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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,45229
LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05 (https://dejure.org/2006,45229)
LAG Bremen, Entscheidung vom 08.02.2006 - 2 Sa 30/05 (https://dejure.org/2006,45229)
LAG Bremen, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 2 Sa 30/05 (https://dejure.org/2006,45229)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 Sa 36/04

    Betriebsrentenberechnung bei vorgezogener Inanspruchnahme - Auslegung einer …

    Auszug aus LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05
    Die Berufungskammer hat im Hinblick auf die Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 07.06.2005 - Az.: 13 Sa 36/04 - die Revision zugelassen.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05
    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Wortlautes und des Gesamtzusammenhanges als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der beteiligten Organe der Betriebsverfassung auch auf weitere Kriterien, wie die Entstehungsgeschichte und die praktische Umsetzung der jeweiligen Betriebsvereinbarung zurückgegriffen werden, wobei es für die Gerichte eine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel nicht gibt ( BAGE 46, 308, 313 ff. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14; BAGE 60, 219, 223 ff. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 AZR 247/01

    Auslegung eines Sozialplans; rückwirkende Gehaltserhöhung nach Ausscheiden aus …

    Auszug aus LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05
    In einer weiteren Entscheidung wird darauf hingewiesen, dass in einem einvernehmlich zu Stande gekommenen Sozialplan die Betriebsparteien die Klärung der Frage, ob die Eigenkündigung eines Arbeitnehmers vom Arbeitgeber veranlasst war, dadurch herbeigeführt werden kann, dass der Arbeitgeber der Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbietet ( BAG, Urteil vom 06.08.2002 - Az.: 1 AZR 247/01 = AP Nummer 154 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05
    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Wortlautes und des Gesamtzusammenhanges als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der beteiligten Organe der Betriebsverfassung auch auf weitere Kriterien, wie die Entstehungsgeschichte und die praktische Umsetzung der jeweiligen Betriebsvereinbarung zurückgegriffen werden, wobei es für die Gerichte eine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel nicht gibt ( BAGE 46, 308, 313 ff. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14; BAGE 60, 219, 223 ff. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 169/02

    Arbeitgeberseitig veranlaßter Aufhebungsvertrag - Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05
    Im Urteil vom 22.03.2003 (Az.:1 AZR 169/02 = EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 6) hat sich das Bundesarbeitsgericht mit folgender Regelung auseinandergesetzt, wonach Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund einer Betriebsänderung i.S. der Ziffer 1. des Interessenausgleichs durch betriebsbedingte Beendigungskündigung oder Änderungskündigung der Unternehmen, durch Eigenkündigung nach Erhalt eines Angebots eines unzumutbaren Arbeitsplatzes oder durch Aufhebungsvertrag ausscheiden, Anspruch auf eine Abfindung haben.
  • BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05
    Im vom BAG am 26.10.2004 entschiedenen Fall (Az.: 1 AZR 503/03 = AP Nummer 171 zu § 112 BetrVG 1972) ist in § 6 des Sozialplans geregelt, dass ausscheidende Arbeitnehmer eine Abfindung nach einer näher beschriebenen Formel erhalten.
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …

    Auszug aus LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05
    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Wortlautes und des Gesamtzusammenhanges als den stets und in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der beteiligten Organe der Betriebsverfassung auch auf weitere Kriterien, wie die Entstehungsgeschichte und die praktische Umsetzung der jeweiligen Betriebsvereinbarung zurückgegriffen werden, wobei es für die Gerichte eine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge bei der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel nicht gibt ( BAGE 46, 308, 313 ff. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 14; BAGE 60, 219, 223 ff. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 496/02

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Bremen, 08.02.2006 - 2 Sa 30/05
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; dabei gebührt im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt ( BAG, Urteil vom 22.07.2003 1 AZR 496/02 = BAGReport 2003, 334-335; LAG Bremen; Urteil vom 10.09.1997 Az. 3 Sa 125/93 + 325/93).
  • BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06

    Auslegung eines Sozialplans

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 8. Februar 2006 - 2 Sa 30/05 - aufgehoben.
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