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Das Unterbringungsgesetz ist mit Wirkung vom 01.01.2015 aufgehoben worden.
Siehe nun Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)

Unterbringungsgesetz

   5. Abschnitt - Kosten, Schlußbestimmungen, Grundrechte (§§ 16 - 21)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/UBG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ UBG (https://dejure.org/gesetze/UBG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ UBG
__paste_bez__ __paste_norm__ Unterbringungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/UBG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Unterbringungsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 19
Übergangsvorschrift

Einrichtungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3, die gemäß § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Unterbringung von Geisteskranken und Suchtkranken vom 16. Mai 1955 (GBl. S. 87) zugelassen wurden, gelten als zugelassen.

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