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Rechtsprechung
   ArbG Essen, 06.02.2024 - 2 Ca 1983/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2132
ArbG Essen, 06.02.2024 - 2 Ca 1983/23 (https://dejure.org/2024,2132)
ArbG Essen, Entscheidung vom 06.02.2024 - 2 Ca 1983/23 (https://dejure.org/2024,2132)
ArbG Essen, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 2 Ca 1983/23 (https://dejure.org/2024,2132)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 905/16

    Auslegung Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung; …

    Auszug aus ArbG Essen, 06.02.2024 - 2 Ca 1983/23
    Rn. 42 Handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen, so sind diese nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. LAG Düsseldorf vom 24.04.2017 - 9 Sa 905/16, juris Rdn. 63).

    § 307 Abs. 3 BGB schließt lediglich eine materielle Inhaltskontrolle vertraglicher Hauptleistungspflichten anhand der §§ 307 Abs. 1, 2, 308, 309 BGB aus (vgl. LAG Düsseldorf vom 24.04.2017 - 9 Sa 905/16, a.a.O. Rdn. 74).

  • BAG, 24.05.2023 - 7 AZR 169/22

    Verlängerungsklausel im Profifußball - Vertragsanpassung

    Auszug aus ArbG Essen, 06.02.2024 - 2 Ca 1983/23
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, denn die ergänzende Vertragsauslegung schließt eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend (vgl. BAG vom 24.05.2023 - 7 AZR 169/22, juris Rdn. 27).
  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 312/18

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - rechtsgeschäftlicher Inhalt …

    Auszug aus ArbG Essen, 06.02.2024 - 2 Ca 1983/23
    Vor allem sind die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. BAG vom 03.07.2019 - 4 AZR 312/18, juris Rdn. 21).
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 265/17

    Auslegung einer individualvertraglichen Verweisungsklausel

    Auszug aus ArbG Essen, 06.02.2024 - 2 Ca 1983/23
    Der durchschnittliche Arbeitnehmer darf bei einer derartigen Verknüpfung von einem festen Entgeltbetrag und dessen Zuordnung zu einer tariflichen Vergütungsgruppe redlicherweise davon ausgehen, der in der Klausel festgehaltene Betrag solle sich entsprechend den tariflichen Entwicklungen des genannten Gehaltstarifvertrags entwickeln (vgl. BAG vom 11.04.2018 - 4 AZR 265/17, juris Rdn. 17).
  • LAG Düsseldorf, 07.03.2017 - 8 Sa 904/16

    Auslegungsgrundsätze bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus ArbG Essen, 06.02.2024 - 2 Ca 1983/23
    Rn. 18 Die Klägerin machte im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Essen, Az. 6 Ca 1919/16, Ansprüche auf Vergütung nach dem TVöD geltend und obsiegte in erster sowie in zweiter Instanz (8 Sa 904/16 LAG Düsseldorf).
  • ArbG Essen, 12.10.2016 - 6 Ca 1919/16

    Zahlung einer tariflichen Vergütung aufgrund Betriebsvereinbarung i.R.d. …

    Auszug aus ArbG Essen, 06.02.2024 - 2 Ca 1983/23
    Rn. 18 Die Klägerin machte im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Essen, Az. 6 Ca 1919/16, Ansprüche auf Vergütung nach dem TVöD geltend und obsiegte in erster sowie in zweiter Instanz (8 Sa 904/16 LAG Düsseldorf).
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2024 - 4 SLa 142/24

    Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie

    I.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 06.02.2024 - Az.: 2 Ca 1983/23 - abgeändert.

    Rn. 45 das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 06.02.2024 - 2 Ca 1983/23 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 3.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.09.2023 aus 1.680,00 EUR und aus weiteren 1.320,00 EUR seit 01.03.2024 zu zahlen.

  • BAG, 21.05.2025 - 4 AZR 281/24

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeregelung - Inflationsausgleichsprämie - …

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 6. Februar 2024 - 2 Ca 1983/23 - wird zurückgewiesen.
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