall des § 102 StPO: vgl. Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2019, § 106 Rn. 14).

  • OVG Hamburg, 27.05.2025 - 12 Bf 48/25

    Polizeibeamter; Disziplinarverfahren; Anordnung einer Durchsuchung; dringender …

    Ein dringender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Beamtin oder der Beamte das ihr oder ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat und die Rechtswidrigkeit des Verhaltens sowie ihre bzw. seine Schuld nicht ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.2023, 2 AV 2/23, Juris Rn. 6;… Baunack in: Köhler/Baunack/Heun/Vogt, BDG, 8. Aufl. 2025, § 27 Rn. 8;… Herrmann/Sandkuhl, BeamtendisziplinarR/BeamtenstrafR, 2, Aufl. 2021, Teil II, Rn. 577).
  • OVG Thüringen, 22.12.2025 - 8 DO 374/22

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Disziplinarverfahren

    Rn. 17 Der nach § 32 Abs. 1 ThürDG verlangte dringende Tatverdacht, der dem Strafprozessrecht entnommen ist (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO), liegt vor, wenn nicht nur ein auf vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen, sondern ein auf Tatsachen gestützter hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beamte das ihm zur Last gelegte Dienstvergehen begangen hat und die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie seine Schuld nicht ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2/23 - Juris, Rn. 6).

    Ist dagegen als Disziplinarmaßnahme die Zurückstufung oder die Entfernung des Beamten aus dem Dienst zu erwarten, kommt dem Dienstvergehen ein ausreichendes Gewicht zu, das einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung rechtfertigen könnte (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 - Juris, Rn. 24; BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 AV 2/23 - Juris, Rn. 9;… Wittkowski in: Urban/Wittkowski, Bundesdisziplinargesetz, 3. Auflage 2025, § 27 Rn. 4).

  • VG München, 21.03.2025 - M 19L DA 25.1344

    Diszipilinarrecht: Erlass einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung bei …

    Um das nachträgliche rechtliche Gehör umfassend zu gewährleisten, erhält der Antragsgegner neben diesem Beschluss auch die Antragsschrift (vgl. BVerwG, B.v. 9.5.2023 - 2 AV 2.23 - juris Rn. 19).
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