Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 17. Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 - 231) |
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Rechtsprechung zu § 224 StGB
2.646 Entscheidungen zu § 224 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 17.01.2023 - 2 StR 459/21
Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliche Begehung: Unterlassen, eine ...
- BGH, 11.09.2024 - 5 StR 284/24
- BGH, 23.05.2024 - 4 StR 234/23
- BGH, 19.06.2024 - 2 StR 479/23
Strafe: Vage Versprechungen sind kein TOA-Ausgleich - Keine ...
- BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend ...
- BGH, 19.12.2023 - 4 StR 325/23
Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom: Verurteilung wegen Misshandlung von ...
Zum selben Verfahren:
- LG Landshut, 30.08.2024 - 24 O 2720/22 Corona
Auskunftserteilung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Vorabentscheidungsersuchen, ...
- BGH, 01.08.2024 - 4 StR 2/24
Strafe: Belastendes Fehlen eines Milderungsgrundes
- BayObLG, 02.02.2023 - 202 StRR 6/23
Beschuhter" Fuß als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB - Tritte ...
§ 224 StGB in Nachschlagewerken
- § 224 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gefährliches Werkzeug
Körperverletzung (Deutschland)
Gefährliche Körperverletzung (Deutschland) - § 224 StGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Genehmigung der Heilbehandlung
Querverweise
Auf § 224 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Freiheitsentziehende Maßregeln
- § 66 (Unterbringung in der Sicherungsverwahrung)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 89c (Terrorismusfinanzierung)
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten)
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge)
- Straftaten im Amt
- § 340 (Körperverletzung im Amt)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- § 395 (Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Weitere Regelungen der Datenverarbeitung
- Pflichten der Polizei
- § 76 (Überprüfung der Erforderlichkeit der Speicherung personenbezogener Daten)
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Transparenzregister
- § 23 (Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung)