Das Unterbringungsgesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2015 aufgehoben worden.
Siehe nun Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
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Unterbringungsgesetz
5. Abschnitt - Kosten, Schlußbestimmungen, Grundrechte (§§ 16 - 21) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Unterbringungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/UBG/__paste_norm__.html)
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Einrichtungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3, die gemäß § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Unterbringung von Geisteskranken und Suchtkranken vom 16. Mai 1955 (GBl. S. 87) zugelassen wurden, gelten als zugelassen.