Rechtsprechung
| BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 2659/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,29204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 10 K 366/03
- BFH, 16.10.2007 - VIII R 51/06
- BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 2659/07
Wird zitiert von ... (7)
- FG Münster, 23.03.2011 - 7 K 2793/07
Zusammenhang mit hälftig steuerfreien Einnahmen
Rn. 50 Hintergrund des Halbabzugsverbots gem. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - und des Bundesfinanzhofs - BFH - verfassungskonform ist (BFH-Urteil vom 19.6.2007 VIII R 69/05, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 218, 251, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2008, 551, hierzu Beschluss des BVerfG vom 9.2.2010 2 BvR 2221/07; BFH-Urteil vom 16.10.2007 VIII R 51/06, juris, hierzu Beschluss des BVerfG vom 9.2.2010 2 BvR 2659/07; BFH-Beschluss vom 5.2.2009 VIII B 59/08, Deutsches Steuerrecht Entscheidungssammlung - DStRE - 2009, 641), ist, dass alle mit den gem. § 3 Nr. 40 EStG nur hälftig besteuerten Bruttoeinnahmen zusammenhängenden Ausgaben ebenfalls nur hälftig steuerlich berücksichtigt werden sollen (…vgl. etwa Heinicke in Schmidt, Kommentar zum EStG, 29. Auflage, § 3c Rz. 25). - FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
Möglichkeit der Berücksichtigung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an …
Der Senat schließt sich dieser Auffassung an, zumal die gegen die drei Entscheidungen erhobenen Verfassungsbeschwerden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden sind (Beschlüsse vom 9. Februar 2010 2 BvR 2221/07 und 2 BvR 2659/07 und vom 8. Juli 2010 2 BvR 727/09). - FG Düsseldorf, 09.07.2010 - 1 K 337/07
Verlustabzugsbegrenzung bei Kaufpreis von 1 EUR
Soweit der VIII. Senat des BFH seine Auffassung zur Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbotes mit Urteil vom 16.10.2007 VIII R 51/06 (juris) und Beschluss vom 05.02.2009 VIII B 59/08 (DStRE 2009, 641) bestätigt hat, sind auch die hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerden vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG, Beschlüsse vom 09.02.2010 2 BvR 2659/07 und vom 08.07.2010 2 BvR 727/09, jeweils n. v.).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 323/09
Kein Halbabzugsverbot für um Erlös aus Anteilsverkauf geminderten …
Das Abzugsverfahren gemäß § 3 c EStG sei verfassungswidrig, insoweit würden sie auf das beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2659/07 anhängige Verfahren verweisen. - FG Niedersachsen, 19.05.2011 - 11 K 496/10
Abzugsfähigkeit eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG in voller Höhe oder nur …
Die gegen die Entscheidungen des BFH eingelegten Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschl. v. 9. Februar 2010 2 BvR 2221/07 u. 2 BvR 2659/07, StED 2010, 178; Beschl. v. 8. Juli 2010 2 BvR 727/09, n.v.). - FG Nürnberg, 14.06.2010 - 1 K 994/07
Hälftige Berücksichtigung der in Zusammenhang mit einem der Betriebs-GmbH …
Rn. 47 4. Der Fall ist entscheidungsreif, da das Bundesverfassungsgericht die im Hinblick auf § 3 c i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG erhobenen Verfassungsbeschwerden Az. 2 BvR 2221/07 bzw. 2 BvR 2659/07 nicht zur Entscheidung angenommen hat (vgl. Schreiben des Finanzgerichts vom 05.05.2010). - FG München, 26.07.2012 - 10 K 742/11
Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist verfassungsgemäß
Die gegen die Entscheidungen des BFH (VIII. Senat) eingelegten Verfassungsbeschwerden wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschlüsse vom 9. Februar 2010 2 BvR 2221/07 und 2 BvR 2659/07, juris; vom 8. Juli 2010 2 BvR 727/09, juris; noch offen 2 BvR 2690/11).
dejure.org
Übersicht BVerfG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.