Rechtsprechung
| BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 28 Abs. 3, Abs. 5
Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - UR II 525/96
- BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98
Papierfundstellen
- NZM 1999, 379 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97
Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans …
Auszug aus BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98
a) Das Landgericht hat zu Recht angenommen, daß die Antragsgegner über die für sie auftretende Rechtsanwältin, von deren Bevollmächtigung es nach den Umständen ausgehen konnte, ordnungsgemäß im Sinn von § 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG am Verfahren beteiligt worden sind (vgl. den in einem anderen Verfahren der Beteiligten ergangenen Senatsbeschluß vom 18.2.1998 - 2Z BR 134/97, in NZM 1998, 334 insoweit nicht abgedruckt).Eine solche Beschränkung ist zulässig (BayObLG NZM 1998, 334 ;… Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 30).
Auf Vorgänge oder Abrechnungsmängel früherer Jahre kann die Anfechtung der Jahresabrechnung grundsätzlich nicht gestützt werden (vgl. BayObLG WuM 1994, 230 und NZM 1998, 334 ).
- BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93
Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine …
Auszug aus BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98
Die Vermögensübersicht, deren Darstellung der Antragsteller beanstandet, ist nicht notwendiger Bestandteil der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung (BayObLG WuM 1993, 488/489). - BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90
Auszug aus BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98
e) Die Einzelabrechnungen sind aus der Gesamtabrechnung dergestalt abzuleiten, daß der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Anteil an den Gesamtausgaben festgestellt und diesem die von ihm geleisteten Wohngeldvorauszahlungen gegenübergestellt werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1107 f. und den in einem anderen Verfahren der Beteiligten ergangenen Senatsbeschluß vom 10.10.1996, 2Z BR 109/96).
- BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90
Anforderungen an die Jahresabrechung
Auszug aus BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98
Die Aufnahme der Positionen "Instandhaltungsrücklage" und "Sonderumlage" unter die in der Jahresabrechnung aufgeführten Ausgaben ist nicht zu beanstanden (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 15 f.). - BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93
Neubestellung eines Verwalters mit 3/4-Mehrheit
Auszug aus BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98
Auf Vorgänge oder Abrechnungsmängel früherer Jahre kann die Anfechtung der Jahresabrechnung grundsätzlich nicht gestützt werden (vgl. BayObLG WuM 1994, 230 und NZM 1998, 334 ). - BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 49/98
Aufnahme von Versicherungsprämien in die Jahresabrechnung
Auszug aus BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98
Gezahlte Versicherungsprämien sind in der im Wirtschaftsjahr geleisteten Höhe in die Abrechnung aufzunehmen (Senatsbeschluß vom 10.7.1998, 2Z BR 49/98 m.w.N.). - BayObLG, 10.04.1996 - 2Z BR 32/96
Entschuldigtes Ausbleiben eines Beteiligten in mündlicher Verhandlung mit …
Auszug aus BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98
(1) In der vorgelegten Jahresabrechnung ist die Gesamtabrechnung enthalten, denn die vorletzte Spalte weist unter der Überschrift "insgesamt DM" die Gesamteinnahmen und -ausgaben des Wirtschaftsjahrs aus (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 15 zu einer früheren Jahresabrechnung für die Wohnanlage der Beteiligten). - BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 109/96
Auszug aus BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98
e) Die Einzelabrechnungen sind aus der Gesamtabrechnung dergestalt abzuleiten, daß der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Anteil an den Gesamtausgaben festgestellt und diesem die von ihm geleisteten Wohngeldvorauszahlungen gegenübergestellt werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1107 f. und den in einem anderen Verfahren der Beteiligten ergangenen Senatsbeschluß vom 10.10.1996, 2Z BR 109/96).
- BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 149/98
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung
a) Der Antragsteller beantragt nunmehr seit Jahren mit den großenteils gleichen Argumenten die Ungültigerklärung der Beschlüsse über die Jahresabrechnungen (Einzelabrechnungen), die die Verwalterin für die Gemeinschaft erstellt; auf die Senatsbeschlüsse vom 5.5.1993 (2Z BR 29/93 betreffend Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen 1991), 10.10.1996 (2Z BR 109/96 betreffend Einzelabrechnungen 1993), 18.02.1998 (2Z BR; 134/97 betreffend Einzelabrechnungen 1994), 23.10.1998 (2Z BR 110/98 betreffend die Einzelabrechnungen 1995), in denen die Einwände des Antragstellers behandelt sind, wird Bezug genommen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".