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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3109
OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23 (https://dejure.org/2024,3109)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.02.2024 - 2 M 148/23 (https://dejure.org/2024,3109)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Februar 2024 - 2 M 148/23 (https://dejure.org/2024,3109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Baugenehmigung; Einfügen eines Gebäudes in die nähere Umgebung; erdrückende Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme wegen erdrückender Wirkung oder Verschattung des Nachbargrundstücks durch ein Vorhaben; Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsregelungen i.R.d. Errichtung eines Grenzgebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann fügt sich ein Vorhaben in eine uneinheitliche Umgebung ein?

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Einfügung eines Bauvorhabens in die Eigenart der näheren Umgebung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann fügt sich ein Vorhaben in eine uneinheitliche Umgebung ein? (IBR 2024, 256)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (31)

  • VGH Hessen, 22.12.2016 - 3 B 2591/16

    Nachbarklage und Baumschutzsatzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23
    Wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, haben Regelungen einer Baumschutzsatzung keinen nachbarschützenden Charakter (vgl. HessVGH, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 3 B 2591/16 - juris Rn. 24).

    Eine durch die Ausführung der Baugenehmigung eintretende Beeinträchtigung zivilrechtlicher Rechtspositionen, wozu auch eine (befürchtete) Beschädigung oder Zerstörung von Bewuchs auf dem Nachbargrundstück gehören, ist im Baugenehmigungsverfahren nicht zu prüfen, da die Baugenehmigung gemäß § 71 Abs. 4 BauO LSA unbeschadet der Rechte Dritter erteilt wird; für die Abwehr solcher Beeinträchtigungen steht dem betroffenen Nachbarn der Zivilrechtsweg offen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 22. Dezember 2016, a.a.O., Rn. 23).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 B 65.14

    Zum Begriff der Hausgruppe und des Doppelhauses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23
    Zwar mag die Bebauung entlang der C-Straße überwiegend aus freistehenden Einzelhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen bestehen, wobei es allerdings bei der Einordnung von Gebäuden als Doppelhäuser oder Hausgruppen bauplanungsrechtlich nicht allein darauf ankommt, ob die Gebäude aneinandergebaut sind (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 19. März 2015 - 4 B 65.14 - juris Rn. 6); auch mögen die freistehenden Gebäude dominieren.
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23
    Die nähere Umgebung ist für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 7, m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23
    Je reiner, d.h. einheitlicher, die beachtliche Umgebung ist, umso enger wird voraussetzungsgemäß der Rahmen sein, den sie hergibt (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23
    Eine erdrückende Wirkung durch Höhe und Volumen hat das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise angenommen bei Errichtung eines 12-geschossigen Hochhauses in einem Abstand von 15 m an der engsten Stelle zu einem 2 ½-geschossigen Gebäude (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23
    Rn. 28 Sind die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten, kommt zumindest aus tatsächlichen Gründen eine Verletzung des drittschützenden Gebots der Rücksichtnahme in der Regel nicht mehr in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 - juris Rn. 3 f.).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

    Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23
    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Vorhaben das Rücksichtnahmegebot verletzt, sind nur Gesichtspunkte mit städtebaulicher (bodenrechtlicher) Erheblichkeit zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 4 C 1.06 - juris Rn. 11; OVG NRW…, Beschluss vom 20. Juli 2023 - 2 A 2535/21 - juris Rn. 21; OVG Bln.-Bbg…, Beschluss vom 15. Februar 2023 - OVG 10 N 38/20 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine 100 qm große Spielhalle - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23
    Rn. 17 Ein Vorhaben, das sich innerhalb des aus seiner näheren Umgebung hervorgehenden Rahmens hält, fügt sich gemäß § 34 Abs. 1 BauGB in der Regel auch in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sofern es nicht ausnahmsweise die gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Umgebung vorhandene Bebauung fehlen lässt (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 C 13.93 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 11.03.1994 - 4 B 53.94

    Bauplanungsrecht: Bebauung in geschlossener Bauweise und Abstandsflächen nach …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23
    In einem unbeplanten Gebiet mit teils offener, teils geschlossener Bebauung sind regelmäßig beide Bauweisen planungsrechtlich zulässig, woran sich im Grundsatz nichts ändert, wenn eine Bebauung zahlenmäßig überwiegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1994 - 4 B 53.94 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2017 - 2 A 130/16

    Rücksichtnahmegebot bzgl. Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23
    Das Gebot der Rücksichtnahme verlangt gerade in innerstädtischen Lagen nicht, dass alle Fenster eines Hauses bzw. das gesamte Grundstück das ganze Jahr über optimal durch Sonneneinstrahlung belichtet werden; in einem bebauten innerstädtischen Wohngebiet müssen Nachbarn vielmehr hinnehmen, dass Grundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es dadurch zu einer Verschattung des eigenen Grundstücks bzw. von Wohnräumen kommt (OVG NRW, Urteil vom 30. Mai 2017 - 2 A 130/16 - juris Rn. 57 ff., m.w.N.).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht, …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2012 - 2 M 157/11

    Baunachbarstreit - Abstandfläche bei Abgrabung der Geländeoberfläche

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

  • BVerwG, 22.10.2020 - 4 B 18.20

    Einfügen nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden kann

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 10 S 12.16

    Widerspruch gegen Baugenehmigung für Wohnanlage; Nachbar; Antrag auf …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2021 - 2 M 121/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2023 - 2 A 2535/21

    Wann muss die Baubehörde auf Antrag des Nachbarn einschreiten?

  • OVG Thüringen, 18.02.2019 - 1 EO 622/18

    Einfügen eines Vorhabens nach seiner Bauweise in die Eigenart einer durch die …

  • VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19

    Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; § 34 Abs. 1 BauGB; Einstufung einer baulichen …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 L 149/11

    Umbau von Fabrik- in Wohngebäude; Anfechtung einer Baugenehmigung und von …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 7 A 409/14

    Nichtannahme eines Gebietserhaltungsanspruch bei Gemengelage aufgrund keiner …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Schutz vor Einsichtnahme auf das eigene …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - 10 N 38.20

    Öffentliches Baurecht: Klage gegen Nutzungsänderung von Garage in Fitnessraum

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2024 - 2 M 120/23

    Kein öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz gegen Überbau infolge genehmigter …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 7 A 1830/16

    Prüfung der Nachbarrechtswidrigkeit einer Baugenehmigung; Hinnahme einer …

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 1 ZB 18.696

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen behaupteter Verschattung einer …

  • VGH Bayern, 20.07.2010 - 15 CS 10.1151

    Seniorenheim; Nachbarklage; Stellplätze; erdrückende Wirkung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - 10 N 78.22

    Nachbarklage gegen nachträgliche Baugenehmigung für einen grenzständigen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - 7 A 4460/19

    Abriss einer Hauswand als von der Baugenehmigung nicht gedeckte Maßnahme

  • VG Magdeburg, 09.04.2024 - 4 A 150/22

    Einhaltung von Abstandsflächen bei Vorbauten; Wohnnutzung bei betreutem Wohnen

    Eine solche Wirkung kann von der Massierung des Gebäudes ausgehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16. Juli 1990 - 4 B 106.90 -, juris, Rn. 5), wenn auf Grund der Besonderheiten des Einfalls das erdrückende Gebäude derart übermächtig ist, dass das erdrückte Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2024 - 2 M 148/23 -, juris, Rn. 23 ;… Beschluss vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 -, juris, Rn. 25 ).

    Eine erdrückende Wirkung ist auch dann anzunehmen, wenn die genehmigte Anlage ein benachbartes Grundstück derart unangemessen benachteiligt, dass dort ein Gefühl des Eingemauertseins oder eine Gefängnishofsituation hervorgerufen wird oder eine Riegelwirkung entsteht (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2024 - 2 M 148/23 -, juris, Rn. 23 ;… Beschluss vom 15. Februar 2021 - 2 M 121/20 -, juris, Rn. 25 ;… Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 M 38/12 -, juris, Rn. 22 ).

    Denn zum einen wird eine bestimmte Dauer oder Qualität der Tagesbelichtung eines Grundstücks im Baurecht nicht gewährleistet und nur mittelbar über das Abstandsflächenrecht erfasst (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2024 - 2 M 148/23 -, juris, Rn. 28 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2024 - 2 K 106/22

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans zur Erhaltung eines Schlosses; Abwägung von …

    Rn. 96 oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine "Gefängnishofsituation" entsteht, wenn von der baulichen Anlage eine "Riegelwirkung" ausgeht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (zum Ganzen: Beschluss vom 8. Februar 2024 - 2 M 148/23 - juris Rn. 23 . m.w.N.).
  • VG Schleswig, 16.04.2025 - 2 B 5/25

    "Nähere Umgebung" i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB; Rücksichtnahmegebot; …

    Ergibt die nähere Umgebung eines Vorhabens hinsichtlich der vorgefundenen Bauweise ein uneinheitliches Bild, das mangels einer erkennbaren Ordnung weder eine Einordnung als offene oder geschlossene Bauweise noch als eine "abweichende" Bauweise im Sinne des § 22 Abs. 4 Satz 1 BauNVO zulässt, hat dies aber nicht etwa die Unzulässigkeit einer Grenzbebauung oder grenznahen Bebauung zur Folge; vielmehr hält sich in einer derart regellosen Situation sowohl ein Gebäude mit als auch ein Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand innerhalb des durch das Vorhandene geprägten "Rahmens" und fügt sich damit - vorbehaltlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gebot der Rücksichtnahme - im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB hinsichtlich seiner Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein (vgl. OVG Weimar…, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 1 EO 622/18 - juris Rn. 25, m.w.N.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 8. Februar 2024 - 2 M 148/23 - juris, Rn. 16 f.;… Söfker/ Hellrigel, a.a.O., § 34 Rn. 46 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2024 - 2 L 54/24

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Verschattung von Grundstücksteilen; …

    Das Gebot der Rücksichtnahme verlangt gerade in innerstädtischen Lagen nicht, dass alle Fenster eines Hauses bzw. das gesamte Grundstück das ganze Jahr über optimal durch Sonneneinstrahlung belichtet werden; in einem bebauten innerstädtischen Wohngebiet müssen Nachbarn vielmehr hinnehmen, dass Grundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und es dadurch zu einer Verschattung des eigenen Grundstücks bzw. von Wohnräumen kommt (Beschluss des Senats vom 8. Februar 2024 - 2 M 148/23 - juris Rn. 28 ; OVG NRW…, Urteil vom 30. Mai 2017 - 2 A 130/16 - juris Rn. 57 ff., m.w.N.).
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