Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 6. Titel - Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72) |
| Führungsaufsicht (§§ 68 - 68g) |
(1) Das Gericht kann Entscheidungen nach § 68a Abs. 1 und 5, den §§ 68b und 68c Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 und 3 auch nachträglich treffen, ändern oder aufheben.
(2) 1Bei einer Weisung gemäß § 68b Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 prüft das Gericht spätestens vor Ablauf von zwei Jahren, ob sie aufzuheben ist. 2§ 67e Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22.12.2010
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2011 | Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen | 22.12.2010 | |
| 18.04.2007 | Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung | 13.04.2007 |
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Rechtsprechung zu § 68d StGB
201 Entscheidungen zu § 68d StGB in unserer Datenbank:
- KG, 14.04.2020 - 5 Ws 222/19
Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht; nachträgliche Änderung von ...
- BGH, 22.04.2026 - 2 ARs 92/26
Bestimmung der Strafvollstreckungskammer des LG Kralsruhe als zuständiges Gericht ...
- OLG Hamm, 12.06.2025 - 3 Ws 190/25
Fortdauer der unbefristeten Führungsaufsicht; Besetzung der ...
- KG, 20.12.2013 - 2 Ws 541/13
Schlechterstellung durch Nachtragsentscheidungen bei Führungsaufsicht
- OLG Koblenz, 16.12.2015 - 2 Ws 660/15
Führungsaufsicht: Dauer der Aufsichtsunterstellung; Zulässigkeit einer ...
- OLG Koblenz, 12.05.2016 - 2 Ws 208/16
Maßregeln der Besserung und Sicherung: Dauer der Führungsaufsicht; ...
- KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20
Erteilung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Anforderungen an die ...
- OLG Saarbrücken, 08.03.2019 - 1 Ws 36/19
Führungsaufsicht: Einholung eines Prognosegutachtens zur Gefährlichkeit nach ...
- OLG Karlsruhe, 18.08.2021 - 1 Rv 34 Ss 521/21
Beihilfe zu Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
- KG, 05.04.2022 - 5 Ws 22/22
Weisungen in der Führungsaufsicht: Verbot des Führens und Haltens von ...
Querverweise
Auf § 68d StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 463 (Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung)