Landesbauordnung
| 2. Teil - Das Grundstück und seine Bebauung (§§ 4 - 10) |
(1) 1In den Abstandsflächen baulicher Anlagen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig:
2Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nr. 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen; hinsichtlich der Anrechnung auf die Wandhöhe gilt § 5 Absatz 5 Satz 1 und 2 Nummer 2 und 3 entsprechend. 3Die Grenzbebauung im Falle des Satzes 1 Nr. 2 darf entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten. 4Der Anwendung des Satzes 1 Nummer 2 steht eine Nutzung der Dachfläche der baulichen Anlagen zu anderen Zwecken nicht entgegen.
(2) Werden mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nach Absatz 1 dennoch Abstandsflächen eingehalten, so müssen sie gegenüber Nachbargrenzen eine Tiefe von mindestens 0,5 m haben.
(3) 1Geringere Tiefen der Abstandsflächen sind zuzulassen, wenn
2In den Fällen der Nummer 1 können geringere Tiefen der Abstandsflächen auch verlangt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes für das schnellere Bauen vom 18.03.2025 (GBl. S. 25), in Kraft getreten am 28.06.2025.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 6 LBO
414 Entscheidungen zu § 6 LBO in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.2026 - 5 S 1790/25
Nachbarschutz im Abstandsflächenrecht und im Rahmen des bauplanungsrechtlichen ...
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2025 - 3 S 1958/23
Anfechtung der Rücknahme einer Baugenehmigung für die Schaffung von Wohnraum ...
- VG Sigmaringen, 29.11.2023 - 5 K 2721/22
Terrasse in der Abstandsfläche; Gebäudeteil
- VG Karlsruhe, 18.10.2023 - 4 K 1112/23
Wahrung der Abstandsfläche bei Eigentümeridentität; Einfügen eines Bauwerks; ...
- VG Karlsruhe, 06.05.2024 - 2 K 4206/23
Bestimmung der tatsächlichen Geländeoberfläche nach Ausführung des Bauvorhabens; ...
- VG Sigmaringen, 14.07.2021 - 4 K 5610/19
Abstandsfläche, Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Wandhöhe, 3 m
- VG Freiburg, 18.06.2026 - 4 K 6392/25
- VG Karlsruhe, 20.03.2024 - 4 K 1921/22
Rüge der Verletzung des Grenzabstands bei eigenem Abstandsverstoß gegenüber ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2025 - 5 S 1487/24
Baugenehmigung; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Grenzabstand; Verstoß gegen ...
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2025 - 5 S 1487/24
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2025 - 8 S 718/23
Abstandsflächenrechtliche Beurteilung einer auf einer (Grenz-)Garage vorgesehenen ...
Querverweise
Auf § 6 LBO verweisen folgende Vorschriften:
- Landesbauordnung (LBO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 (Begriffe)
- Der Bau und seine Teile
- § 27c (Brandwände)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 73 (Rechtsverordnungen)
- Nachbarrechtsgesetz (NRG)
- Gebäude
- § 3 (Abstand von Lichtöffnungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 6 LBO:
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
- § 22 (Bauweise) (zu § 6 V)