Strafprozeßordnung
6. Buch - Besondere Arten des Verfahrens (§§ 407 - 444) |
2. Abschnitt - Sicherungsverfahren (§§ 413 - 416) |
(1) 1Ergibt sich im Sicherungsverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens die Schuldfähigkeit des Beschuldigten und ist das Gericht für das Strafverfahren nicht zuständig, so spricht es durch Beschluß seine Unzuständigkeit aus und verweist die Sache an das zuständige Gericht. 2§ 270 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
(2) 1Ergibt sich im Sicherungsverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens die Schuldfähigkeit des Beschuldigten und ist das Gericht auch für das Strafverfahren zuständig, so ist der Beschuldigte auf die veränderte Rechtslage hinzuweisen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung zu geben. 2Behauptet er, auf die Verteidigung nicht genügend vorbereitet zu sein, so ist auf seinen Antrag die Hauptverhandlung auszusetzen. 3Ist auf Grund des § 415 in Abwesenheit des Beschuldigten verhandelt worden, so sind diejenigen Teile der Hauptverhandlung zu wiederholen, bei denen der Beschuldigte nicht zugegen war.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn sich im Sicherungsverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens ergibt, daß der Beschuldigte verhandlungsfähig ist und das Sicherungsverfahren wegen seiner Verhandlungsunfähigkeit durchgeführt wird.
Rechtsprechung zu § 416 StPO
37 Entscheidungen zu § 416 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19
Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom ...
- BGH, 18.08.2021 - 5 StR 247/21
Keine Überleitung des Strafverfahrens in ein Sicherungsverfahren nach Eröffnung ...
- BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18
Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem ...
- KG, 27.10.2020 - 161 HEs 19/20
Besondere Haftprüfung bei Haftdauer über 6 Monate: Dauerhafter Wegfall der ...
- OLG Düsseldorf, 03.02.2014 - 2 Ws 614/13
Zulassungsfähigkeit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren; Sofortige ...
- BGH, 23.03.2001 - 2 StR 498/00
Dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten; Verfahrenseinstellung; Übergang ...
- BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den ...
- OLG Karlsruhe, 10.10.2000 - 2 Ws 283/00
Sicherungsverfahren; Zulässigkeit der Nebenklage; Schuldunfähigkeit; Opferschutz; ...
- OLG München, 19.08.2022 - 2 Ws 463/22
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung durch Betreiben und Mitwirken an ...
- OLG Schleswig, 08.03.2022 - 1 Ws 42/22
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei Unzumutbarkeit der eigenen ...