Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
6. Titel - Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72) |
Führungsaufsicht (§§ 68 - 68g) |
(1) 1Ist eine Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen vorsätzlicher Straftaten oder eine Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen Straftaten der in § 181b genannten Art vollständig vollstreckt worden, tritt mit der Entlassung der verurteilten Person aus dem Strafvollzug Führungsaufsicht ein. 2Dies gilt nicht, wenn im Anschluss an die Strafverbüßung eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird.
(2) Ist zu erwarten, dass die verurteilte Person auch ohne die Führungsaufsicht keine Straftaten mehr begehen wird, ordnet das Gericht an, dass die Maßregel entfällt.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom 13.04.2007
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
18.04.2007 | Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung | 13.04.2007 |
Rechtsprechung zu § 68f StGB
558 Entscheidungen zu § 68f StGB in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 06.03.2023 - 1 Ws 31/23 Corona
- OLG Stuttgart, 09.03.2023 - 4 Ws 57/23
- OLG Bremen, 29.03.2019 - 1 Ws 35/19
Zum Eintreten der Führungsaufsicht von Gesetzes wegen nach § 68f Abs. 1 StGB bei ...
- BVerfG, 12.12.2013 - 2 BvR 636/12
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (GPS-gestützte "elektronische ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 22.05.2011 - 2 BvR 916/11
Erfolgloser Eilantrag gegen Weisung zum Tragen einer "elektronischen Fußfessel" ...
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung ...
- OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11
Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht: ...
- BVerfG, 22.05.2011 - 2 BvR 916/11
- BVerfG, 22.01.2015 - 2 BvR 2095/14
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Weisungen im Rahmen der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
Führungsaufsicht: Elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes des ...
- OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
- OLG Bamberg, 18.05.2018 - 1 Ws 183/18
Gesetzliche Führungsaufsicht nach § 68f I 1 StGB auch bei Erledigung von ...
Querverweise
Auf § 68f StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Führungsaufsicht
- § 68 (Voraussetzungen der Führungsaufsicht)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 463 (Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung)