Rechtsprechung
| VG Kassel, 14.05.2008 - 2 E 1327/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 14.05.2008 - 2 E 1327/07
- VGH Hessen, 17.11.2009 - 2 A 1528/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07
Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen …
Auszug aus VG Kassel, 14.05.2008 - 2 E 1327/07
Soweit es um den Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm geht, können nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.03.2008 - 3 C 18.07 - zwar Orientierungspunkte für eine nähere Bestimmung, wann eine Lärmzunahme "erheblich" ist, der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV - (vom 12.06.1990, BGBl. I S. 1036) entnommen werden.Vielmehr darf sich die Behörde mit fundierten Schätzungen begnügen (zu allem: BVerwG, Urteil v. 13.03.2008 - 3 C 18.07 -).
- BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92
Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs. …
Auszug aus VG Kassel, 14.05.2008 - 2 E 1327/07
Im Zweifel gilt die Regel, dass bei Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend ist, bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung hingegen - je nach dem zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens - auch spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen sind ( BVerwG, Urteil vom 27.01.1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32, 35 f., m.w.N.). - VG Kassel, 14.05.2008 - 2 E 1622/07
Auszug aus VG Kassel, 14.05.2008 - 2 E 1327/07
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der im Verfahren 2 E 1622/07 vorgelegten Behördenakten (2 Ordner) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
- VGH Hessen, 17.11.2009 - 2 A 1528/09
Durchfahrverbote auf Bundesstraßen werden erneut gerichtlich überprüft
{ABSCHNITT:Tenor:} Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 14. Mai 2008 - 2 E 1327/07 - aufgehoben.Wegen des Verwaltungsverfahrens und des Vorbringens der Beteiligten im Klageverfahren wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts Kassel vom 14. Mai 2008 - 2 E 1327/07 - Bezug genommen; der Senat macht sich insoweit die Feststellungen des Verwaltungsgerichts in vollem Umfange zu eigen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 14. Mai 2008 - 2 E 1327/07 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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