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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13521
OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14 (https://dejure.org/2016,13521)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.05.2016 - 2 L 33/14 (https://dejure.org/2016,13521)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - 2 L 33/14 (https://dejure.org/2016,13521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 15; BlmSchG § 22 I
    TA-Lärm; Geräusche; Glockengeläut; Kirchenglocken; Lärm; Umwelteinwirkungen, schädliche; Unterlassungsanspruch; Zumutbarkeit; Unterlassung von Kirchenglockengeläut

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Glockengeläut zumutbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Unterlassung des täglichen Glockengeläuts einer privaten Kirche ab 18 Uhr - Keine unzumutbare Geräuschbelästigung durch Glockenläuten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abstellen auf die Lautstärke und Lästigkeit der Einzelgeräusche bzgl. Zumutbarkeit eines nur einmal täglichen Glockenläutens; Unterlassungsanspruch eines Nachbarn gegen Glockengeläut

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 1525
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.02.2013 - 7 B 38.12

    Glockengeläut; Unterlassungsanspruch des Nachbarn; Glockenerlass der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht einem Nachbarn ein Unterlassungsanspruch gegen Glockengeläut nur nach Maßgabe dessen zu, was § 22 Abs. 1 BImSchG an Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gewährt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 07.10.1983 - BVerwG 7 C 44.81 -, juris RdNr. 16; Beschl. v. 19.02.2013 - BVerwG 7 B 38.12 -, juris RdNr. 9).

    Das Regelwerk der TA Lärm ist dabei für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Glockengeläut prinzipiell geeignet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.1992 - BVerwG 7 C 25.91 -, a.a.O. RdNr. 12; Beschl. v. 19.02.2013 - BVerwG 7 B 38.12 -, a.a.O. RdNr. 10).

    Darauf, aus welchen individuellen Gründen sich der betroffene Nachbar durch das Glockengeläut gestört fühlt, kommt es insoweit nicht an (…vgl. BVerwG, Urt. v. 07.10.1983 - BVerwG 7 C 44.81 -, a.a.O. RdNr. 18; Beschl. v. 19.02.2013 - BVerwG 7 B 38.12 -, a.a.O. RdNr. 11).

    Hält sich der Wirkpegel der Einzelgeräusche des Glockenläutens innerhalb des Rahmens, den die Regelwerke ganz allgemein für Einzelgeräusche in einem allgemeinen Wohngebiet als zumutbar ansehen, und bewegt sich das Glockengeläut auch im Übrigen, insbesondere nach Zeit und Dauer, im Rahmen des Herkömmlichen, so führt die Überschreitung des Mittelungspegels, der ohnehin nur als "grober Anhalt" dienen kann, nicht zur Unzumutbarkeit (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.09.1996 - BVerwG 4 B 152/96 -, a.a.O. RdNr. 6; Beschl. v. 19.02.2013 - BVerwG 7 B 38.12 -, a.a.O. RdNr. 12).

    Abweichendes gilt etwa dann, wenn die Geräuschimmissionen den üblichen Rahmen einer sozialadäquaten Einwirkung übersteigen oder ein Missbrauch des Läuterechts vorliegt oder gar von dem Läuterecht ein derart exzessiver Gebrauch gemacht wird, dass für den Nachbarn die Gefahr eines gesundheitlichen Schadens herbeigeführt und damit das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt würde (…vgl. BVerwG, Urt. v. 07.10.1983 - BVerwG 7 C 44.81 -, a.a.O. RdNr. 19; Beschl. v. 19.02.2013 - BVerwG 7 B 38.12 -, a.a.O. RdNr. 13).

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht einem Nachbarn ein Unterlassungsanspruch gegen Glockengeläut nur nach Maßgabe dessen zu, was § 22 Abs. 1 BImSchG an Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gewährt (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.10.1983 - BVerwG 7 C 44.81 -, juris RdNr. 16; Beschl. v. 19.02.2013 - BVerwG 7 B 38.12 -, juris RdNr. 9).

    Maßgeblich für die Zumutbarkeit ist das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen, nicht die individuelle Einstellung eines besonders empfindlichen Nachbarn (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.10.1983 - BVerwG 7 C 44.81 -, a.a.O. RdNr. 18).

    Darauf, aus welchen individuellen Gründen sich der betroffene Nachbar durch das Glockengeläut gestört fühlt, kommt es insoweit nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.10.1983 - BVerwG 7 C 44.81 -, a.a.O. RdNr. 18;… Beschl. v. 19.02.2013 - BVerwG 7 B 38.12 -, a.a.O. RdNr. 11).

    Abweichendes gilt etwa dann, wenn die Geräuschimmissionen den üblichen Rahmen einer sozialadäquaten Einwirkung übersteigen oder ein Missbrauch des Läuterechts vorliegt oder gar von dem Läuterecht ein derart exzessiver Gebrauch gemacht wird, dass für den Nachbarn die Gefahr eines gesundheitlichen Schadens herbeigeführt und damit das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.10.1983 - BVerwG 7 C 44.81 -, a.a.O. RdNr. 19;… Beschl. v. 19.02.2013 - BVerwG 7 B 38.12 -, a.a.O. RdNr. 13).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14
    Diese Umstände müssen im Sinne einer "Güterabwägung" in eine wertende Gesamtbetrachtung einfließen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.1992 - BVerwG 7 C 25.91 -, juris RdNr. 11).

    Das Regelwerk der TA Lärm ist dabei für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Glockengeläut prinzipiell geeignet (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.1992 - BVerwG 7 C 25.91 -, a.a.O. RdNr. 12;… Beschl. v. 19.02.2013 - BVerwG 7 B 38.12 -, a.a.O. RdNr. 10).

    Für die störende Wirkung solcher Einzelgeräusche sind weniger ihre Art und Dauer als vornehmlich ihre Lautstärke maßgebend (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.1992 - BVerwG 7 C 25.91 -, a.a.O. RdNr. 12; Beschl. v. 02.09.1996 - BVerwG 4 B 152/96 -, juris RdNr. 6; BayVGH, Beschl. v. 09.12.2003 - 22 ZB 03.3011 -, juris RdNr. 9).

  • BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96

    Immissionsschutzrecht - Läuten von Kirchenglocken, Maßgeblichkeit von Lautstärke …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14
    Für die störende Wirkung solcher Einzelgeräusche sind weniger ihre Art und Dauer als vornehmlich ihre Lautstärke maßgebend (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.1992 - BVerwG 7 C 25.91 -, a.a.O. RdNr. 12; Beschl. v. 02.09.1996 - BVerwG 4 B 152/96 -, juris RdNr. 6; BayVGH, Beschl. v. 09.12.2003 - 22 ZB 03.3011 -, juris RdNr. 9).

    Hält sich der Wirkpegel der Einzelgeräusche des Glockenläutens innerhalb des Rahmens, den die Regelwerke ganz allgemein für Einzelgeräusche in einem allgemeinen Wohngebiet als zumutbar ansehen, und bewegt sich das Glockengeläut auch im Übrigen, insbesondere nach Zeit und Dauer, im Rahmen des Herkömmlichen, so führt die Überschreitung des Mittelungspegels, der ohnehin nur als "grober Anhalt" dienen kann, nicht zur Unzumutbarkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.09.1996 - BVerwG 4 B 152/96 -, a.a.O. RdNr. 6;… Beschl. v. 19.02.2013 - BVerwG 7 B 38.12 -, a.a.O. RdNr. 12).

  • VGH Bayern, 09.12.2003 - 22 ZB 03.3011

    Nächtliches Glockenschlagen darf den Schlaf nicht stören

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14
    Für die störende Wirkung solcher Einzelgeräusche sind weniger ihre Art und Dauer als vornehmlich ihre Lautstärke maßgebend (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.1992 - BVerwG 7 C 25.91 -, a.a.O. RdNr. 12; Beschl. v. 02.09.1996 - BVerwG 4 B 152/96 -, juris RdNr. 6; BayVGH, Beschl. v. 09.12.2003 - 22 ZB 03.3011 -, juris RdNr. 9).

    Diese Grundsätze gelten sowohl für liturgisches als auch für nicht-sakrales Glockengeläut (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.12.2003 - 22 ZB 03.3011 -, a.a.O. RdNr. 7 ff.).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14
    Unabhängig von den Fragen, ob diese Vorschrift hier anwendbar ist und welche Rechtsfolgen sich aus ihr ergeben, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass auch im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme, welches in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommt, die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenzen für Geräusche in Nachbarkonflikten nach Maßgabe der TA Lärm vorzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - BVerwG 4 C 8.11 -, juris RdNr. 18 f.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, juris RdNr. 9;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 124 RdNr. 7a).
  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechts- oder Tatsachenfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - BVerwG 5 B 99.05 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14
    Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18

    Geläut des Glockenturms im Emmendinger Ortsteil Maleck muss nicht eingeschränkt …

    Für die Zumutbarkeit eines regelmäßig stattfindenden Glockenläutens ist dabei allerdings zu beachten, dass in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des stärksten Einzelgeräuschs und damit auf den Wirkpegel (Spitzenpegel gemäß 6.1 TA Lärm) abzustellen ist, während der aus dem Mittelungspegel gebildete Beurteilungspegel nur geringe Aussagekraft besitzt (BVerwG, Beschluss vom 02. September 1996 - 4 B 152/96; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 22 ZB 03.3011; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 2 L 33/14).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2024 - 13 S 365/22

    Qualifikation der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen …

    Eine Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert dagegen nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO grundsätzlich, dass in der Begründung des Zulassungsantrags konkret auf die jeweilige Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingegangen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 21.11.2011 - NotZ (Brfg) 6/11 - juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.05.2016 - 2 L 33/14 - juris Rn. 15; BayVGH…, Beschluss vom 24.04.2014 - 15 ZB 13.1167 - juris Rn. 37; zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO siehe auch BVerwG…, Beschluss vom 30.06.2006 - 5 B 99.05 - juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 09.08.2022 - AN 9 K 21.02301

    Umnutzung von Gaststätte in Wettbüro - Kerngebietstypik

    Hierbei kommt es auch auf die gesellschaftliche Akzeptanz (Sozialadäquanz) der von dem Vorhaben ausgehenden Belästigungen oder Störungen sowie auf deren Dauer, Häufigkeit und den Zeitpunkt ihres Auftretens an (BVerwG, B.v. 03.05.1996 - 4 B 50/96; OVG Magdeburg, B.v. 19.05.2016 - 2 L 33/14).
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