Baunutzungsverordnung
| 3. Abschnitt - Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche (§§ 22 - 23) |
(1) Im Bebauungsplan kann die Bauweise als offene oder geschlossene Bauweise festgesetzt werden.
(2) 1In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet. 2Die Länge der in Satz 1 bezeichneten Hausformen darf höchstens 50 m betragen. 3Im Bebauungsplan können Flächen festgesetzt werden, auf denen nur Einzelhäuser, nur Doppelhäuser, nur Hausgruppen oder nur zwei dieser Hausformen zulässig sind.
(3) In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, es sei denn, daß die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert.
(4) 1Im Bebauungsplan kann eine von Absatz 1 abweichende Bauweise festgesetzt werden. 2Dabei kann auch festgesetzt werden, inwieweit an die vorderen, rückwärtigen und seitlichen Grundstücksgrenzen herangebaut werden darf oder muß.
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Rechtsprechung zu § 22 BauNVO
1.467 Entscheidungen zu § 22 BauNVO in unserer Datenbank:
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2026 - 2 B 80.26
Abstandsfläche; Belichtung; Besonnung; Eilrechtsschutz; Garage; Grenze; ...
- OVG Saarland, 21.09.2026 - 2 B 80/26
Öffentliches Baurecht: Eilrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die ...
- VGH Bayern, 10.09.2026 - 9 ZB 26.158
Errichtung einer Gartenhütte in Überschreitung des Höchstmaßes an zulässiger ...
- VG Karlsruhe, 20.03.2024 - 4 K 1921/22
Rüge der Verletzung des Grenzabstands bei eigenem Abstandsverstoß gegenüber ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2025 - 5 S 1487/24
Baugenehmigung; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Grenzabstand; Verstoß gegen ...
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2025 - 5 S 1487/24
- OVG Hamburg, 11.09.2018 - 2 Bf 43/15
Bauvorbescheid zur Errichtung eines Reihenmittelhauses; Festsetzung "RH" - ...
- VG München, 26.06.2017 - M 8 K 16.2602
Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots und ...
- VG Karlsruhe, 28.04.2023 - 2 K 1313/22
Nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine grenzständige Bebauung; ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2024 - 3 S 1056/23
Baunachbarklage gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines grenzständigen ...
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2024 - 3 S 1056/23
- VG München, 11.08.2026 - M 8 SN 26.4991
Antrag eines Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80a Abs. 3 ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 22 BauNVO:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
- § 9 I Nr. 2 (Inhalt des Bebauungsplans)