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Rechtsprechung
   ArbG Freiburg, 13.01.2010 - 2 Ca 215/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7250
ArbG Freiburg, 13.01.2010 - 2 Ca 215/09 (https://dejure.org/2010,7250)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 13.01.2010 - 2 Ca 215/09 (https://dejure.org/2010,7250)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 2 Ca 215/09 (https://dejure.org/2010,7250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Entgeltfortzahlung nach Arbeitsunfähigkeit durch Hundebiss

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hunderauferei - schuldhafte Arbeitsunfähigkeit

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen eines Hundebisses

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer seinen Hund verteidigt, kriegt Lohnfortzahlung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsunfähigkeit durch Hundebiss

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähig durch Hundebiss: Anspruch auf Lohnfortzahlung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wer seinen Hund vor Angriffen anderer Hunde in Schutz nimmt, verliert nicht seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schuldhaftes Herbeiführen einer Arbeitsunfähigkeit i.S.d. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) durch Eingreifen des Arbeitnehmers in eine Hunderauferei zum Schutz seines Hundes; Bestehen eines Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers bei Verhinderung des gesetzlichen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00

    Darlegungs- und Beweislast des Bereicherungsschuldners

    Auszug aus ArbG Freiburg, 13.01.2010 - 2 Ca 215/09
    Da der Kläger in diesem Sinne ein "Nichtwissen" beweisen müsste und dies naturgemäß schwierig sein dürfte, trifft die Beklagte eine sekundäre Behauptungslast: Soweit die Beklagte eine negative Tatsache substantiiert bestreiten will, hat dies unter Darlegung der für das Positivum sprechenden Tatsachen und Umstände zu erfolgen (vgl. zur Begründung einer gesteigerten sekundären Darlegungslast etwa die Rechtsprechung des BGH hinsichtlich des Rechtsgrundes im Rahmen einer Leistungskondiktion in BGH , Urteil vom 14.7. 2003 - II ZR 335/00, NJW-RR 2004, 556 m.w.N.).
  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus ArbG Freiburg, 13.01.2010 - 2 Ca 215/09
    Rn. 27 a) Schuldhaft im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG handelt der Arbeitnehmer, der gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt (vgl. BAG, Urteil vom 01.06.1983, 5 AZR 536/80 zu § 1 LohnFG, BAG, Urteil vom 11.11.1987, 5 AZR 497/86, NZA 1988, 197).
  • BAG, 11.11.1987 - 5 AZR 497/86

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus ArbG Freiburg, 13.01.2010 - 2 Ca 215/09
    Rn. 27 a) Schuldhaft im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG handelt der Arbeitnehmer, der gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt (vgl. BAG, Urteil vom 01.06.1983, 5 AZR 536/80 zu § 1 LohnFG, BAG, Urteil vom 11.11.1987, 5 AZR 497/86, NZA 1988, 197).
  • LAG Hamm, 24.09.2003 - 18 Sa 785/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden, Mitverschulden, Verletzung bei …

    Auszug aus ArbG Freiburg, 13.01.2010 - 2 Ca 215/09
    Rn. 39 In Fällen, in denen in der Rechtsprechung ein Verschulden im Sinne von § 3 EFZG angenommen wurde, war eine derartige Handlungsalternative klar erkennbar: Wer eine Schlägerei provoziert, anstatt sich friedlich zu verhalten, handelt schuldhaft (vgl. etwa LAG Hamm, 24.09.2003, 18 Sa 785/03, NZA-RR 2004, 68).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.03.2000 - 4 Sa 108/99

    Verschulden bezüglich Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Freiburg, 13.01.2010 - 2 Ca 215/09
    Es gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast für diejenigen Umstände, die diese Verpflichtung ausnahmsweise entfallen lassen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.2000, 4 Sa 108/99, NZA-RR 2000, 349).
  • ArbG Wetzlar, 04.04.1995 - 1 Ca 589/94

    Verlust der Lohnfortzahlung

    Auszug aus ArbG Freiburg, 13.01.2010 - 2 Ca 215/09
    Streichelt ein Arbeitnehmer einen Hund, obwohl er vom Hundehalter davor gewarnt und auf die Bissigkeit des Hundes hingewiesen worden war, handelt schuldhaft im Sinne von § 3 EFZG (vgl. ArbG Wetzlar, Urteil vom 04.04.1995, 1 Ca 589/94, JURIS).
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