Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
6. Titel - Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72) |
Freiheitsentziehende Maßregeln (§§ 63 - 67h) |
1Ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 für erledigt erklärt worden, weil der die Schuldfähigkeit ausschließende oder vermindernde Zustand, auf dem die Unterbringung beruhte, im Zeitpunkt der Erledigungsentscheidung nicht bestanden hat, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn
1. | die Unterbringung des Betroffenen nach § 63 wegen mehrerer der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten Taten angeordnet wurde oder wenn der Betroffene wegen einer oder mehrerer solcher Taten, die er vor der zur Unterbringung nach § 63 führenden Tat begangen hat, schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden war und | |
2. | die Gesamtwürdigung des Betroffenen, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. |
2Dies gilt auch, wenn im Anschluss an die Unterbringung nach § 63 noch eine daneben angeordnete Freiheitsstrafe ganz oder teilweise zu vollstrecken ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22.12.2010
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2011 | Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen | 22.12.2010 | |
18.04.2007 | Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung | 13.04.2007 | |
29.07.2004 | Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung | 23.07.2004 |
invollzugsetzung; Krisenintervention
Rechtsprechung zu § 66b StGB
287 Entscheidungen zu § 66b StGB in unserer Datenbank:
- BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08
Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.09.2008 - 2 StR 320/08
Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 3 StGB durch den ...
- BGH, 21.11.2008 - 2 StR 437/08
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- BVerfG, 06.02.2013 - 2 BvR 2122/11
Nachträgliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an psychiatrische Unterbringung ...
- EGMR, 07.06.2012 - 61827/09
K ./. Deutschland
- EGMR, 07.06.2012 - 65210/09
Gerichte hätten Sicherungsverwahrung nicht nachträglich anordnen dürfen
- OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 3 Ws 761/11
Fortdauer der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 III StGB in ...
- BGH, 10.09.2008 - 2 StR 320/08
- BGH, 13.01.2010 - 1 StR 372/09
Nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter scheitert am Fehlen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09
Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Begriff der neuen Tatsache; Neubewertung ...
- OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09
- EGMR, 04.12.2018 - 10211/12
Sicherungsverwahrung für deutschen Sexualmörder gebilligt
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 66b StGB
30.05.2011 | Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu den §§ 66, 66a, 66b und § 67d in Verbindung mit § 2 des Strafgesetzbuchs sowie den §§ 7 und 106 des Jugendgerichtsgesetzes) | BGBl. I S. 1003 |
§ 66b StGB in Nachschlagewerken
- § 66b StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Sicherungsverwahrung
Querverweise
Auf § 66b StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Freiheitsentziehende Maßregeln
- § 66c (Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und des vorhergehenden Strafvollzugs)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Amtsgerichte
- § 24
- Landgerichte
- § 74f
- Oberlandesgerichte
- § 120a
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- § 275a (Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unterbringungsbefehl)
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Das Zentralregister
- Rechtswirkungen der Tilgung
- § 52 (Ausnahmen)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Polizeizwang
- § 68 (Schusswaffengebrauch gegenüber Personen)
Redaktionelle Querverweise zu § 66b StGB:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Allgemeine Vorschriften
- § 7 II, III, IV (Maßregeln der Besserung und Sicherung)