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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2024 - 2 K 106/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,22348
OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2024 - 2 K 106/22 (https://dejure.org/2024,22348)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.08.2024 - 2 K 106/22 (https://dejure.org/2024,22348)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. August 2024 - 2 K 106/22 (https://dejure.org/2024,22348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 3 Nr 1 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 4 Nr 5 BauGB, § 1 Abs 4 Nr 9 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB
    Wirksamkeit eines Bebauungsplans zur Erhaltung eines Schlosses; Abwägung von Belangen des Denkmalsschutzes; Verschattung; Kfz-Verkehr - Elektromobilität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 7 ; BauGB § 4a Abs. 3 S. 3
    Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan "Schlossgarten in P-Stadt"; Verkürzte Frist zur Stellungnahme; Einschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit der Gemeinden

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Bebauungsplans

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (49)

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2024 - 2 K 106/22
    Auch das Interesse des Antragstellers, von der von ihm befürchteten Überlastung eines sein Grundstück erschließenden Weges als Folge der Aufstellung eines Bebauungsplans für ein neues Baugebiet verschont zu bleiben, ist ein abwägungserheblicher privater Belang (BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59.00 - juris Rn. 7).

    Ein Normenkontrollantrag ist auch dann begründet, wenn der Plan gegen lediglich objektives (nicht drittschützendes) Recht verstößt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 4 BN 59.00 - juris Rn. 8).

    Das Interesse eines Anliegers, von der Überlastung eines sein Grundstück erschließenden Weges als Folge der Aufstellung eines Bebauungsplans für ein neues Baugebiet verschont zu bleiben, ist ein abwägungserheblicher privater Belang (BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000, a.a.O., juris Rn. 7).

  • BVerwG, 28.10.2020 - 4 BN 44.20

    Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Plannachbarn

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2024 - 2 K 106/22
    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 4 BN 44.20 - juris Rn. 7, m.w.N.).

    Das private Interesse an der Erhaltung einer Aussichtslage ist nicht stets ein abwägungsbeachtlicher Belang (BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 16, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - 2 B 247/18

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans in Ausnahmefällen hinsichtlich Drohens …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2024 - 2 K 106/22
    Dabei sind aus dem Blickwinkel des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebotes Verschattungseffekte regelmäßig hinzunehmen, wenn die landesrechtlichen Abstandflächenbestimmungen eingehalten werden (OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2018 - 2 B 247/18.NE - juris Rn. 45).

    Mangels verbindlicher regulativer Vorgaben zur Beurteilung der Zumutbarkeit einer Verschattung richtet sich die von § 2 Abs. 3 BauGB insoweit geforderte Ermittlungstiefe wie in vergleichbaren Zusammenhängen nach den Maßstäben praktischer Vernunft; die Gemeinde hat zur Abschätzung der Zumutbarkeit einer planbedingten Verschattungsbelastung diejenigen Ermittlungen anzustellen, die von ihr nach den Maßstäben praktischer Vernunft in der konkreten Planungssituation angemessener Weise verlangt werden können (OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2018, a.a.O., Rn. 48).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2025 - 8 S 718/23

    Abstandsflächenrechtliche Beurteilung einer auf einer (Grenz-)Garage vorgesehenen …

    Vor dieser Möglichkeit schützt das Baurecht grundsätzlich nicht (…vgl. Senatsbeschluss vom 17.01.2017 - 8 S 1641/16 -, VBlBW 2017, 383 , juris Rn. 35 ; OVG LSA, Urteil vom 08.08.2024 - 2 K 106/22 -, juris Rn. 101;… Beschluss vom 02.02.2023 - 2 M 97/22 -, LKV 2023, 272, juris Rn. 18; BayVGH…, Beschluss vom 12.02.2020 - 15 CS 20.45 -, BayVBl 2020, 444, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 07.12.2020 - 10 A 179/20 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2025 - 8 S 937/23

    Abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Gebäudeaufstockungen nach § 5 Abs. 5 …

    Vor dieser Möglichkeit schützt das Baurecht grundsätzlich nicht (…vgl. Senatsbeschluss vom 17.01.2017 - 8 S 1641/16 -, VBlBW 2017, 383 , juris Rn. 35 ; OVG LSA, Urteil vom 08.08.2024 - 2 K 106/22 -, juris Rn. 101;… Beschluss vom 02.02.2023 - 2 M 97/22 -, LKV 2023, 272, juris Rn. 18; BayVGH…, Beschluss vom 12.02.2020 - 15 CS 20.45 -, BayVBl 2020, 444, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 07.12.2020 - 10 A 179/20 -, juris Rn. 14 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2025 - 2 K 118/24

    Projektbezogener Angebotsbebauungsplan für ein Seniorenwohn- und Pflegeheim im …

    Das Abwägungsgebot verpflichtet die Gemeinde so zu planen, dass die durch ihren Bebauungsplan zugelassene Bebauung keine erdrückende Wirkung auf eine benachbarte (Wohn-)Bebauung hat (Urteil des Senats vom 8. August 2024 - 2 K 106/22 - juris Rn. 93 , m.w.N.).

    Generell ist eine erdrückende Wirkung anzunehmen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, wenn von der baulichen Anlage eine "Riegelwirkung" ausgeht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (zum Ganzen: Urteil des Senats vom 8. August 2024, a.a.O., Rn. 94 ff., m.w.N).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2025 - 2 M 108/24

    Anfechtung einer Baugenehmigung

    Hauptkriterien bei der Beurteilung einer erdrückenden Wirkung sind unter anderem die Höhe des Bauvorhabens und seine Länge sowie die Distanz der baulichen Anlage in Relation zur Nachbarbebauung; Voraussetzung einer erdrückenden Wirkung ist, dass das genehmigte Gebäude nach Höhe, Länge und Volumen erheblich größer bzw. höher ist als das Nachbargebäude (Urteil des Senats vom 8. August 2024 - 2 K 106/22 - juris Rn. 9 ;… Beschluss des Senats vom 7. August 2017 - 2 M 64/17 - juris Rn. 16 ; VGH BW…, Urteil vom 15. September 2015 - 3 S 975/14 - juris Rn. 29; BayVGH…, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 9 CS 20.1083 - juris Rn. 15; SächsOVG…, Beschluss vom 7. August 2017 - 1 B 143/17 - juris Rn. 16).
  • OVG Saarland, 14.11.2024 - 2 C 170/23

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Abwägung von …

    In die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB einzustellen ist daher das Interesse der Nachbarn, von einer Überlastung der ihre Grundstücke erschließenden Straßen und damit verbundenen Beeinträchtigungen ihrer Grundstücksnutzung durch parkende Kraftfahrzeuge und etwaigen Parksuchverkehr verschont zu bleiben.[Vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8.8.2024 - 2 K 106/22 -, juris][Vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8.8.2024 - 2 K 106/22 -, juris] Im vorliegenden Fall ist jedoch nicht zu erwarten, dass es aufgrund der Planung zu einer Überlastung der vorhandenen Erschließungsstraßen, insbesondere dem Kindergartenweg, und einem die Anwohner beeinträchtigenden Parksuchverkehr kommen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2025 - 8 S 718/23

    Nachbarklage gegen die im vereinfachten Verfahren erteilte Baugenehmigung zur …

    Vor dieser Möglichkeit schützt das Baurecht grundsätzlich nicht (…vgl. Senatsbeschluss vom 17.01.2017 - 8 S 1641/16 -, VBlBW 2017, 383 , juris Rn. 35; OVG LSA, Urteil vom 08.08.2024 - 2 K 106/22 -, juris Rn. 101;… Beschluss vom 02.02.2023 - 2 M 97/22 -, LKV 2023, 272 , juris Rn. 18; BayVGH…, Beschluss vom 12.02.2020 - 15 CS 20.45 -, BayVBl 2020, 444 , juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 07.12.2020 - 10 A 179/20 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VG Halle, 04.04.2025 - 4 A 353/22

    Beitragserhebung für Herstellung einer Schmutzwasserbeseitigungsanlage und …

    § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB setzt der Bauleitplanung eine erste, wenn auch strikt bindende Schranke, die lediglich grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe ausschließt (OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 08. August 2024, - 2 K 106/22 -, juris Rn. 59; BVerwG…, Urteil vom 5. Mai 2015, a.a.O.).
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