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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1274/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12881
BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1274/09 (https://dejure.org/2009,12881)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2009 - 2 BvR 1274/09 (https://dejure.org/2009,12881)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1274/09 (https://dejure.org/2009,12881)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; VwGO § 162 Abs. 3; ; RVG § 1 Abs. 2; ; RVG § 33 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Ausschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde; Verpflichtung zum Ergreifen aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zwecks Vorbeugung einer möglichen Verletzung der Grundrechte auf fachgerichtlichem Wege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Überbürdung der Kosten einer Beigeladenen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, da zunächst auf dem Verwaltungsrechtsweg gegen die Kostengrundentscheidung vorgegangen werden muss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1274/09
    Zwar ist den fachgerichtlichen Entscheidungen nicht zu entnehmen, dass sie sich ausreichend mit der Frage beschäftigt hätten, ob der im Raum stehende Kostenerstattungsanspruch der Beigeladenen entgegen Art. 19 Abs. 4 GG den Zugang zu den Gerichten für die Beschwerdeführerin unzumutbar erschweren (vgl. BVerfGE 85, 337 ) und wie dem verfahrensrechtlich entgegenzuwirken sein könnte.
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Opferentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1274/09
    Rn. 2 1. Dieser Grundsatz gebietet, dass ein Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 112, 50 ).
  • VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe, …

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1274/09
    Insbesondere ist im hier noch anhängigen Berufungszulassungsverfahren eine Auferlegung außergerichtlicher Kosten Beigeladener regelmäßig nicht zu erwarten (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 11. Oktober 2001 - 8 ZB 01.1789 -, NVwZ-RR 2002, S. 786; Beschluss vom 12. September 2005 - 1 ZB 05.42 -, NVwZ-RR 2006, S. 430 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über …

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1274/09
    Es ist geboten und einem Beschwerdeführer auch zumutbar, vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde die Statthaftigkeit weiterer einfachrechtlicher Rechtsbehelfe sorgfältig zu prüfen und von ihnen Gebrauch zu machen, wenn sie nicht offensichtlich unzulässig sind (vgl. BVerfGE 68, 376 ).
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1274/09
    Insbesondere ist im hier noch anhängigen Berufungszulassungsverfahren eine Auferlegung außergerichtlicher Kosten Beigeladener regelmäßig nicht zu erwarten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. Oktober 2001 - 8 ZB 01.1789 -, NVwZ-RR 2002, S. 786;… Beschluss vom 12. September 2005 - 1 ZB 05.42 -, NVwZ-RR 2006, S. 430 ).
  • BVerwG, 04.10.1972 - VIII C 6.69

    Streitwertentscheidung und Kostenentscheidung in Mietpreisstreitigkeiten - …

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1274/09
    Unter anderem wird erwogen, unabhängig von einer selbständigen Gegenstandswertfestsetzung im Sinne von § 33 Abs. 1 RVG den Erstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren nach dem - notfalls pauschal zu schätzenden - Anteil der Beteiligung Beigeladener am Streitgegenstand zu bemessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1971 - VIII C 6/69 -, MDR 1973, S. 161; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. August 1994 - Bs II 30/94 -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 162 Rn. 25;… Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 162 Rn. 100 ).
  • VGH Hessen, 23.11.2018 - 2 C 2461/15

    Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten eines beigeladenen …

    c) Die gleichwohl restriktiven Voraussetzungen für einen Kostenerstattungsanspruch des beigeladenen Vorhabenträgers werden dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 19 Abs. 4 GG gerecht, den Zugang zu den Gerichten für die Kläger nicht unzumutbar zu erschweren (vgl. hierzu: BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337, 347 und vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1274/09 -, juris Rn. 3; BVerwG…, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 4 KSt 1002.10 -, a.a.O. Rn. 14).
  • OVG Saarland, 18.06.2024 - 2 F 188/23

    Erstattungsfähigkeit der durch einen Beigeladenen geltend gemachten Kosten für …

    Rn. 46 Der Umstand, dass eine Kostenerstattung für beauftragte Privatgutachter nur in eng begrenzten Fällen möglich ist, wird dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 19 Abs. 4 GG gerecht, den Zugang zu den Gerichten für die Kläger nicht unzumutbar zu erschweren.[vgl. VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 11 zum Kostenerstattungsanspruch eines beigeladenen Vorhabenträgers für die Beauftragung von Privatgutachten, unter Hinweis auf: BVerfG, Beschlüsse vom 12.2.1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337, 347 und vom 30.7.2009 - 2 BvR 1274/09 -, juris, Rn. 3 sowie BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011 - 4 KSt 1002.10 -, juris, Rn. 14][vgl. VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 11 zum Kostenerstattungsanspruch eines beigeladenen Vorhabenträgers für die Beauftragung von Privatgutachten, unter Hinweis auf: BVerfG, Beschlüsse vom 12.2.1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337, 347 und vom 30.7.2009 - 2 BvR 1274/09 -, juris, Rn. 3 sowie BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011 - 4 KSt 1002.10 -, juris, Rn. 14] Dies entspricht zugleich dem Grundgedanken der Regelung in Art. 9 Abs. 4 der sogenannten Aarhus-Konvention der Europäischen Gemeinschaft (ABl. 2005, L 124 S. 1),[ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN UND DEN ZUGANG ZU GERICHTEN IN UMWELTANGELEGENHEITEN, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A22005A0517%2801%29] [ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN UND DEN ZUGANG ZU GERICHTEN IN UMWELTANGELEGENHEITEN, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A22005A0517%2801%29] wonach gerichtliche Überprüfungsverfahren in Umweltangelegenheiten "nicht übermäßig teuer" sein dürfen.
  • BVerwG, 15.06.2011 - 4 KSt 1002.10
    Rn. 14 Mit dieser Auslegung und Anwendung der Regelungen über die Kostenerstattung wird entgegen der Auffassung der Kläger der Zugang zu den Verwaltungsgerichten weder tatsächlich unmöglich gemacht noch in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 - BVerfGE 85, 337 ; Nichtannahmebeschluss vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1274/09 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2010 - 1 K 60.09

    Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltskosten des Beigeladenen; Geltendmachung von …

    Rn. 3 Gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Mai 2009 hatte die Erinnerungsführerin Verfassungsbeschwerde erhoben, über die das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 30. Juli 2009 entschieden und die es nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom genannten Tage - 2 BvR 1274/09 -).
  • OVG Saarland, 18.06.2024 - 2 F 164/23

    Erstattungsfähigkeit der durch einen Beigeladenen geltend gemachten Kosten für …

    Rn. 39 Der Umstand, dass eine Kostenerstattung für beauftragte Privatgutachter nur in eng begrenzten Fällen zu Gunsten des beigeladenen Vorhabenträgers möglich ist, wird dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 19 Abs. 4 GG gerecht, den Zugang zu den Gerichten für die Kläger nicht unzumutbar zu erschweren.[vgl. VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 11 zum Kostenerstattungsanspruch eines beigeladenen Vorhabenträgers für die Beauftragung von Privatgutachten, unter Hinweis auf: BVerfG, Beschlüsse vom 12.2.1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337, 347 und vom 30.7.2009 - 2 BvR 1274/09 -, juris Rn. 3 sowie BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011 - 4 KSt 1002.10 -, juris, Rn. 14][vgl. VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 11 zum Kostenerstattungsanspruch eines beigeladenen Vorhabenträgers für die Beauftragung von Privatgutachten, unter Hinweis auf: BVerfG, Beschlüsse vom 12.2.1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337, 347 und vom 30.7.2009 - 2 BvR 1274/09 -, juris Rn. 3 sowie BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011 - 4 KSt 1002.10 -, juris, Rn. 14] Dies entspricht zugleich dem Grundgedanken der Regelung in Art. 9 Abs. 4 der sogenannten Aarhus-Konvention der Europäischen Gemeinschaft (ABl. 2005, L 124 S. 1),[ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN UND DEN ZUGANG ZU GERICHTEN IN UMWELTANGELEGENHEITEN, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A22005A0517%2801%29] [ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN UND DEN ZUGANG ZU GERICHTEN IN UMWELTANGELEGENHEITEN, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A22005A0517%2801%29] wonach gerichtliche Überprüfungsverfahren in Umweltangelegenheiten "nicht übermäßig teuer" sein dürfen.
  • OVG Saarland, 18.06.2024 - 2 F 187/23

    Erstattungsfähigkeit der durch einen Beigeladenen geltend gemachten Kosten für …

    Rn. 46 Der Umstand, dass eine Kostenerstattung für beauftragte Privatgutachter nur in eng begrenzten Fällen möglich ist, wird dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 19 Abs. 4 GG gerecht, den Zugang zu den Gerichten für die Kläger nicht unzumutbar zu erschweren.[vgl. VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 11 zum Kostenerstattungsanspruch eines beigeladenen Vorhabenträgers für die Beauftragung von Privatgutachten, unter Hinweis auf: BVerfG, Beschlüsse vom 12.2.1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337, 347 und vom 30.7.2009 - 2 BvR 1274/09 -, juris, Rn. 3 sowie BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011 - 4 KSt 1002.10 -, juris, Rn. 14][vgl. VGH Hessen, Urteil vom 23.11.2018 - 2 C 2461/15.T -, juris, Rn. 11 zum Kostenerstattungsanspruch eines beigeladenen Vorhabenträgers für die Beauftragung von Privatgutachten, unter Hinweis auf: BVerfG, Beschlüsse vom 12.2.1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337, 347 und vom 30.7.2009 - 2 BvR 1274/09 -, juris, Rn. 3 sowie BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011 - 4 KSt 1002.10 -, juris, Rn. 14] Dies entspricht zugleich dem Grundgedanken der Regelung in Art. 9 Abs. 4 der sogenannten Aarhus-Konvention der Europäischen Gemeinschaft (ABl. 2005, L 124 S. 1),[ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNGAN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN UND DEN ZUGANG ZU GERICHTEN IN UMWELTANGELEGENHEITEN, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A22005A0517%2801%29] [ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNGAN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN UND DEN ZUGANG ZU GERICHTEN IN UMWELTANGELEGENHEITEN, abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A22005A0517%2801%29] wonach gerichtliche Überprüfungsverfahren in Umweltangelegenheiten "nicht übermäßig teuer" sein dürfen.
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