Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG
Ordentliche Kündigung - personenbedingte Kündigung - Krankheit - Weiterbeschäftigung - arbeitsrechtsiegen.de
Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose / betriebliche Interessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 17.01.2019 - 4 Ca 144/18
- LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19
- BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19
- LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20
- BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 125/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Kündigung - häufige Kurzerkrankungen
Auszug aus LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19
Dabei ist die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16; BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - BAG, Urteil vom 12.07.2007 - 2 AZR 716/06 -, alle zit. nach Juris) in drei Stufen zu prüfen:.Alsdann ist es Sache des Arbeitgebers, den Beweis für das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16 mwN; BAG, Urteil vom 08.11.2007 - 2 AZR 292/06 - BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, alle zit. nach Juris).
Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG…, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; BAG…, Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15; BAG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16, alle zit. nach Juris).
Rn. 65 (a) Sofern die ersten beiden Prüfungsstufen überwunden sind, ist zu prüfen, ob die betrieblichen Beeinträchtigungen aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses im Einzelfall vom Arbeitgeber noch hinzunehmen sind, oder ob sie bereits ein solches Ausmaß erreicht haben, dass sie ihm nicht mehr zuzumuten sind (st. Rspr., BAG, Urteil vom 23.04.2008, 2 AZR 1012/06; BAG, Urteil vom 20.11.2014, 2 AZR 755/13 mwN., Juris).
- BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18
Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten
Auszug aus LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19
Vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls ist für die Erstellung der Gesundheitsprognose ein Referenzzeitraum von drei Jahren maßgeblich (BAG, Urteil vom 25.04.2018, 2 AZR 6/18 Rn. 23, Juris).Erheblich und damit objektiv geeignet, einen Kündigungsgrund zu bilden, sind die Entgeltfortzahlungskosten erst dann, wenn zu erwarten ist, dass sie künftig für mehr als sechs Wochen im Jahr anfallen werden (BAG, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 400/08; BAG, Urteil vom 25 04.2018, 2 AZR 6/18, Juris).
In einer neuen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht jedoch klargestellt, dass jedenfalls zu erwartende Belastungen des Arbeitgebers mit tariflichen Zuschüssen zum Krankengeld grundsätzlich nicht als "kündigungsbegründende" Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers anerkannt werden (BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 2 AZR 6/18 - Juris).
Verwirkliche es sich, solle dies - in finanzieller Hinsicht - allein zu seinen Lasten gehen und regelmäßig nicht den Bestandsschutz der Arbeitnehmer mindern, sofern nicht die Regelung selbst hierfür Anhaltspunkte biete (BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 2 AZR 6/18 - Juris).
- BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19
Diese Beeinträchtigungen können sowohl in Betriebsablaufstörungen als auch in zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten liegen, sofern die Zahlungen einen Umfang von sechs Wochen übersteigen (vgl. etwa BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; Juris).Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; BAG…, Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15; BAG…, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16, alle zit. nach Juris).
Erheblich und damit objektiv geeignet, einen Kündigungsgrund zu bilden, sind die Entgeltfortzahlungskosten erst dann, wenn zu erwarten ist, dass sie künftig für mehr als sechs Wochen im Jahr anfallen werden (BAG, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 400/08; BAG, Urteil vom 25 04.2018, 2 AZR 6/18, Juris).
- ArbG Hamburg, 17.01.2019 - 4 Ca 144/18
Auszug aus LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Januar 2019 - 4 Ca 144/18 - wird zurückgewiesen.Rn. 24 Mit Urteil vom 17. Januar 2019 - 4 Ca 144/18 - hat das Arbeitsgericht der Klage stattgegeben.
Rn. 34 das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Januar 2019 - 4 Ca 144/18 - abzuändern und.
- BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
Krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19
Dabei ist die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG…, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16; BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - BAG, Urteil vom 12.07.2007 - 2 AZR 716/06 -, alle zit. nach Juris) in drei Stufen zu prüfen:.Alsdann ist es Sache des Arbeitgebers, den Beweis für das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG…, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16 mwN; BAG, Urteil vom 08.11.2007 - 2 AZR 292/06 - BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -, alle zit. nach Juris).
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19
Ebenso kann daher offenbleiben, ob einem Zustimmungsbescheid des Integrationsamts im Falle der Unterlassung eines gebotenen bEM grundsätzlich überhaupt eine Indizwirkung für dessen Entbehrlichkeit beigemessen werden kann (ausdrücklich offengelassen in BAG, Urteil vom 20.11.2014, 2 AZR 664/13, Rn. 41; krit. Düwell BB 2011, 2485, 2487; Deinert NZA 2010, 969, 974) und ebenso, ob dies auch für den Zustimmungsbescheid im Streitfall mit Blick auf seinen Inhalt anzunehmen ist. - BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06
Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Auszug aus LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19
Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG…, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; BAG, Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15; BAG…, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16, alle zit. nach Juris). - BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06
Kündigungsschutz - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19
Rn. 65 (a) Sofern die ersten beiden Prüfungsstufen überwunden sind, ist zu prüfen, ob die betrieblichen Beeinträchtigungen aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses im Einzelfall vom Arbeitgeber noch hinzunehmen sind, oder ob sie bereits ein solches Ausmaß erreicht haben, dass sie ihm nicht mehr zuzumuten sind (st. Rspr., BAG, Urteil vom 23.04.2008, 2 AZR 1012/06; BAG, Urteil vom 20.11.2014, 2 AZR 755/13 mwN., Juris). - BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Auszug aus LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19
Nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Lohnfortzahlungskosten "außergewöhnlich" bzw. "extrem" hoch sein, um allein die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar machen zu können (BAG, Urteil vom 24.11.1983 - 2 AZR 347/82; BAG, Urteil vom 05.07.1990 - 2 AZR 154/90 - Rn. 54, Juris). - BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
Anhörungsverfahren - Kündigung
Auszug aus LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19
Nach der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Lohnfortzahlungskosten "außergewöhnlich" bzw. "extrem" hoch sein, um allein die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar machen zu können (BAG, Urteil vom 24.11.1983 - 2 AZR 347/82; BAG…, Urteil vom 05.07.1990 - 2 AZR 154/90 - Rn. 54, Juris). - BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06
Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
- BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98
Krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91
Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer
- BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06
Personenbedingte Kündigung - Krankheit
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
Außerordentliche Kündigung
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
- BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
- BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Auf die Beschwerde der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. Oktober 2019 - 2 Sa 9/19 - aufgehoben. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2023 - 5 Sa 82/22
Personenbedingte Kündigung - Fahrerlaubnisentzug - Busfahrer
Rn. 7 In dem gerichtlichen Vergleich vom 23.07.2019 (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Aktenzeichen 2 Sa 9/19) vereinbarten die Parteien eine vorübergehende Beschäftigung des Klägers in der Werkstatt, bis alle Voraussetzungen für den Einsatz als KOM-Fahrer, insbesondere der "KOM-Schein", wieder vorliegen, längstens jedoch bis zum 31.10.2019. - LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20
Krankheitsbedingte Kündigung - wirtschaftliche Beeinträchtigungen
Rn. 95 Im Anschluss an die Sitzung am 02.10.2019 ist zum früheren Az. 2 Sa 9/19 im vorliegenden Verfahren ein Urteil verkündet worden (Bl. 230 - 252 d. A.). - LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2021 - 2 Sa 297/19
Krankheitsbedingte Kündigung - langandauernde Erkrankung - Negativprognose - …
Im Streitfall kann dahingestellt bleiben, ob Sonderzahlungen - wie hier die Ergebnisbeteiligung -, die aufgrund arbeitsvertraglicher/tarifvertraglicher Regelungen trotz fortdauernder Arbeitsunfähigkeit gleichwohl zu leisten sind, überhaupt geeignet sein können, besondere wirtschaftliche Belastungen, die sich aufgrund der Arbeitsunfähigkeit künftig ergeben, zu begründen (vgl. hierzu LAG Hamburg 02. Oktober 2019 - 2 Sa 9/19 - Rn. 63, juris).
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