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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3535
BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85 (https://dejure.org/1986,3535)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1986 - 2 C 37.85 (https://dejure.org/1986,3535)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1986 - 2 C 37.85 (https://dejure.org/1986,3535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übernommene Hochschullehrer - Besoldungsrechtliche Einordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85
    Unebenheiten, Friktionen und andere Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Regelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen läßt (BVerfGE 26, 141 ).
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85
    Der Gleichheitssatz nötigt den Gesetzgeber nicht, bei einer Neuregelung auf die Einführung von Stichtagen zu verzichten, von deren Einhaltung die Entstehung, Geltendmachung oder der Ausschluß von Ansprüchen abhängt (BVerwGE 44, 130 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]; 55, 299 [BVerwG 10.04.1978 - 6 C 27/77]).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85
    Das gilt besonders bei einer grundlegenden Neueregelung und bei der Überleitung vorhandener Beamter auf der Grundlage ihrer bisherigen Rechtsstellung in ein neu geschaffenes Ämter- und Besoldungssystem (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85
    Die sich aus der Einführung von Stichtagen im Einzelfall unvermeidlich ergebenden Härten sind hinzunehmen, wenn die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (BVerfGE 47, 85 ; 49, 260 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]).
  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85
    Das gilt besonders bei einer grundlegenden Neueregelung und bei der Überleitung vorhandener Beamter auf der Grundlage ihrer bisherigen Rechtsstellung in ein neu geschaffenes Ämter- und Besoldungssystem (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Fachausbildung - Militärische Spezialkenntnisse - Ausbildung eines Berufssoldaten …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85
    Das ergibt sich eindeutig ferner aus den Gesetzesmaterialien, die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; BT-Drucks. 7/612 S. 2, BT-Drucks. 7/1906 S. 2).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Ortszuschlag bei Geschiedenen

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85
    Die sich aus der Einführung von Stichtagen im Einzelfall unvermeidlich ergebenden Härten sind hinzunehmen, wenn die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (BVerfGE 47, 85 ; 49, 260 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85
    Die sich aus der Einführung von Stichtagen im Einzelfall unvermeidlich ergebenden Härten sind hinzunehmen, wenn die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (BVerfGE 47, 85 ; 49, 260 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 475/78]).
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85
    Das gilt besonders bei einer grundlegenden Neueregelung und bei der Überleitung vorhandener Beamter auf der Grundlage ihrer bisherigen Rechtsstellung in ein neu geschaffenes Ämter- und Besoldungssystem (BVerfGE 56, 87 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvR 993/77]; 56, 146 <161 f. [BVerfG 28.01.1981 - 1 BvR 650/80]>; 64, 367 ).
  • BVerwG, 25.10.1973 - III C 49.71

    Ausschluss der Schadensfeststellung bei Nichtantrittsschäden - …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 37.85
    Der Gleichheitssatz nötigt den Gesetzgeber nicht, bei einer Neuregelung auf die Einführung von Stichtagen zu verzichten, von deren Einhaltung die Entstehung, Geltendmachung oder der Ausschluß von Ansprüchen abhängt (BVerwGE 44, 130 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]; 55, 299 [BVerwG 10.04.1978 - 6 C 27/77]).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 79.86

    Kriegsdienstverweigerung - Ausschlußfrist - Wiedereinsetzung

    Denn dem Gesetzgeber ist es durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, bei der Neuregelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, von deren Einhaltung die Entstehung, Geltendmachung oder der Ausschluß von Ansprüchen abhängt, obwohl jede Stichtagsregelung unvermeidlich gewisse Härten zur Folge hat (BVerfG, Beschluß vom 10. Oktober 1978 - 2 BvL 10/77 - BVerfGE 49, 260 m.weit.Nachw. und BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 37.85 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 21 S. 36 m.weit.Nachw.).

    Eine Stichtagsregelung, die freilich in der Wahl des Zeitpunkts am geregelten Sachverhalt orientiert und sachlich vertretbar sein muß (vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Juni 1961 - 1 BvL 17, 20/58 - BVerfGE 13, 31 ) m.weit.Nachw. und BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1986 a.a.O. m.weit.Nachw.), war hier mit Rücksicht auf die Neuordnung des Kriegsdienstverweigerungsrechts und der Verlängerung des Zivildienstes sachgerecht.

  • BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 6.86

    Statusrechtliche Übernahme als Professor - Besoldungsrechtliche Einordnung

    Der für die statusrechtliche Übernahme als Professor gemäß § 120 WissHG NW maßgebliche Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes gilt auch für die besoldungsrechtliche Einordnung gemäß § 128 Abs. 3 und 4 WissHG NW (wie Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 37.85 -).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 37.85 - ausgeführt, daß die besoldungsrechtliche Überleitungsvorschrift des § 128 Abs. 3 WissHG in engem systematischen Zusammenhang mit der in § 120 WissHG geregelten statusrechtlichen Übernahme stehe.

  • BVerwG, 04.01.1990 - 2 B 157.89

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen …

    Die Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach dem Übernahmestichtag schließt mithin eine Übernahme nicht aus (vgl. u.a. auch Urteile vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 37.85 - <ZBR 1986, 342 = Buchholz 421.20 Nr. 21> und vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 8.86 - <ZBR 1989, 174 = Buchholz 421.20 Nr. 41>).
  • BVerwG, 06.06.1988 - 2 CB 7.88

    Besoldungsrechtliche Einordnung einer Professorenstelle eines …

    Besoldungsregelungen sind auf Statusregelungen rückbezogen und knüpfen an sie an (vgl. hierzu u.a. Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 37.85 - 2 C 50.85]>).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 2 CB 40.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Für das hier maßgebliche materielle Recht ist nach Wortlaut und Sinn des Art. 41 Abs. 2 BayHSchLG eindeutig und bedarf deshalb nicht erst der Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren, daß es für die im Zusammenhang mit der Übernahme - auf die selbst kein Rechtsanspruch besteht - zu wahrenden Rechte des Beamten grundsätzlich auf die Verhältnisse bei Inkrafttreten der Überleitungsregelung ankommt (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Urteile des beschließenden Senats vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 37.85 - <ZBR 1986, 342> und vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 2 C 6.86 -) und daß aus einer nach Abschluß der - innerhalb von zwei Jahren durchzuführenden - Übernahme eintretenden Veränderung des Bedarfs oder der haushaltsmäßigen Situation keine in einem Übernahmeverfahren nach Art. 41 Abs. 2 BayHSchLG zu wahrenden Rechte des Beamten (neu) erwachsen können.
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