Landesbauordnung
8. Teil - Verwaltungsverfahren, Baulasten (§§ 49 - 72) |
(1) 1Der teilweise oder vollständige Abbruch einer Anlage, die im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet wurde, kann angeordnet werden, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. 2Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt, so kann diese Nutzung untersagt werden.
(2) Soweit bauliche Anlagen nicht genutzt werden und im Verfall begriffen sind, kann die Baurechtsbehörde die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten verpflichten, die Anlage abzubrechen oder zu beseitigen; die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes bleiben unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), in Kraft getreten am 01.08.2019.
Rechtsprechung zu § 65 LBO
161 Entscheidungen zu § 65 LBO in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18
Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 S 2067/15
Beseitigung eines Lager- und Abstellplatzes
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 24.07.2018 - 4 B 61.17
Schreiben der Behörde mit Ablehnung des Antrags der Nachbarn auf baupolizeiliches ...
- BVerwG, 24.07.2018 - 4 B 61.17
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.2018 - 5 S 2083/17
Baunachbarklage wegen Überschreitung der hinteren Baugrenze durch Terrasse im ...
- VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12
Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 3 S 2404/12
Ausschluss von Nutzungen in bestimmten Stadtteilen; Verbot der Negativplanung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 3 S 2404/12
- VG Karlsruhe, 18.04.2016 - 3 K 2926/15
Nutzungsuntersagung eines Beherbergungs- und Gastronomiebetriebs - ...
- VG Sigmaringen, 17.07.2015 - 7 K 2123/14
Nutzungsunterrsagung; Ferienwohnung; Allgemeines Wohngebiet; nicht störender ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13
Abbruchsanordnung betreffend eine Natursteinmauer und eine Geländeaufschüttung; ...
- VG Karlsruhe, 24.07.2015 - 3 K 3496/15
Untersagung der Nutzung einer doppelstöckigen Zelthalle; VIP-Zelt für einen ...
Querverweise
Auf § 65 LBO verweisen folgende Vorschriften:
- Landesbauordnung (LBO)
- Verwaltungsverfahren, Baulasten
- § 70 (Zustimmungsverfahren, Vorhaben der Landesverteidigung)