Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
6. Titel - Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72) |
Freiheitsentziehende Maßregeln (§§ 63 - 67h) |
(1) 1Ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt an, so setzt es zugleich deren Vollstreckung zur Bewährung aus, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, daß der Zweck der Maßregel auch dadurch erreicht werden kann. 2Die Aussetzung unterbleibt, wenn der Täter noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, die gleichzeitig mit der Maßregel verhängt und nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.
invollzugsetzung; Krisenintervention
Rechtsprechung zu § 67b StGB
352 Entscheidungen zu § 67b StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 23.02.2021 - 1 StR 24/21
Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ...
- BGH, 17.03.2022 - 4 StR 475/21
- BGH, 28.05.2008 - 2 StR 140/08
Strafaussetzung und Maßregelaussetzung zur Bewährung (Beurteilungsspielraum des ...
- BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: ...
- BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09
Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2021 - 10 B 20.19
Nutzungsuntersagung; bauplanungsrechtlicher Wohnbegriff; Betreutes Wohnen; ...
- OLG Celle, 04.06.2019 - 2 Ws 153/19
Anwendbarkeit von § 68c Abs. 3 Nr. 1 StGB auf Führungsaufsicht nach Aussetzung ...
- OLG Koblenz, 18.11.2021 - 4 Ws 678/21
- BGH, 02.05.2019 - 3 StR 87/19
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (umfassende ...
- KG, 02.11.2006 - 5 Ws 557/06
Aussetzung einer Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur ...