Baunutzungsverordnung
3. Abschnitt - Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche (§§ 22 - 23) |
(1) Im Bebauungsplan kann die Bauweise als offene oder geschlossene Bauweise festgesetzt werden.
(2) 1In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet. 2Die Länge der in Satz 1 bezeichneten Hausformen darf höchstens 50 m betragen. 3Im Bebauungsplan können Flächen festgesetzt werden, auf denen nur Einzelhäuser, nur Doppelhäuser, nur Hausgruppen oder nur zwei dieser Hausformen zulässig sind.
(3) In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, es sei denn, daß die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert.
(4) 1Im Bebauungsplan kann eine von Absatz 1 abweichende Bauweise festgesetzt werden. 2Dabei kann auch festgesetzt werden, inwieweit an die vorderen, rückwärtigen und seitlichen Grundstücksgrenzen herangebaut werden darf oder muß.
Rechtsprechung zu § 22 BauNVO
1.270 Entscheidungen zu § 22 BauNVO in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 16.03.2022 - 1 LB 115/21
Abweichen von der geschlossenen Bauweise
- OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 1 LA 163/21
Festsetzung der geschlossenen Bauweise, "seitliche" Grenzen bei Eckgrundstücken
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 20.12.2019 - 1 ME 134/19
Seitliche Grenzabstände in der geschlossenen Bauweise
- OVG Niedersachsen, 20.12.2019 - 1 ME 134/19
- OVG Hamburg, 11.09.2018 - 2 Bf 43/15
Bauvorbescheid zur Errichtung eines Reihenmittelhauses; Festsetzung "RH" - ...
- VGH Bayern, 08.04.2022 - 15 ZB 22.269
Nachbarklage, Baugenehmigung, Eigenart der näheren Umgebung, Rücksichtnahmegebot
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16
Baurecht
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 13.11.2017 - 4 B 23.17
Abweichende Bauweise; Beratung; Doppelhaus; Ehrenamtlicher Richter; ...
- BVerwG, 13.11.2017 - 4 B 23.17
- VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 21.2440
Nutzungsuntersagung für eine Werkstatt, Rückbauanordnung für eine überlange ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 23.06.2021 - M 9 K 18.5150
Rechtmäßigkeit eines Nutzungsverbots und einer Rückbauverfügung
- VG München, 23.06.2021 - M 9 K 18.5150
- VG Gelsenkirchen, 11.03.2022 - 5 L 66/22
Nachbareilantrag; Rücksichtnahmegebot; Doppelhaus; Abstandflächenverstoß - ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 22 BauNVO:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
- § 9 I Nr. 2 (Inhalt des Bebauungsplans)