Das Unterbringungsgesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2015 aufgehoben worden.
Siehe nun Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
Baden-Württemberg

Unterbringungsgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 02.12.1991 (GBl. S. 794)

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 25.11.2014 (GBl. S. 534) m.W.v. 01.01.2015
Außer Kraft

1. Abschnitt
Allgemeines (§§ 1 - 2)

§ 1 Voraussetzungen der Unterbringung

§ 2 Anerkannte Einrichtungen

2. Abschnitt

§ 3 Unterbringungsantrag

§ 4 Fürsorgliche Aufnahme und Zurückhaltung

§ 5 Ärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt

3. Abschnitt

§ 6 Zuständigkeit zur Ausführung der Unterbringung

§ 7 Unterbringung und Betreuung

§ 8 Behandlung

§ 9 Persönliches Eigentum, Besuchsrecht, Telefonverkehr

§ 10 Schrift- und Paketverkehr

§ 11 Urlaub

§ 12 Unmittelbarer Zwang

§ 13 Entlassung

§ 14 Fortdauer der Unterbringung

4. Abschnitt

§ 15

5. Abschnitt

§ 16 Kosten des Verfahrens

§ 17 Kosten der Unterbringung

§ 18 Einschränkung von Grundrechten

§ 19 Übergangsvorschrift

§ 20 Aufhebung von Rechtsvorschriften

§ 21 Inkrafttreten

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