Landesbauordnung
| 8. Teil - Verwaltungsverfahren, Baulasten (§§ 49 - 72) |
(1) 1Neben dem Kenntnisgabeverfahren kann der Bauherr beantragen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist. 2Bei Bauvorhaben, mit Ausnahme der Sonderbauten, kann ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. 3Bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 4 sowie deren Nebengebäude und Nebenanlagen ist neben dem Kenntnisgabeverfahren nur das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren eröffnet.
(2) Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren prüft die Baurechtsbehörde
| 1. | die Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 14 und 29 bis 38 BauGB, | ||
| 2. | die Übereinstimmung mit den §§ 5 bis 7, | ||
| 3. | andere öffentlich-rechtliche Vorschriften außerhalb dieses Gesetzes und außerhalb von Vorschriften auf Grund dieses Gesetzes, | ||
| a) | soweit in diesen Anforderungen an eine Baugenehmigung gestellt werden oder | ||
| b) | soweit es sich um Vorhaben im Außenbereich handelt, im Umfang des § 58 Abs. 1 Satz 2. | ||
(3) Auch soweit Absatz 2 keine Prüfung vorsieht, müssen Bauvorhaben im vereinfachten Verfahren den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
(4) Über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von Vorschriften nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes, die nach Absatz 2 nicht geprüft werden, entscheidet die Baurechtsbehörde auf besonderen Antrag im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens.
Fassung aufgrund des Gesetzes für das schnellere Bauen vom 18.03.2025 (GBl. S. 25), in Kraft getreten am 28.06.2025.
pflichtige Vorhaben § 50Verfahrensfreie Vorhaben § 51Kenntnisgabe-
verfahren § 52Vereinfachtes Baugenehmigungs-
verfahren § 53Bauvorlagen und Bauantrag § 54Fristen im Genehmigungs-
verfahren, gemeindliches Einvernehmen § 55Benachrichtigung der Nachbarn und Beteiligung der Öffentlichkeit § 56Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen § 57Bauvorbescheid § 58Baugenehmigung § 59Baubeginn § 60Sicherheitsleistung § 61Teilbaugenehmigung § 62Geltungsdauer der Baugenehmigung § 63Bauvorlageberechtigung § 63aVoraussetzung für die Eintragung in die Liste nach § 63 Absatz 2 Nummer 2 § 63bEintragungsverfahren für Antragstellende nach § 63a Absatz 3 § 63cAusgleichsmaßnahmen § 63dVorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung von bauvorlageberechtigten Ingenieuren, Anzeigeverfahren § 64Einstellung von Arbeiten § 65Abbruchsanordnung und Nutzungsuntersagung § 66Bauüberwachung § 67Bauabnahmen, Inbetriebnahme der Feuerungsanlagen § 68Typengenehmigung, Typenprüfung § 69Fliegende Bauten § 70Zustimmungs-
verfahren, Vorhaben der Landesverteidigung § 71Übernahme von Baulasten § 72Baulastenverzeichnis
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Rechtsprechung zu § 52 LBO
180 Entscheidungen zu § 52 LBO in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 15.06.2026 - 2 K 13142/25
Eisdiele; Nachbar; Nachbarschutz; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; ...
- VG Karlsruhe, 05.08.2026 - 3 K 1845/24
Karlsruhe: Bauherr muss Ausgleichsmaßnahme wegen Fällung einer Heldbock-Eiche ...
- VG Stuttgart, 18.02.2022 - 2 K 5478/21
Nachbarrechte gegen Baugenehmigung in Bezug auf eine Luft-Wärmepumpe in ...
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2026 - 3 S 197/26
Bebauungsplan "Baugebiet West" der Großen Kreisstadt Oberkirch vom 9. März 1970 / ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2025 - 8 S 718/23
Abstandsflächenrechtliche Beurteilung einer auf einer (Grenz-)Garage vorgesehenen ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.2025 - 8 S 718/23
Nachbarklage gegen die im vereinfachten Verfahren erteilte Baugenehmigung zur ...
- VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22
Baunachbarklage: Errichtung einer Dachterrasse auf einer Grenzgarage
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.2025 - 8 S 718/23
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2025 - 5 S 1487/24
Baugenehmigung; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Grenzabstand; Verstoß gegen ...
Zum selben Verfahren:
- VG Karlsruhe, 20.03.2024 - 4 K 1921/22
Rüge der Verletzung des Grenzabstands bei eigenem Abstandsverstoß gegenüber ...
- VG Karlsruhe, 20.03.2024 - 4 K 1921/22
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 5 S 854/17
Rücknahme einer Baugenehmigung; Abgrenzung zur Abhilfeentscheidung im ...
Querverweise
Auf § 52 LBO verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 52 LBO:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Zulässigkeit von Vorhaben
- § 36 II 2, 2. HS (Einvernehmen der Gemeinde und Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde) (zu § 52 I)