Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
6. Titel - Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72) |
Freiheitsentziehende Maßregeln (§§ 63 - 67h) |
(1) 1Das Gericht kann jederzeit prüfen, ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist. 2Es muß dies vor Ablauf bestimmter Fristen prüfen.
(2) Die Fristen betragen bei der Unterbringung
- in einer Entziehungsanstalt sechs Monate,
- in einem psychiatrischen Krankenhaus ein Jahr,
- in der Sicherungsverwahrung ein Jahr, nach dem Vollzug von zehn Jahren der Unterbringung neun Monate.
(3) 1Das Gericht kann die Fristen kürzen. 2Es kann im Rahmen der gesetzlichen Prüfungsfristen auch Fristen festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag auf Prüfung unzulässig ist.
(4) 1Die Fristen laufen vom Beginn der Unterbringung an. 2Lehnt das Gericht die Aussetzung oder Erledigungserklärung ab, so beginnen die Fristen mit der Entscheidung von neuem.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 05.12.2012
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.06.2013 | Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung | 05.12.2012 | |
20.07.2007 | Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt | 16.07.2007 |
invollzugsetzung; Krisenintervention
Rechtsprechung zu § 67e StGB
805 Entscheidungen zu § 67e StGB in unserer Datenbank:
- BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 2077/14
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 3 Ws 633/14
Aussetzung der weiteren Vollstreckung einer Maßregel (hier: Unterbringung im ...
- OLG Frankfurt, 05.08.2014 - 3 Ws 633/14
- BVerfG, 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der ...
- OLG Hamm, 12.04.2022 - 3 Ws 65/22
Aussetzung, Unterbringung, Sicherungsverwahrung, bestmögliche Sachaufklärung, ...
- BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 746/14
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der ...
- BVerfG, 19.07.2021 - 2 BvR 1317/20
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen verspäteter Entscheidung über ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung; ...
- OLG Braunschweig, 25.11.2019 - 11 W 3/19
Entschädigungsanspruch aus Art. 5 Abs. 5 EMRK wegen Überschreitung der Prüffrist ...
- OLG Nürnberg, 13.01.2022 - Ws 1128/21
Beschwerden gegen den festgestellten Prüfungstermin einer Sicherungsverwahrung
Querverweise
Auf § 67e StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Führungsaufsicht
- § 68d (Nachträgliche Entscheidungen; Überprüfungsfrist)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Allgemeine Vorschriften
- § 7 (Maßregeln der Besserung und Sicherung)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 463 (Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung)