Rechtsprechung
| VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Ernennung zum Oberbrandmeister unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über eine Bewerbung in das Beamtenverhältnis; Bevorzugte Einstellung von Laufbahnbewerbern; Folgenbeseitigungsanspruch auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
, S. 19 (Entscheidungsbesprechung)
Folgenbeseitigung im Beamtenrecht? (Dr. Ludwig Gramlich; NJ 2002, 292)
Papierfundstellen
- NJ 2002, 332 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99
Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf …
Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
Vorab ist festzustellen, dass der Kläger nicht die Umwandlung der ihm zugewiesenen Angestelltenstelle in eine Beamtenplanstelle begehrt, auf die er keinen Anspruch hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2000, ZBR 2001, 140).Die Ausbringung von Planstellen im Haushaltsplan durch den Haushaltsgesetzgeber erfolgt gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit nach den Bedürfnissen der Verwaltung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2000, ZBR 2001, 140).
- BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99
Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …
Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
Ein solcher Anspruch ist auf die Wiederherstellung des durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtmäßigen Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestanden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 -, Urt. v. 26.8.1993, NVwZ 1994, 275 [276]).Zu einem darüber hinausgehenden Erfolg kann er nicht führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 -, Beschl. v. 14.8.1998, NVwZ 1999, 424).
- BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98
Verschulden als Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch des …
Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
Zu einem darüber hinausgehenden Erfolg kann er nicht führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 -, Beschl. v. 14.8.1998, NVwZ 1999, 424).Der Kläger kann aber nicht mit Erfolg als "Folgenbeseitigung" die Einräumung der Rechtsstellung eines Beamten auf Probe beanspruchen, die er niemals besessen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1967, BVerwGE 28, 155 [165], Beschl. v. 14.8.1998, NVwZ 1999, 424).
- OVG Sachsen, 12.01.1993 - 2 S 603/92
Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
Das folgt schon daraus, dass der Zweck der Berufung in das Beamtenverhältnis nicht die Beschäftigung von Bewerbern im öffentlichen Dienst in einem bestimmten Dienstverhältnis ist, sondern mit der Einstellung von Beamten der öffentlich-rechtliche Dienstherr lediglich die personellen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm obliegenden hoheitlichen und Sicherungsaufgaben schaffen soll (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12.1.1993, SächsVBl. 1993, 278 [279], Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht - GKÖD - K § 5 Rn. 19 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG).Wie bereits ausgeführt, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch des einzelnen Bewerbers auf Berufung in das Beamtenverhältnis und zwar auch dann nicht, wenn der Bewerber alle persönlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12.1.1993, SächsVBl. 1993, 278 ff., BVerwG, Urt. v. 26.10.1967, BVerwGE 28, 155 ff., a.A. für die Anwendung einer Folgenbeseitigungslast im Beamtenrecht VG Gera, Urt. v. 20.1.1999, ThürVBl. 1999, 237 [239]).
- BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97
Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines …
Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
Der Begriff der "Unzumutbarkeit" verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abzustellende Würdigung, die neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.1999, DVBl. 1999, 1432 ff.; Urt. v. 3.12.1998, SächsVBl. 1999, 182 ff.). - BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98
Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen …
Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
Der Begriff der "Unzumutbarkeit" verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abzustellende Würdigung, die neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.1999, DVBl. 1999, 1432 ff.;… Urt. v. 3.12.1998, SächsVBl. 1999, 182 ff.). - BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71
Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …
Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
Der Ablauf der Frist in § 168 Abs. 1 SächsBG ist als Änderung der Rechtslage bei der vorliegenden Verpflichtungsklage zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5.2001 - 8 C 30/00 -, Urt. v. 1.12.1972, BVerwGE 41, 227 [230]). - BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
Ein solcher Anspruch ist auf die Wiederherstellung des durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtmäßigen Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestanden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 39.99 -, Urt. v. 26.8.1993, NVwZ 1994, 275 [276]). - BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
Die gerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1960, BVerwGE 11, 139; Urt. v. 19.3.1998, ZBR 1999, 58 [59]). - BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung
Auszug aus VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00
Die gerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.1960, BVerwGE 11, 139;… Urt. v. 19.3.1998, ZBR 1999, 58 [59]). - BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 30.00
Recht offener Vermögensfragen
- BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 560/96
Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für …
- LAG Sachsen, 25.03.1996 - 7 Sa 951/95
Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung; …
- VGH Hessen, 04.03.1991 - 1 TG 3306/90
Anspruch auf Berufung als Professor in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
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