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Das Unterbringungsgesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2015 aufgehoben worden.
Siehe nun Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
Baden-Württemberg

Unterbringungsgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 02.12.1991 (GBl. S. 794)

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 25.11.2014 (GBl. S. 534) m.W.v. 01.01.2015
Außer Kraft

1. Abschnitt
Allgemeines (§§ 1 - 2)

§ 1Voraussetzungen der Unterbringung

§ 2Anerkannte Einrichtungen

2. Abschnitt

§ 3Unterbringungsantrag

§ 4Fürsorgliche Aufnahme und Zurückhaltung

§ 5Ärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt

3. Abschnitt

§ 6Zuständigkeit zur Ausführung der Unterbringung

§ 7Unterbringung und Betreuung

§ 8Behandlung

§ 9Persönliches Eigentum, Besuchsrecht, Telefonverkehr

§ 10Schrift- und Paketverkehr

§ 11Urlaub

§ 12Unmittelbarer Zwang

§ 13Entlassung

§ 14Fortdauer der Unterbringung

4. Abschnitt

§ 15

5. Abschnitt

§ 16Kosten des Verfahrens

§ 17Kosten der Unterbringung

§ 18Einschränkung von Grundrechten

§ 19Übergangsvorschrift

§ 20Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 21Inkrafttreten

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