Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 17. Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 - 231) |
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Rechtsprechung zu § 224 StGB
2.385 Entscheidungen zu § 224 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend ...
- BGH, 02.05.2023 - 3 StR 65/23
Verurteilung wegen Säureangriffs auf einen Manager eines ...
- KG, 01.06.2023 - 3 ORs 24/23
Gefährliche Körperverletzung durch Faustschlag eines Amateurboxers
- BGH, 07.06.2023 - 2 StR 103/22
Korrektur der Zinsentscheidung i.R.v. Ansprüchen eines Nebenklägers aus einer ...
- BGH, 20.06.2023 - 2 StR 126/23
- OLG Karlsruhe, 16.03.2022 - 1 Ws 47/22
Extraktion von Zähnen ohne medizinische Indikation: Zahnarztzange als ...
- BayObLG, 02.02.2023 - 202 StRR 6/23
Beschuhter" Fuß als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB - Tritte ...
- BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22
Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die ...
- BGH, 25.01.2023 - 6 StR 298/22
Schuh am Fuß des Täters als ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 ...
- BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22
Strafbefreiender Rücktritt von der versuchten Nötigung
§ 224 StGB in Nachschlagewerken
- § 224 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gefährliches Werkzeug
Körperverletzung (Deutschland)
Gefährliche Körperverletzung (Deutschland) - § 224 StGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Genehmigung der Heilbehandlung
Querverweise
Auf § 224 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Freiheitsentziehende Maßregeln
- § 66 (Unterbringung in der Sicherungsverwahrung)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 89c (Terrorismusfinanzierung)
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten)
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge)
- Straftaten im Amt
- § 340 (Körperverletzung im Amt)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- § 395 (Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Weitere Regelungen der Datenverarbeitung
- Pflichten der Polizei
- § 76 (Überprüfung der Erforderlichkeit der Speicherung personenbezogener Daten)
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Transparenzregister
- § 23 (Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung)