Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.10.2010 - I-21 U 162/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatzansprüche bei einem Brand in einem Übergabeschalthaus
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei nicht vorliegender Verletzung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten haftet der Betreiber eines Übergabeschalthauses nicht für Brandschäden; Schadensersatzansprüche bei einem Brand in einem Übergabeschalthaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 29.07.2009 - 6 O 16/09
- OLG Hamm, 21.10.2010 - I-21 U 162/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05
Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers …
Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2010 - 21 U 162/09
Rn. 104 Das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in den AGB möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (BGH NJW 2006, 996).
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