Landesbauordnung
| 8. Teil - Verwaltungsverfahren, Baulasten (§§ 49 - 72) |
(1) Die Errichtung der Anlagen und Einrichtungen, die im Anhang aufgeführt sind, ist verfahrensfrei.
(2) Die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei, wenn
| 1. | für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige Nutzung oder | |
| 2. | durch die neue Nutzung Wohnraum im Innenbereich geschaffen wird. |
(3) Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
| 1. | Anlagen nach Absatz 1, | |
| 2. | freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3, | |
| 3. | sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m. |
(4) Instandhaltungsarbeiten sind verfahrensfrei.
(5) 1Verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. 2§ 57 findet entsprechende Anwendung.
Fassung aufgrund des Gesetzes für das schnellere Bauen vom 18.03.2025 (GBl. S. 25), in Kraft getreten am 28.06.2025.
pflichtige Vorhaben § 50Verfahrensfreie Vorhaben § 51Kenntnisgabe-
verfahren § 52Vereinfachtes Baugenehmigungs-
verfahren § 53Bauvorlagen und Bauantrag § 54Fristen im Genehmigungs-
verfahren, gemeindliches Einvernehmen § 55Benachrichtigung der Nachbarn und Beteiligung der Öffentlichkeit § 56Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen § 57Bauvorbescheid § 58Baugenehmigung § 59Baubeginn § 60Sicherheitsleistung § 61Teilbaugenehmigung § 62Geltungsdauer der Baugenehmigung § 63Bauvorlageberechtigung § 63aVoraussetzung für die Eintragung in die Liste nach § 63 Absatz 2 Nummer 2 § 63bEintragungsverfahren für Antragstellende nach § 63a Absatz 3 § 63cAusgleichsmaßnahmen § 63dVorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung von bauvorlageberechtigten Ingenieuren, Anzeigeverfahren § 64Einstellung von Arbeiten § 65Abbruchsanordnung und Nutzungsuntersagung § 66Bauüberwachung § 67Bauabnahmen, Inbetriebnahme der Feuerungsanlagen § 68Typengenehmigung, Typenprüfung § 69Fliegende Bauten § 70Zustimmungs-
verfahren, Vorhaben der Landesverteidigung § 71Übernahme von Baulasten § 72Baulastenverzeichnis
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Rechtsprechung zu § 50 LBO
239 Entscheidungen zu § 50 LBO in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2026 - 5 S 113/26
Planungsrechtliche Zulässigkeit eines nicht privilegierten Vorhabens im ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2024 - 3 S 555/22
Aufhebung einer bauordnungsrechtlichen Anordnung über den Rückbau bzw. den ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 21.05.2025 - 4 B 23.24
Abbruchverfügung für Kleinbauten im Außenbereich; Ermessensausübung
- BVerwG, 21.05.2025 - 4 B 23.24
- VG Karlsruhe, 14.05.2025 - 14 K 3937/25
Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität; Brandschutz
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2026 - 6 S 1160/23
Verpflichtung zur Durchführung der Feuerstättenschau durch den bevollmächtigten ...
- VG Stuttgart, 24.07.2020 - 5 K 3148/18
Nutzungsänderung bei Umwandlung einer Spielhalle in ein Wettbüro
- VG Stuttgart, 29.06.2021 - 11 K 6228/20
Erlöschen einer Baugenehmigung bei wesentlichen Abweichungen von dem ...
- VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16
Nutzung ehemaliger Büroräume im Gewerbegebiet zur Unterbringung von Fernfahrern
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2025 - 3 S 1958/23
Anfechtung der Rücknahme einer Baugenehmigung für die Schaffung von Wohnraum ...
- VG Karlsruhe, 08.04.2026 - 2 K 9122/25
Nutzungsuntersagung; Grünfläche; Campingplatz; Landesbauordnung; Stellplatz; ...
Querverweise
Auf § 50 LBO verweisen folgende Vorschriften:
- Landesbauordnung (LBO)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- Rechtsvorschriften, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
- Anhang
- Anhang 1 (zu § 50 Abs. 1)
- Naturschutzgesetz (NatSchG)
- Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
- § 19 (Genehmigung)
Redaktionelle Querverweise zu § 50 LBO:
- Landesbauordnung (LBO)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 56 VI (Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen)