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Rechtsprechung
   BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,322
BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94 (https://dejure.org/1994,322)
BAG, Entscheidung vom 22.11.1994 - 3 AZR 349/94 (https://dejure.org/1994,322)
BAG, Entscheidung vom 22. November 1994 - 3 AZR 349/94 (https://dejure.org/1994,322)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung; Aufnahme in ein Versorgungswerk bei zweitem Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 288
  • ZIP 1995, 668
  • MDR 1995, 724
  • NZA 1995, 733
  • VersR 1995, 1381
  • BB 1995, 2011
  • BB 1995, 831
  • DB 1995, 930
  • JR 1995, 440
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94
    Der Arbeitgeber muß, hat er gegen die arbeitsrechtliche Gleichbehandlungspflicht verstoßen, dem benachteiligten Arbeitnehmer das Ruhegeld zahlen, das er einem vergleichbaren begünstigten Arbeitnehmer zahlt (Senatsurteile vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vom 20. Juli 1993, BAGE 73, 343 [BAG 20.07.1993 - 3 AZR 52/93] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).

    Es kann auch sachlich gerechtfertigt sein, die Betriebstreue bestimmter Arbeitnehmergruppen besonders zu honorieren, um sie durch die in Aussicht stehenden Versorgungsleistungen enger an das Unternehmen zu binden (vgl. hierzu insgesamt zuletzt Senatsurteil vom 20. Juli 1993, BAGE 73, 343 [BAG 20.07.1993 - 3 AZR 52/93] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, m. w. N.).

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94
    Im Ruhestand entsteht dann auch ein entsprechend erhöhter Versorgungsbedarf (vgl. Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B 13 c [3] der Gründe).
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94
    Der Arbeitgeber muß, hat er gegen die arbeitsrechtliche Gleichbehandlungspflicht verstoßen, dem benachteiligten Arbeitnehmer das Ruhegeld zahlen, das er einem vergleichbaren begünstigten Arbeitnehmer zahlt (Senatsurteile vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vom 20. Juli 1993, BAGE 73, 343 [BAG 20.07.1993 - 3 AZR 52/93] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer mit Hauptberuf

    Auszug aus BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94
    Der Fünfte Senat hat es zwar in mehreren Einzelfällen als gerechtfertigt angesehen, beim laufenden Arbeitsentgelt danach zu unterscheiden, ob die Arbeitsleistung in Haupt- oder in Nebentätigkeit verrichtet wurde (BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985; Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 95/92 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 3. Februar 1993 - 5 AZR 305/92 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 11.03.1992 - 5 AZR 237/91

    Teilzeitbeschäftigte Lehrkraft mit Hauptberuf

    Auszug aus BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94
    Der Fünfte Senat hat es zwar in mehreren Einzelfällen als gerechtfertigt angesehen, beim laufenden Arbeitsentgelt danach zu unterscheiden, ob die Arbeitsleistung in Haupt- oder in Nebentätigkeit verrichtet wurde (BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985; Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 95/92 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 3. Februar 1993 - 5 AZR 305/92 - nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 1594/92

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlungsgrundsatz - geringere Vergütung für …

    Auszug aus BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94
    Diese Rechtsprechung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (BVerfG Beschluß vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 1594/92 - AP Nr. 25 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 95/92

    Hauptberuflicher Notar als teilzeitbeschäftigte Lehrkraft - Rechtfertigung einer …

    Auszug aus BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94
    Der Fünfte Senat hat es zwar in mehreren Einzelfällen als gerechtfertigt angesehen, beim laufenden Arbeitsentgelt danach zu unterscheiden, ob die Arbeitsleistung in Haupt- oder in Nebentätigkeit verrichtet wurde (BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985; Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 95/92 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 3. Februar 1993 - 5 AZR 305/92 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 03.02.1993 - 5 AZR 305/92

    Unterschiedliche vergütungsmäßige Behandlung eines Teilzeitbeschäftigten mit …

    Auszug aus BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 349/94
    Der Fünfte Senat hat es zwar in mehreren Einzelfällen als gerechtfertigt angesehen, beim laufenden Arbeitsentgelt danach zu unterscheiden, ob die Arbeitsleistung in Haupt- oder in Nebentätigkeit verrichtet wurde (BAGE 66, 17 = AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985; BAGE 70, 48 = AP Nr. 19 zu § 1 BeschFG 1985; Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 95/92 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 3. Februar 1993 - 5 AZR 305/92 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Dies ist schon deshalb nicht auf die betriebliche Altersversorgung übertragbar, weil sich das Entgelt in Form einer betrieblichen Altersversorgung durch die unterschiedliche Zwecksetzung vom laufenden Entgelt unterscheidet (BAG Urteil vom 22. November 1994, 3 AZR 349/94 = DB 1995, 930, 931 = ZIP 1995, 668, 670, zu B III 4 der Gründe).
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

    - Zudem darf die Versorgungsordnung dem angegebenen dahinterstehenden Differenzierungsgrund nicht widersprechen (BAG 11. November 1986 - 3 ABR 74/85 - BAGE 53, 309; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343, 348; 22. November 1994 - 3 AZR 349/94 - BAGE 78, 288, 292; 9. Dezember 1997 - 3 AZR 661/96 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 16, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Da die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht nur die wirtschaftliche Lage der Arbeitnehmer im Alter oder bei Invalidität verbessern, sondern in der Regel zugleich die von den Arbeitnehmern erbrachte Betriebstreue fördern und belohnen sollen, darf der Arbeitgeber die günstigeren Versorgungsregelungen auf solche Arbeitnehmer beschränken, die er enger an das Unternehmen binden will (vgl. ua. BAG 22. November 1994 - 3 AZR 349/94 - BAGE 78, 288, 292).
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