(1) 1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. 2Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
(2) 1Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. 2Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
weigerungsrecht des Arbeitgebers § 8Beendigung des Arbeitsverhältnisses § 9Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation § 10Wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall im Bereich der Heimarbeit § 11Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten § 12Unabdingbarkeit § 13Übergangsvorschrift
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Rechtsprechung zu § 3 EntgFG
1.836 Entscheidungen zu § 3 EntgFG in unserer Datenbank:
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23 Corona
Entgeltfortzahlung - SARS-CoV-2-Infektion - Krankheit - Symptomlosigkeit - ...
- BAG, 20.03.2024 - 5 AZR 234/23 Corona
Entgeltfortzahlung - symptomlose SARS-CoV-2-Infektion
Zum selben Verfahren:
- ArbG Rheine, 07.09.2022 - 3 Ca 530/22 Corona
- LAG Hamm, 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22 Corona
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Corona-Infektion eines nicht geimpften ...
- BAG, 20.03.2024 - 5 AZR 235/23 Corona
Entgeltfortzahlung - symptomlose SARS-CoV-2-Infektion
Zum selben Verfahren:
- LAG Thüringen, 08.08.2023 - 1 Sa 41/23 Corona
Vergütungszahlung während einer Quarantäne wegen einer symptomlosen Infektion mit ...
- LAG Thüringen, 08.08.2023 - 1 Sa 41/23 Corona
- BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 24/21 R
Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung - Anspruch des ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 46/18
Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung - fortgezahltes ...
- LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 46/18
- BVerwG, 09.10.2025 - 3 C 4.24 Corona
Absonderung eines Arbeitnehmers wegen Corona-Infektion - kein Verdienstausfall ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.2024 - 1 S 484/23 Corona
Erstattung einer an ihre Arbeitnehmerin gezahlten Verdienstausfallentschädigung ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.2024 - 1 S 484/23 Corona
Querverweise
Auf § 3 EntgFG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 3 EntgFG:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen das Leben
- § 218a (Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs) (zu § 3 II)