Siehe nun Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
Unterbringungsgesetz
| 2. Abschnitt - Unterbringungsverfahren (§§ 3 - 5) |
(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen, und erscheint eine sofortige Unterbringung erforderlich, so kann eine anerkannte Einrichtung eine Person aufnehmen oder zurückhalten, bevor die Unterbringung beantragt oder angeordnet ist.
(2) Die dringenden Gründe für die Annahme einer Krankheit und der Unterbringungsbedürftigkeit müssen durch das Zeugnis eines Arztes, der nicht Arzt der anerkannten Einrichtung ist, belegt werden, wenn der Einholung eines solchen Zeugnisses keine besonderen Gründe entgegenstehen.
(3) 1Die aufgenommene oder zurückgehaltene Person ist unverzüglich von einem Arzt der anerkannten Einrichtung zu untersuchen. 2Bestätigt die Untersuchung die Annahme der Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht, so ist die Person sofort zu entlassen.
(4) Die anerkannte Einrichtung hat den Antrag auf Anordnung der Unterbringung unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf des dritten Tages nach der Aufnahme oder Zurückhaltung abzusenden, falls eine weitere Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen erforderlich erscheint.
(5) 1Verbleibt der Betroffene freiwillig in der anerkannten Einrichtung, so ist die Aufnahme einer vom Betroffenen genannten Person seines Vertrauens mitzuteilen, wenn der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht. 2Ein Antrag nach Absatz 4 ist zurückzunehmen. 3Der Antragsrücknahme ist die Einwilligungserklärung des Betroffenen beizufügen.
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Rechtsprechung zu § 4 UBG
18 Entscheidungen zu § 4 UBG in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 25.07.2007 - 2 K 2805/07
Festhalten auf einer geschlossenen Station ohne die Herbeiführung einer ...
- OLG Karlsruhe, 12.11.2015 - 9 U 78/11
Kläger erhält 25.000 EUR Schmerzensgeld für rechtswidrige Unterbringung in ...
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 6 VG 389/18
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Nachträgliche Sicherungsverwahrung
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.1993 - 10 S 848/92
Unterbringungskosten für eine Unterbringung - Zeugnis eines anstaltsfremden ...
- OLG Saarbrücken, 10.07.1997 - 5 W 224/97
- AG Saarbrücken, 31.08.2019 - ZBG-AR 1306/19
- BVerwG, 30.09.1965 - II C 156.62
Rechtsmittel
- BAG, 25.02.1958 - 3 AZR 356/55
Hessische Unterhaltsbeitragsgesetz - Günstigere landesrechtliche Vorschrift - ...
- OLG Stuttgart, 02.08.1990 - 14 U 10/90
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen zweier Amtspflichtverletzungen, Verstoß ...
Querverweise
Auf § 4 UBG verweisen folgende Vorschriften:
- Unterbringungsgesetz (UBG)
- Die Unterbringung und ihre Durchführung
- § 13 (Entlassung)