Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 6. Titel - Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72) |
| Freiheitsentziehende Maßregeln (§§ 63 - 67h) |
1Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. 2Die Anordnung ergeht nur, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Absatz 1 Satz 1 oder 3 zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften vom 08.07.2016
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2016 | Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften | 08.07.2016 | |
| 20.07.2007 | Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt | 16.07.2007 |
invollzugsetzung; Krisenintervention
Rechtsprechung zu § 64 StGB
4.161 Entscheidungen zu § 64 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 07.06.2023 - 4 StR 448/22
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Belegen einer ...
- VGH Bayern, 09.05.2023 - 19 ZB 22.852
Ausweisung, Drogendelikte, Metamphetamin, Wiederholungsgefahr, Maßregelvollzug ...
- BGH, 09.05.2023 - 4 StR 114/23
Tragfähige Begründung der erforderlichen Erfolgsaussicht für die Anordnung der ...
- VGH Bayern, 12.06.2023 - 19 CS 23.708
Ausweisung, Kasachstan, Gewaltdelikte, Drogensucht, Therapieabbruch, Begehren ...
- BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22
Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Unterbringung in einem ...
- BGH, 01.03.2023 - 4 StR 349/22
Vorliegen eines Hanges i.S.d. § 64 StGB ; Anordnung der Unterbringung in einer ...
- BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen ...
- BGH, 30.03.2023 - 2 StR 479/21
Hang zum Betäubungsmittelkonsum als mitursächlich für die Tatbegehung; Erörterung ...
- BGH, 02.05.2023 - 6 StR 103/23
Voraussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- BGH, 08.06.2021 - 2 StR 91/21
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung: ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 64 StGB
| 09.10.1994 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu den §§ 64 und 67 Abs. 4 Satz 1 und 2 und § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB) | BGBl. I S. 3012 |
Querverweise
Auf § 64 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Zentralregister
- Rechtswirkungen der Tilgung
- § 52 (Ausnahmen)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Polizeizwang
- § 68 (Schusswaffengebrauch gegenüber Personen)
Redaktionelle Querverweise zu § 64 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Gemeingefährliche Straftaten
- § 323a (Vollrausch)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachverständige und Augenschein
- § 80a (Vorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren)
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 126a (Einstweilige Unterbringung)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 246a (Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung)
- Rechtsmittel
- Revision
- § 358 II 2 (Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung)
- Unterbringungsgesetz (UBG)
- Maßregelvollzug
- § 15