Das Unterbringungsgesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2015 aufgehoben worden.
Siehe nun Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)

Unterbringungsgesetz

   5. Abschnitt - Kosten, Schlußbestimmungen, Grundrechte (§§ 16 - 21)   
Gliederung
Außer Kraft
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Textdarstellung

  

§ 17
Kosten der Unterbringung

Die Kosten einer nach diesem Gesetz durchgeführten Unterbringung fallen dem Untergebrachten, seinem Kostenträger oder den Unterhaltspflichtigen zur Last.

Rechtsprechung zu § 17 UBG

4 Entscheidungen zu § 17 UBG in unserer Datenbank:

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