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   BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22   

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BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22 (https://dejure.org/2022,30080)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2022 - 4 StR 115/22 (https://dejure.org/2022,30080)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 115/22 (https://dejure.org/2022,30080)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 344 StPO; § 63 StGB; § 64 StGB; § 72 StGB; § 20 StGB; § 315c StGB
    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Verbindung von Maßregeln, enge Verknüpfung, einheitliche Entscheidung); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 20 StGB, § ... 315c Abs. 1 Nr. 1 a), Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 113 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 63, § 64 StGB, § 63 StGB, § 301 StPO, § 72 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB, § 416 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und der Voraussetzungen in Betracht kommender Maßregeln; Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einer Entziehungsanstalt im Sicherungsverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 ; StGB § 63 ; StGB § 64
    Beurteilung der Schuldfähigkeit und der Voraussetzungen in Betracht kommender Maßregeln; Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einer Entziehungsanstalt im Sicherungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 107
  • StV 2023, 228
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.02.2005 - 5 StR 540/04

    Sicherungsverfahren; Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22
    Einer Überempfindlichkeit in diesem Sinne kann im Einzelfall auch eine wiederholt auftretende massive psychotische Überreaktion auf den Substanzkonsum gleichstehen (BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - 5 StR 540/04).
  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 495/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22
    Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) unterliegt schon deshalb der Aufhebung zum Vorteil des Beschuldigten (§ 301 StPO), weil zwischen ihr und der Nichtanordnung der Maßregel nach § 63 StGB eine rechtliche Verbindung und Wechselwirkung (§ 72 StGB) besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 4 StR 495/20, StV 2021, 426 f.; Beschluss vom 8. Juli 2020 - 3 StR 154/20 mwN).
  • BGH, 24.09.2020 - 4 StR 144/20

    Verfahren bei der Durchsuchung (Übernahme eines von der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22
    Notwendig, aber auch ausreichend, ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs; einer sicheren oder unbedingten Gewähr bedarf es nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 24. September 2020 - 4 StR 144/20 mwN (insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2021, 59)).
  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 30/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; versuchte

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22
    Sollte die Prüfung ergeben, dass die Taten nicht (sämtlich) im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurden, wäre eine Überleitung in das Strafverfahren gemäß § 416 StPO in Betracht zu ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 StR 114/20; Beschluss vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19; Urteil vom 26. September 2019 - 4 StR 30/19 mwN).
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 125/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit; Ausführungen

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22
    a) Schließt sich das Tatgericht bei seiner Beurteilung der Schuldfähigkeit oder der Voraussetzungen einer Maßregelentscheidung - wie hier - den Ausführungen des Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 5 StR 125/22; Beschluss vom 15. März 2022 - 4 StR 60/22 mwN).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung eines

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in einem solchen Fall dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkohol- oder betäubungsmittelüberempfindlich ist, an einer krankhaften Sucht leidet oder aufgrund eines psychischen Defektes süchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (vgl. - zu Alkohol - BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20; Beschluss vom 9. Juni 2010 - 2 StR 201/10; zu einer Polytoxikomanie Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 56/07; jew. mwN).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 114/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Prüfungsmaßstab; spezifisch

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22
    Sollte die Prüfung ergeben, dass die Taten nicht (sämtlich) im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurden, wäre eine Überleitung in das Strafverfahren gemäß § 416 StPO in Betracht zu ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 StR 114/20; Beschluss vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19; Urteil vom 26. September 2019 - 4 StR 30/19 mwN).
  • BGH, 09.05.2019 - 5 StR 109/19

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22
    Sollte die Prüfung ergeben, dass die Taten nicht (sämtlich) im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurden, wäre eine Überleitung in das Strafverfahren gemäß § 416 StPO in Betracht zu ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 StR 114/20; Beschluss vom 9. Mai 2019 - 5 StR 109/19; Urteil vom 26. September 2019 - 4 StR 30/19 mwN).
  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22
    Denn die hier nicht angeordnete Unterbringung nach § 63 StGB und die vom Landgericht verhängte Maßregel nach § 64 StGB sind nach der gesetzlichen Regelung des § 72 StGB so eng miteinander verknüpft, dass nur eine einheitliche Entscheidung hierüber möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19).
  • BGH, 22.03.2007 - 4 StR 56/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungserwahrung trotz

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - 4 StR 115/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in einem solchen Fall dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkohol- oder betäubungsmittelüberempfindlich ist, an einer krankhaften Sucht leidet oder aufgrund eines psychischen Defektes süchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (vgl. - zu Alkohol - BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20; Beschluss vom 9. Juni 2010 - 2 StR 201/10; zu einer Polytoxikomanie Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 56/07; jew. mwN).
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum:

  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung,

  • BGH, 09.06.2010 - 2 StR 201/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 60/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Beeinträchtigung der

  • BGH, 08.07.2020 - 3 StR 154/20

    Schuldfähigkeit (Auswirkung einer festgestellten Störung auf die Einsichts- und

  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff

    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Beschuldigten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest erheblichen Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 115/22 Rn. 15; Beschluss vom 24. September 2020 - 4 StR 144/20 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23

    Revision gegen die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    b) Schließlich wird die neue Strafkammer hinsichtlich der angenommenen Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 1 a) StGB (Anlasstat vom 5. April 2020) die rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit des Angeklagten nachvollziehbar zu belegen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 115/22, NStZ-RR 2023, 107, 109 mwN; ebenso zu § 316 StGB BGH, Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 80/23 Rn. 22) und ferner zu beachten haben, dass der Straftatbestand außer der Fahruntüchtigkeit und einer konkreten Gefährdung der in § 315c Abs. 1 StGB aE genannten Güter auch einen Kausalzusammenhang zwischen beidem ("und dadurch") voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2021 - 4 StR 403/20, NStZ 2023, 232; Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 4 StR 560/19, NStZ-RR 2020, 121 mwN), der bisher weder festgestellt noch belegt ist.
  • BayObLG, 31.07.2023 - 203 StRR 283/23

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts durch das Revisionsgericht

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass eine Mitwirkung eines Suchtmittelkonsums an einer Verminderung der Steuerungsfähigkeit die Unterbringung nach § 63 StGB nicht ausschließt (st. Rspr, vgl etwa BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 115/22 -, juris; BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 3 StR 154/20; BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98 -, BGHSt 44, 369-376 juris; Fischer a.a.O. § 64 Rn. 19).
  • KG, 25.09.2023 - 2 ORs 28/23

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Berücksichtigung des Gesamtstrafübels bei

    Schließt sich das Tatgericht bei seiner Beurteilung der Schuldfähigkeit oder der Voraussetzungen einer Maßregelentscheidung - wie hier - den Ausführungen des Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 115/22 -, juris mwN).
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