(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
(2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen.
(3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.
Rechtsprechung zu § 2 EntgFG
323 Entscheidungen zu § 2 EntgFG in unserer Datenbank:
- BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 352/18
Feiertagsvergütung - Zeitungszusteller
Zum selben Verfahren:
- LAG Sachsen, 21.02.2018 - 5 Sa 269/17
Anspruch eines Zeitungszustellers auf Vergütung für gesetzliche Feiertage
- LAG Sachsen, 21.02.2018 - 5 Sa 269/17
- BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 200/11
Urlaubskassenverfahren - portugiesisches Bauunternehmen - Beitragspflicht - ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Hessen, 05.11.2010 - 10 Sa 109/10
Sozialkassenbeiträge - arbeitsunfähig erkrankte entsandte Arbeitnehmer
- LAG Hessen, 05.11.2010 - 10 Sa 109/10
- LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19
Fiktive Provision; Mindestprovision; Entgeltfortzahlung; Urlaubsentgelt; stark ...
- BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14
Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Niedersachsen, 20.11.2013 - 2 Sa 667/13
Entgeltfortzahlung und Urlaubsabgeltung im Anwendungsbereich des Entsendegesetzes ...
- LAG Niedersachsen, 20.11.2013 - 2 Sa 667/13
- LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16
Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag; ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Wesel, 07.07.2016 - 5 Ca 363/16
Bäckereihandwerk, Feiertagszuschlag an Sonntagen, zusätzliche Feiertagsvergütung
- ArbG Wesel, 07.07.2016 - 5 Ca 363/16
- LAG Hamm, 22.05.2013 - 4 Sa 1232/12
Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen das EFZG
Querverweise
Auf § 2 EntgFG verweisen folgende Vorschriften:
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Teilzeitarbeit
- § 12 (Arbeit auf Abruf)
Redaktionelle Querverweise zu § 2 EntgFG:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Sonn- und Feiertagsruhe
- § 9 (Sonn- und Feiertagsruhe)
- Feiertagsgesetz (FTG)
- Allgemeines
- §§ 1 ff.