Siehe nun Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
Unterbringungsgesetz
3. Abschnitt - Die Unterbringung und ihre Durchführung (§§ 6 - 14) |
(1) 1Die Ausführung der vom Gericht angeordneten Unterbringung, insbesondere die Auswahl einer geeigneten anerkannten Einrichtung, obliegt der unteren Verwaltungsbehörde. 2Bei der Auswahl der anerkannten Einrichtung sollen die Wünsche des Betroffenen und therapeutische Gesichtspunkte und der Grundsatz der Gemeindenähe angemessen berücksichtigt werden.
(2) 1Innerhalb einer anerkannten Einrichtung obliegt dieser die Ausführung der vom Gericht angeordneten Unterbringung. 2Die anerkannte Einrichtung unterliegt insoweit der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums, wenn keine andere Regelung über die Aufsicht des Landes getroffen ist.
(3) Für Maßnahmen nach Absatz 1 gilt das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz mit der Maßgabe, daß eine Anordnung nach § 6 Abs. 2 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes durch das Amtsgericht erfolgt, das die Unterbringung angeordnet hat oder an das das Unterbringungsverfahren abgegeben wurde.
(4) 1Die anerkannte Einrichtung ist verpflichtet, der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde auf Verlangen diejenigen Angaben über den Betroffenen zu übermitteln, die die Verwaltungsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz benötigt. 2Sie ist hierzu berechtigt, wenn nach Auffassung der anerkannten Einrichtung Maßnahmen der Verwaltungsbehörde erforderlich werden.
Rechtsprechung zu § 6 UBG
10 Entscheidungen zu § 6 UBG in unserer Datenbank:
- AG Saarbrücken, 31.08.2019 - ZBG-AR 1306/19
- OLG Karlsruhe, 26.03.2018 - 2 Ws 79/18
Zwangsbehandlung bei einstweiliger Unterbringung: Notwendigkeit erneuter ...
- OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
Rechtsbeschwerde von Strafgefangenen- Antrags auf Anordnung einer ...
- VG Freiburg, 29.10.2015 - 6 K 2245/14
Einsicht in Patientenakten durch nahe Angehörige bzw. Erben; Bezahlung ...
- BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13
Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der ...
- VG Saarlouis, 25.04.2019 - 6 K 1404/17
Heranziehung zur Zahlung von Gebühren und Kosten für vollzugspolizeiliche ...
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche ...
- OVG Saarland, 29.08.2018 - 1 B 236/18
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholmissbrauch
- OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20
Im Verfahren auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines Kindes nach § ...
- BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88
Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 6 UBG:
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- Gemeinsame Vorschriften
- §§ 1 ff. (Geltungsbereich) (zu § 6 III)