Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
6. Titel - Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72) |
Freiheitsentziehende Maßregeln (§§ 63 - 67h) |
1Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. 2Die Anordnung ergeht nur, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Absatz 1 Satz 1 oder 3 zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften vom 08.07.2016
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2016 | Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften | 08.07.2016 | |
20.07.2007 | Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt | 16.07.2007 |
invollzugsetzung; Krisenintervention
Rechtsprechung zu § 64 StGB
4.127 Entscheidungen zu § 64 StGB in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 09.05.2023 - 19 ZB 22.852
Ausweisung, Drogendelikte, Metamphetamin, Wiederholungsgefahr, Maßregelvollzug ...
- BGH, 30.03.2023 - 2 StR 479/21
- BGH, 03.01.2023 - 5 StR 496/22
Urteil nach tödlichem Einbruch in Berlin-Wannsee weitgehend rechtskräftig
- BGH, 02.05.2023 - 6 StR 103/23
- VGH Bayern, 07.03.2023 - 19 ZB 22.624
Ausweisung, Assoziationsrecht, Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben ...
- VG Karlsruhe, 27.02.2023 - 19 K 4230/21
Abwägung von Ausweisungs- und Bleibeinteressen im Fall der Gefährdung der inneren ...
- BGH, 25.04.2023 - 5 StR 61/23
- BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22
- BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22
Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Unterbringung in einem ...
- BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 64 StGB
09.10.1994 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu den §§ 64 und 67 Abs. 4 Satz 1 und 2 und § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB) | BGBl. I S. 3012 |
Querverweise
Auf § 64 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Zentralregister
- Rechtswirkungen der Tilgung
- § 52 (Ausnahmen)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Polizeizwang
- § 68 (Schusswaffengebrauch gegenüber Personen)
Redaktionelle Querverweise zu § 64 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Gemeingefährliche Straftaten
- § 323a (Vollrausch)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachverständige und Augenschein
- § 80a (Vorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren)
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 126a (Einstweilige Unterbringung)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 246a (Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung)
- Rechtsmittel
- Revision
- § 358 II 2 (Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung)
- Unterbringungsgesetz (UBG)
- Maßregelvollzug
- § 15