(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,
1. | solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt; | |
2. | wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6) verhindert. |
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat.
Rechtsprechung zu § 7 EntgFG
63 Entscheidungen zu § 7 EntgFG in unserer Datenbank:
- LAG Hamm, 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Erkrankung im Ausland - ...
- ArbG Freiburg, 13.01.2010 - 2 Ca 215/09
Entgeltfortzahlung nach Arbeitsunfähigkeit durch Hundebiss
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 10 Sa 156/11
Zugang einer Kündigung - Entgeltfortzahlung - Nachweispflichten
- LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit im EU-Land
- LAG Hessen, 27.08.2012 - 16 Sa 265/12
Zeitpunkt zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - MTV Metall- und ...
- BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 530/96
Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises und Entgeltfortzahlung; Abweisung ...
- BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches ...
- LAG Köln, 18.07.1997 - 11 Sa 368/97
Betriebsübergang; Rückfall des Pachtobjekts; Einrede des nichterfüllten ...
- BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96
Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Hessen, 18.10.1995 - 1 Sa 1367/95
Klage auf Erstattung von Krankengeld; Entgeltfortzahlungsanspruch bei ...
- LAG Hessen, 18.10.1995 - 1 Sa 1367/95
Querverweise
Auf § 7 EntgFG verweisen folgende Vorschriften:
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
- § 9 (Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation)