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| KG, 27.02.2025 - 2 Ws 6/25, 2 Ws 6/25 - 121 GWs 6/25 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 64 S 2 StGB, § 67d Abs 5 S 1 StGB
Erfordernis der konkreten Erfolgsaussicht einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64 S. 2; StGB § 67d Abs. 5 S. 1
Erledigungserklärung der Anordnung der Unterbringung eines Verurteilten in einer Entziehungsanstalt; Straftataufarbeitung als ein wesentliches Therapieziel
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.12.2024 - 254 Js 298/20
- LG Berlin, 03.12.2024 - 599 StVK 226/24
- KG, 27.02.2025 - 2 Ws 6/25, 2 Ws 6/25 - 121 GWs 6/25 Voll
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24
Anordnung der Unterbringung eines Verurteilten in einer Entziehungsanstalt; …
Auszug aus KG, 27.02.2025 - 2 Ws 6/25
Rn. 11 Nach der Änderung des § 64 StGB durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 203 vom 2. August 2023) mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt gemäß § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB nach ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte § 64 StGB in seiner neuen Fassung anzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2025 - 2 Ws 166/24 - mwN; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - III-4 Ws 132/24 - mwN; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 - OLG Celle, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23 -).Rn. 29 Hierbei handelt es sich jedoch nur um einen von mehreren gegen den Erfolg einer Unterbringung sprechenden Faktoren, so dass eine Überprüfung, ob der Zweck der Maßregel durch eine andersartige Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach einer Überstellung gemäß § 67a Abs. 1 StGB erreicht werden kann, welche gegenüber einer Erledigung nach § 67d Abs. 5 StGB vorrangig wäre (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - III-4 Ws 132/24 -), entbehrlich war; zudem ist für den Senat nicht erkennbar, dass dort gegenüber einer Entziehungsanstalt konkret bessere Möglichkeiten zur Behandlung einer Rauschmittelabhängigkeit gegeben wären (…vgl. Peglau, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage 2022, § 67a Rn. 34).
- KG, 23.01.2025 - 2 Ws 166/24
Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Suchttherapie
Auszug aus KG, 27.02.2025 - 2 Ws 6/25
Rn. 11 Nach der Änderung des § 64 StGB durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 203 vom 2. August 2023) mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt gemäß § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB nach ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte § 64 StGB in seiner neuen Fassung anzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2025 - 2 Ws 166/24 - mwN; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - III-4 Ws 132/24 - mwN; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 - OLG Celle, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23 -).Ist eine solche Erfolgsaussicht nicht erkennbar, so steht die Entscheidung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB nicht im Ermessen des Gerichts, da die Maßregel dann von Verfassungs wegen nicht weiter vollzogen werden darf (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2025 - 2 Ws 166/24 -).
- OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
Erledigterklärung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt; Neuregelung des …
Auszug aus KG, 27.02.2025 - 2 Ws 6/25
Rn. 11 Nach der Änderung des § 64 StGB durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 203 vom 2. August 2023) mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt gemäß § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB nach ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte § 64 StGB in seiner neuen Fassung anzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2025 - 2 Ws 166/24 - mwN; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - III-4 Ws 132/24 - mwN; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 - OLG Celle, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23 -).
- OLG Celle, 20.11.2023 - 2 Ws 317/23
Auswirkungen der Neufassung des § 64 StGB auf Unterbringungen in …
Auszug aus KG, 27.02.2025 - 2 Ws 6/25
Rn. 11 Nach der Änderung des § 64 StGB durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 203 vom 2. August 2023) mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt gemäß § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB nach ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte § 64 StGB in seiner neuen Fassung anzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2025 - 2 Ws 166/24 - mwN; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - III-4 Ws 132/24 - mwN; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 - OLG Celle, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23 -). - BGH, 16.11.2023 - 6 StR 452/23
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: …
Auszug aus KG, 27.02.2025 - 2 Ws 6/25
Aufgrund der gegenüber der alten Rechtslage moderat angehobenen Anforderungen an die günstige Behandlungsprognose (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2023 - 6 StR 452/23 -) ist es nun erforderlich, dass konkrete Anhaltspunkte für einen erfolgreichen Verlauf der Therapie vorliegen. - OLG Celle, 16.04.2024 - 2 Ws 74/24
Erledigterklärung einer aus Kapazitätsgründen nicht vollzogenen Unterbringung in …
Auszug aus KG, 27.02.2025 - 2 Ws 6/25
Ungeachtet der Tatsache, dass es keine gesetzliche Vorgabe gibt, dass die Maßregel erst eine gewisse Dauer zu vollstrecken ist, um eine stabile Prognoseentscheidung zu schaffen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. April 2024 - 2 Ws 74/24 -), dokumentiert die Einstellung des Beschwerdeführers eine dauerhafte und verfestigte therapiefeindliche Verweigerungshaltung, welche die zur Erledigung der Unterbringung führt. - BGH, 12.12.2023 - 3 StR 343/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Neuregelung; Substanzkonsumstörung; …
Auszug aus KG, 27.02.2025 - 2 Ws 6/25
Diese müssen nicht nur die Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung, sondern die positive Feststellung der hohen Wahrscheinlichkeit einer konkreten Erfolgsaussicht tragen (…vgl. BT-Drs. 20/5913, S. 70; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 3 StR 343/23 -).
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