Das Unterbringungsgesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2015 aufgehoben worden.
Siehe nun Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)

Unterbringungsgesetz

   5. Abschnitt - Kosten, Schlußbestimmungen, Grundrechte (§§ 16 - 21)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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__paste_bez____paste_norm__ UBG
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__paste_bez____paste_norm__ Unterbringungsgesetz
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Textdarstellung

  

§ 19
Übergangsvorschrift

Einrichtungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3, die gemäß § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Unterbringung von Geisteskranken und Suchtkranken vom 16. Mai 1955 (GBl. S. 87) zugelassen wurden, gelten als zugelassen.

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