Rechtsprechung
| BVerwG, 28.04.1977 - II WD 10.75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aktivität im Arbeitskreis demokratischer Soldaten - Planmäßige, auf Verächtlichmachung und Herabsetzung der Bundeswehr, Diffamierung und Verunglimpfung ihrer Führungsspitze, der Generäle sowie einzelner Offiziere abzielende Hetze - Aufruf zum Missbrauch des ...
Verfahrensgang
- TDG Mitte, 15.11.1974 - M 9 VL 7/73
- BVerwG, 28.04.1977 - II WD 10.75
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71
Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 28.04.1977 - 2 WD 10.75
Damit hat die Bundeswehr Verfassungsrang, weil die Entscheidung für eine Verteidigungsstreitkraft in der Verfassung selbst getroffen worden ist (Art. 87 a GG; BVerfG NJW 1972, 93 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71]).Die Bundeswehr ist aber nach Art. 87 a GG eine verfassungsrechtliche Institution, deren Funktionsfähigkeit Verfassungsrang hat (BVerfG NJW 1972, 93 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71]).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 28.04.1977 - 2 WD 10.75
Für die Annahme, daß der frühere Soldat sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt hat, spricht die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Radikale im öffentlichen Dienst (BVerfGE 39, 334, 351) [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73], wonach Agitationen, die verfassungsrechtliche Institutionen diffamieren, eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen. - BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
Auszug aus BVerwG, 28.04.1977 - 2 WD 10.75
Diese Bedenken werden insbesondere dadurch verstärkt, daß nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 2, 1, 12 f [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] die freiheitliche demokratische Grundordnung eine Ordnung ist, "die unter Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. - BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73
Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast - …
Auszug aus BVerwG, 28.04.1977 - 2 WD 10.75
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (I WD 4/69 in BVerwGE 49, 9, 19 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73] = NZWehrr 1970, 132, 138) ist unter unwürdigem Verhalten im Sinne von § 23 Abs. 2 Nr. 2 SG ein Fehlverhalten von besonderer Intensität zu verstehen.
- BVerwG, 25.11.1987 - 2 WD 16.87
Kriegsdienstverweigerung - Mißbrauch des Grundrecht - Reserveoffizier - …
Die Gewissensentscheidung des einzelnen hat sich daher insoweit an der Rechtsordnung zu orientieren (BVerwG Urteil vom 28. April 1977 - 2 WD 10/75).
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